Standortbescheinigungen
Anfrage an:
Bundesnetzagentur
Standortbescheinigungen und Datenblätter für 311433, 311047, 311385 und 310601
Anfrage erfolgreich
-
Datum13. Juni 2023
-
15. Juli 2023
-
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Standortbescheinigungen und Datenblät…
An
Bundesnetzagentur
Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Standortbescheinigungen [#281059]
- Datum
- 13. Juni 2023 18:23
- An
- Bundesnetzagentur
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Standortbescheinigungen und Datenblätter für 311433, 311047, 311385 und 310601
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Anfragenr: 281059
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/281059/
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
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Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >>
als beigefügte Anlagen erhalten Sie die angefragten Standortbescheinigung…
- Von
- Bundesnetzagentur
- Betreff
- AW: Standortbescheinigungen [#281059]
- Datum
- 15. Juni 2023 07:04
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >>
als beigefügte Anlagen erhalten Sie die angefragten Standortbescheinigungen mit dem jeweiligen technischen Datenblatt.
Mit freundlichen Grüßen
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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >>
vielen Dank. Aus Interesse: Können Sie mir sagen, wie der "kont…
An
Bundesnetzagentur
Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Standortbescheinigungen [#281059]
- Datum
- 15. Juni 2023 08:51
- An
- Bundesnetzagentur
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >>
vielen Dank. Aus Interesse: Können Sie mir sagen, wie der "kontrollierbare Bereich" bei diesen Standorten mit feldtheoretischer Berechnung ermittelt und nach Erteilung der StoB überwacht wird?
Am Standort 311433 wurde im letzten Jahr auf der gegenüber liegenden Straßenseite in < 30 m Abstand ein 7-geschossiger Neubau errichtet, dessen oberstes Geschoss laut Plan etwa auf einer Ebene mit der Antenne der 311433 liegt. Wie wird die Einhaltung der EMV in solchen Neubauten nahe bestehenden Dachstandorten gewährleistet?
Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Anfragenr: 281059
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/281059/
Zeige die zitierte Nachricht an--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir meine Kollegin zur Beantwortung wei…
- Von
- Bundesnetzagentur
- Betreff
- AW: Dachstandort/ Standortbescheinigungen [#281059]
- Datum
- 27. Juni 2023 16:29
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir meine Kollegin zur Beantwortung weitergegeben hat.
Der kontrollierbare Bereich ist entsprechend der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) definiert als der Bereich, in dem der Betreiber über den Zutritt oder Aufenthalt von Personen bestimmen kann oder in dem aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse der Zutritt von Personen ausgeschlossen ist. Bedingung für die Erteilung einer Standortbescheinigung ist, dass die gesetzlich geltenden Feldstärkegrenzwerte an allen Punkten außerhalb des kontrollierbaren Bereichs eingehalten werden.
Bei der Beantragung einer Standortbescheinigung sind vom Antragsteller stets Planunterlagen einzureichen, in denen er den von ihm kontrollierbaren Bereich angibt. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Standort mit feldtheoretischer Berechnung oder anderen Methoden bewertet wird.
Wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Standortbescheinigung infolge von baulichen Veränderungen im Umfeld nicht mehr gegeben sind, verliert eine Standortbescheinigung ihre Gültigkeit (§7, BEMFV). Die Bundesnetzagentur führt hierzu stichprobenhaft unangemeldete Standortüberprüfungen durch, in denen u.a. auch die Angaben zum kontrollierbaren Bereich überprüft werden. Auch die Mobilfunknetzbetreiber führen Standortbegehungen durch, um relevante bauliche Veränderungen festzustellen.
Wir werden den Funkstandort vorsorglich durch den Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur überprüfen, um Ihrem Hinweis nachzugehen. Sobald mir die Ergebnisse hierzu vorliegen, werden Sie informiert.
Mit freundlichen Grüßen
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Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >>
bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
Die angesprochene Standor…
- Von
- Bundesnetzagentur
- Betreff
- AW: Standortbescheinigungen [#281059]
- Datum
- 14. September 2023 15:16
- Status
- Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,1 KB
Sehr << Antragsteller:in >>
bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
Die angesprochene Standortbescheinigung wurde auf Basis einer feldtheoretischen Bewertungsmethode ("WattWächter") erteilt. Ich habe Ihnen hierzu zur Information eine Broschüre beigefügt. Ergebnis von Berechnungen mittels WattWächter sind, wie in den dort enthaltenen Grafiken zu erkennen, geometrisch komplexe Formen. Daher kann bei entsprechenden Standortbescheinigungen methodenbedingt kein vereinfachter Sicherheitsabstand mehr wie z.B. "18,51 m" angegeben werden. Eine Erteilung der Standortbescheinigung mittels WattWächter erfolgt, wenn sämtliche berechneten Schutzbereiche (d.h. Bereiche mit potentieller Überschreitung der Grenzwerte) nicht zugänglich sind (innerhalb des für den Betreiber kontrollierbaren Bereiches enden). Basis für diese Bewertung bilden neben den Berechnungsergebnissen entsprechende Bauzeichnungen und Lagepläne.
Im konkreten Fall hat die Bundesnetzagentur nach Ihrem Hinweis eine Überprüfung vor Ort durchgeführt, hierbei wurde der Abstand des neu errichteten Gebäudes zu den Antennen zu 28 m festgestellt. Auf Basis der mittels WattWächter ermittelten Ergebnisse konnte somit festgestellt werden, dass der Bereich potentieller Grenzwertüberschreitungen oberhalb der Straßenschlucht endet und nicht in den Bereich des neu errichteten Gebäudes hineinreicht. Eine Einhaltung der gesetzlich geltenden Grenzwerte ist somit innerhalb dieses Gebäudes sowie auch auf dem Dach sichergestellt.
Mit freundlichen Grüßen
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