Sehr geehrt*,
Mit ihrem E-Mail vom 12. September 2016 bitten Sie mit Verweis auf IFG und UIG auf die
Weitergabe sämtlicher Standortbescheinigungen, die im Stadtgebiet von Wiesbaden für
Mobilfunkanlagen erteilt wurden.
Mobilfunkanlagen werden an den unterschiedlichsten Standorten installiert. Inwieweit es sich
dabei um öffentliche oder private Bereiche handelt, ist der Bundesnetzagentur nicht bekannt.
Auch geht aus den der BNetzA vorliegenden Unterlagen nicht eindeutig hervor, ob die
installierten Funkanlagen von öffentlichen Bereichen (Gehwegen, Straßen, Plätzen usw.)
erkennbar sind.
Für die Weitergabe einer Standortadresse, die Bestandteil einer Standortbescheinigung ist,
erfordert dieser Sachverhalt eine detaillierte Prüfung der jeweiligen Standortbedingungen.
Hierbei ist zu prüfen, ob der Funkanlagenstandort in einen nicht öffentlichen Bereich liegt und
die installierten Funkanlagen für jedermann sichtbar sind. Anderenfalls wäre die
Standortadresse als personenbezogener Datensatz zu werten, der nicht ohne die Einwilligung
des Betroffenen von der BNetzA von Dritte weitergegeben werden darf.
Um unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ihrem Anliegen nachkommen
zu können, müssen deshalb zunächst die Mobilfunkbetreiber der BNetzA sämtliche
Privatadressen mitteilen, die von ihrer Anfrage betroffen ist. In einem weiteren Schritt wären
nach den bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen die betroffenen Personen um ihr
Einverständnis zur Weitergabe ihrer Adresse zu befragen. Sollte einer Weitergabe nicht
zugestimmt werden, könnte die Standortbescheinigung mit weitergeben werden.
Sie hatten um Information über die mit ihrer Anfrage zu erwartenden Gebühren gebeten. Eine
detaillierte Prognose der anfallenden Gebühren ist in diesem Fall nicht möglich, da sich derzeit
nicht der Aufwand für die erforderlichen Abfragen (Mobilfunknetzbetreiber und betroffene
Privatpersonen) einschätzen lässt. Allerdings ist hier im Gegensatz zu ihrer Annahme von einem
eher aufwändigen und kostenintensiven Verfahren auszugehen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob ihr Antrag zur Weitergabe der Standortbescheinigungen (Mobilfunk)
für das Stadtgebiet Wiesbaden kostenpflichtig bearbeitet werden soll.
Wünschen Sie eine Bearbeitung unter diesen Umständen, möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen,
welches Informationsinteresse auf Ihrer Seite besteht. Aufgrund der möglichen Betroffenheit von
personenbezogenen Daten könnte es eventuell erforderlich werden, eine Abwägung zwischen
Ihrem Informationsinteresse und den schutzwürdigen Interessen der betroffenen Dritten
vorzunehmen (§ 5 IFG). Dazu benötige ich nähere Angaben von Ihnen.
Hinweis
Damit interessierte Bürger sich unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen über
die einzuhaltenden Sicherheitsabstände zu standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagen
informieren können, hat die BNetzA die EMF — Datenbank eingerichtet. Unter anderem können
in dieser Datenbank für standortbescheinigungspflichtige Funkanlagen die von der BNetzA
festgelegten Sicherheitsabstände abgefragt werden. Diese Datensätze sind mit den
Datensätzen der aktuellen Standortbescheinigung identisch.
Mit freundlichen Grüßen