Standortbescheinigungen von allen allen Standorten von Mobilfunkanlagen in Wiesbaden

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Alle Standortbescheinigungen (STOBs) von allen Mobilfunkanlagen in Wiesbaden

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. September 2016
  • Frist
    14. Oktober 2016
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Standortbes…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
Standortbescheinigungen von allen allen Standorten von Mobilfunkanlagen in Wiesbaden [#17830]
Datum
12. September 2016 18:20
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Standortbescheinigungen (STOBs) von allen Mobilfunkanlagen in Wiesbaden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standortbescheinigungen von allen allen Stando…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Standortbescheinigungen von allen allen Standorten von Mobilfunkanlagen in Wiesbaden [#17830]
Datum
14. Oktober 2016 11:06
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standortbescheinigungen von allen allen Standorten von Mobilfunkanlagen in Wiesbaden“ vom 12.09.2016 (#17830) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in ihr Antrag wurde an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Ich kann Ihnen mittei…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Standortbescheinigungen von allen allen Standorten von Mobilfunkanlagen in Wiesbaden [#17830]
Datum
14. Oktober 2016 12:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ihr Antrag wurde an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Ich kann Ihnen mitteilen, dass sich ihr Antrag in Bearbeitung befindet und ich Ihnen bis spätestens Ende nächster Woche eine abschließende Antwort geben kann. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesnetzagentur
Standortbescheinigungen von Mobilfunkanlagenstandorten in Wiesbaden Ihre E-Mail vom 12. September 2016 Sehr geehrt…
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
Standortbescheinigungen von Mobilfunkanlagenstandorten in Wiesbaden Ihre E-Mail vom 12. September 2016
Datum
15. Oktober 2016
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrt*, Mit ihrem E-Mail vom 12. September 2016 bitten Sie mit Verweis auf IFG und UIG auf die Weitergabe sämtlicher Standortbescheinigungen, die im Stadtgebiet von Wiesbaden für Mobilfunkanlagen erteilt wurden. Mobilfunkanlagen werden an den unterschiedlichsten Standorten installiert. Inwieweit es sich dabei um öffentliche oder private Bereiche handelt, ist der Bundesnetzagentur nicht bekannt. Auch geht aus den der BNetzA vorliegenden Unterlagen nicht eindeutig hervor, ob die installierten Funkanlagen von öffentlichen Bereichen (Gehwegen, Straßen, Plätzen usw.) erkennbar sind. Für die Weitergabe einer Standortadresse, die Bestandteil einer Standortbescheinigung ist, erfordert dieser Sachverhalt eine detaillierte Prüfung der jeweiligen Standortbedingungen. Hierbei ist zu prüfen, ob der Funkanlagenstandort in einen nicht öffentlichen Bereich liegt und die installierten Funkanlagen für jedermann sichtbar sind. Anderenfalls wäre die Standortadresse als personenbezogener Datensatz zu werten, der nicht ohne die Einwilligung des Betroffenen von der BNetzA von Dritte weitergegeben werden darf. Um unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ihrem Anliegen nachkommen zu können, müssen deshalb zunächst die Mobilfunkbetreiber der BNetzA sämtliche Privatadressen mitteilen, die von ihrer Anfrage betroffen ist. In einem weiteren Schritt wären nach den bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen die betroffenen Personen um ihr Einverständnis zur Weitergabe ihrer Adresse zu befragen. Sollte einer Weitergabe nicht zugestimmt werden, könnte die Standortbescheinigung mit weitergeben werden. Sie hatten um Information über die mit ihrer Anfrage zu erwartenden Gebühren gebeten. Eine detaillierte Prognose der anfallenden Gebühren ist in diesem Fall nicht möglich, da sich derzeit nicht der Aufwand für die erforderlichen Abfragen (Mobilfunknetzbetreiber und betroffene Privatpersonen) einschätzen lässt. Allerdings ist hier im Gegensatz zu ihrer Annahme von einem eher aufwändigen und kostenintensiven Verfahren auszugehen. Bitte teilen Sie mir mit, ob ihr Antrag zur Weitergabe der Standortbescheinigungen (Mobilfunk) für das Stadtgebiet Wiesbaden kostenpflichtig bearbeitet werden soll. Wünschen Sie eine Bearbeitung unter diesen Umständen, möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, welches Informationsinteresse auf Ihrer Seite besteht. Aufgrund der möglichen Betroffenheit von personenbezogenen Daten könnte es eventuell erforderlich werden, eine Abwägung zwischen Ihrem Informationsinteresse und den schutzwürdigen Interessen der betroffenen Dritten vorzunehmen (§ 5 IFG). Dazu benötige ich nähere Angaben von Ihnen. Hinweis Damit interessierte Bürger sich unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen über die einzuhaltenden Sicherheitsabstände zu standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagen informieren können, hat die BNetzA die EMF — Datenbank eingerichtet. Unter anderem können in dieser Datenbank für standortbescheinigungspflichtige Funkanlagen die von der BNetzA festgelegten Sicherheitsabstände abgefragt werden. Diese Datensätze sind mit den Datensätzen der aktuellen Standortbescheinigung identisch. Mit freundlichen Grüßen