Standortbescheinigungen 140591, 145086, 145102, 145250, 4901363, 59016002

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Aus persönlichem Interesse bitte ich um Zusendung der im Betreff genannten kürzlich aktualisierten Standortbescheinigungen 140591, 145086, 145102 und 145250. Zudem bitte ich um die Bescheinigung des bereits länger aktiven Standorts 4901363 sowie um die Bescheinigung des anscheinend in Geldern-Walbeck neu errichteten Standorts 59016002.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2024
  • Frist
    4. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus persönlichem Interesse bitte ich …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Standortbescheinigungen 140591, 145086, 145102, 145250, 4901363, 59016002 [#304760]
Datum
2. April 2024 08:54
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus persönlichem Interesse bitte ich um Zusendung der im Betreff genannten kürzlich aktualisierten Standortbescheinigungen 140591, 145086, 145102 und 145250. Zudem bitte ich um die Bescheinigung des bereits länger aktiven Standorts 4901363 sowie um die Bescheinigung des anscheinend in Geldern-Walbeck neu errichteten Standorts 59016002.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304760/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Bundesrepublik Deutschland darf nur…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Standortbescheinigungen 140591, 145086, 145102, 145250, 4901363, 59016002 [#304760]
Datum
3. April 2024 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Bundesrepublik Deutschland darf nur dann eine ortsfeste Funkanlage mit einer Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP und mehr (z.B. Mobilfunkbasisstationen) in Betrieb genommen werden, wenn die Bundesnetzagentur im Rahmen des Standortverfahrens die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sichergestellt hat (Standortbescheinigung). Anbei sende ich Ihnen die gewünschten Standortbescheinigungen. Internetlinks: https://www.gesetze-im-internet.de/bemfv/ https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_26/ Bundesamt für Strahlenschutz: https://www.bfs.de https://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/schutz/grenzwerte/grenzwerte.html Strahlenschutzkommission: https://www.ssk.de Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de https://www.bundesnetzagentur.de/emf Mit freundlichen Grüßen

Dokumente