Standortbescheinigungen Nr. 141112, 49010346, 141902, 145232

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Standortbescheinigungen Nr. 141112, 49010346, 141902, 145232 und jeweils das technische Datenblatt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Standortbescheini…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
Standortbescheinigungen Nr. 141112, 49010346, 141902, 145232 [#246561]
Datum
18. April 2022 22:30
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Standortbescheinigungen Nr. 141112, 49010346, 141902, 145232 und jeweils das technische Datenblatt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246561/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über FragdenStaat.de. Von den von Ihnen benannten Standorte e…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Standortbescheinigungen Nr. 141112, 49010346, 141902, 145232 [#246561]
Datum
28. April 2022 14:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über FragdenStaat.de. Von den von Ihnen benannten Standorte existieren noch die folgenden Standorte und befinden sich im Wirkbetrieb: Stob-Nr. 49010346 Stob-Nr. 141902 Stob-Nr. 141169 Stob-Nr. 140610 Alle anderen Standorte existieren nicht bzw. nicht mehr und wurden in der EMF-Datenbank entsprechend gelöscht. Für Ihre diesbezüglichen Hinweise nochmals vielen Dank. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung. Freundliche Grüße
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Sehr << Anrede >> ich habe eigentlich die Standortbescheinigungen und Datenblätter der Standorte: 141…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: Standortbescheinigungen Nr. 141112, 49010346, 141902, 145232 [#246561]
Datum
28. April 2022 16:32
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe eigentlich die Standortbescheinigungen und Datenblätter der Standorte: 141112, 49010346, 141902, 145232 angefragt. Kann ich diese bitte bekommen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Ferber Anfragenr: 246561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246561/
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mein Versehen bitte ich zu entschuldige…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Standortbescheinigungen Nr. 141112, 49010346, 141902, 145232 [#246561]
Datum
28. April 2022 17:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mein Versehen bitte ich zu entschuldigen. Beigefügt erhalten Sie die von Ihnen erfragte(n) Standortbescheinigung(en): - Stob-Nr. 49010346 - 41169 Mönchengladbach, Vorster Str. 290 - Stob-Nr. 141902 - 41169 Mönchengladbach, Vorster Str. 283 - Stob-Nr. 145232 - 41169 Mönchengladbach, Kreuelskamp 57 Neben den Sicherheitsabständen und bescheinigten Funkanlagen können Sie deren Montagehö-hen und Hauptstrahlrichtungen der Standortbescheinigung entnehmen. Die Richtungsangabe der Hauptstrahlrichtung (HSR) entspricht den Himmelsrichtungen. Sie erfolgt im Uhrzeigersinn von 0 Grad Norden, rechtsdrehend zu 90 Grad (Osten) weiter zu 180 Grad (Süden) weiter zu 270 Grad (Westen) und endet bei 360 Grad oder 0 Grad Norden und zwar vom Standort der Sendeanten-ne(n) aus gesehen. Dem ebenfalls beiliegenden technischen Datenblatt können Sie weitere Infos entnehmen. Wie aus meiner vorherigen Mail bereits hervorgeht, existiert der Standort Stob-Nr. 141112 nicht (mehr). Diese Info ist für Sie kostenfrei. Freundliche Grüße
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist an mich weitergeleitet worden. Gerne bestätige ich Ihnen…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Standortbescheinigungen Nr. 141112, 49010346, 141902, 145232 [#246561]
Datum
29. April 2022 15:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist an mich weitergeleitet worden. Gerne bestätige ich Ihnen deren Eingang am 18.04.2022. Hinsichtlich der Höhe der möglichen Gebühren nach UIG kann ich Ihnen gegenwärtig nur mitteilen, dass diese vom weiteren Fortgang des Verfahrens abhängt. Weil die Standortbescheinigungen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Betreiber und ggf. personenbezogene Daten der Vermieter des Standortes der Funkanlage enthält, wären nach § 9 Abs. 1 S. 3 UIG diese vorher dazu anzuhören und ggf. eine Entscheidung über die Weitergabe der Informationen zu treffen. In diesem Fall können Gebühren bis zu 250 € entstehen. Die Bundesnetzagentur hat allerdings schon vorab mit den Mobilfunknetzbetreibern den Fall erörtert, dass Personen die Übersendung von Standortbescheinigungen von einzelnen Standorten direkt an sich selbst erstreben, etwa als Anwohner. In diesem Fall erheben die Mobilfunknetzbetreiber keine Einwände, und eine Kopie der Standortbescheinigung kann Ihnen direkt und gebührenfrei als einfache Auskunft zugesandt werden. Wenn Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind, bitte ich Sie um Übermittlung Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse. Diese wird nicht an Dritte weitergegeben. Sollten Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sein, so bitte ich Sie um die Angabe Ihrer vollständigen Anschrift, um ggf. einen Gebührenbescheid zustellen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ein Kollege von ihnen hat mir die Standortbescheinigungen schon gesendet. Da es sic…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Standortbescheinigungen Nr. 141112, 49010346, 141902, 145232 [#246561]
Datum
29. April 2022 16:03
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ein Kollege von ihnen hat mir die Standortbescheinigungen schon gesendet. Da es sich um eine einfache Auskunft für mich als Anwohner gehandelt hat, weiß ich nicht wie sie darauf kommen das bei dieser Auskunft Gebühren von bis zu 250€ entstehen können. Bitte erklären sie mir wie sie auf diese horrenden Gebühren kommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Ferber Anfragenr: 246561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246561/
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> mit meiner E-Mail wollte ich Ihnen gerade eine Vorgehensweise vorschlagen…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Standortbescheinigungen Nr. 141112, 49010346, 141902, 145232 [#246561]
Datum
29. April 2022 16:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit meiner E-Mail wollte ich Ihnen gerade eine Vorgehensweise vorschlagen, die das Entstehen einer solchen Gebühr vermeidet. Aber dann ist Ihr Informationsbegehren ja schon in Form einer einfachen Auskunft erfüllt worden. Einen Gebührenbescheid in dieser Höhe wollte ich damit jedenfalls nicht ankündigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> könne sie mir trotzdem detailliert Erklären wie sie auf die 250€ kommen? Ich verste…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Standortbescheinigungen Nr. 141112, 49010346, 141902, 145232 [#246561]
Datum
29. April 2022 16:20
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> könne sie mir trotzdem detailliert Erklären wie sie auf die 250€ kommen? Ich verstehe es nicht wie man für, in meinem fall waren es 6 PDF-Dateien mit ca, 1-4 Seiten, auf 250€ kommt. Des weiteren würde ich gerne wissen, ob ich zum Beispiel für meinen Arbeitsort auch die Standortbescheinigungen beantragen kann, ohne 250€ bezahlen zu müssen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Ferber Anfragenr: 246561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246561/

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Sehr << Antragsteller:in >> der Hinweis auf mögliche Gebühren von 250 € ist nur ein Hinweis auf eine …
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Betreff
AW: Standortbescheinigungen Nr. 141112, 49010346, 141902, 145232 [#246561]
Datum
29. April 2022 16:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der Hinweis auf mögliche Gebühren von 250 € ist nur ein Hinweis auf eine Höchstgrenze, die nicht ausgeschöpft werden muss. Das kann aber geschehen, wenn ein sogenanntes Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden muss und die von der Auskunftserteilung betroffene Seite Gründe gegen die Zugangsgewährung zu den Informationen geltend macht. Dann muss über die Informationsgewährung erst noch eine Verwaltungsentscheidung mit umfangreichen Abwägungen zwischen Geheimhaltungs- und Informationsinteressen getroffen werden. Das war bei ihnen aber nicht der Fall. Für Standortbescheinigungen an Ihrem Arbeitsort können Sie genauso vorgehen wie im bereits abgeschlossenen Verfahren. Mit freundlichen Grüßen