Standortbescheinigungen zu INTERREG-Projekt „Sicherstellung der grenzüberschreitenden Kommunikation im Krisenfall“
Fragen an Referat 16 Polizeirecht, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst:
Unter
https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/pressemeldungen/2021_620.php
heißt es:
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„Sicherstellung der grenzüberschreitenden Kommunikation im Krisenfall“: Landkreis erhält Satellitenkommunikationsanlage
11.10.2021
Im Katastrophenfall muss man gut gerüstet sein.
Essentiell zur Krisenbewältigung ist dabei eine effiziente Kommunikation zwischen den Gefahrenabwehrbehörden.
Damit die Kommunikation der deutschen, französischen und schweizerischen Krisenstäbe etwa bei einem flächendeckenden Stromausfall oder dem Ausfall der herkömmlichen Kommunikationswege gewährleistet bleibt, ist der Landkreis Südliche Weinstraße Teil des INTERREG-Projekts „Sicherstellung der grenzüberschreitenden Kommunikation im Krisenfall“ - eines grenzüberschreitenden Projekts der Europäischen Union.
An 25 Standorten in der Oberrheinregion wurden oder werden derzeit Satellitenkommunikationsanlagen errichtet.
Eine Anlage hat nun auch auf beziehungsweise in dem Gebäude der Kreisverwaltung ihren Platz gefunden.
„Zukünftig können wir über Länder- und Bundesgrenzen hinweg die Satellitenkommunikation als ausfallsicheres und zusätzliches Kommunikationsmittel nutzen.
Somit sind die Krisenstäbe der beteiligten Projektpartner noch besser miteinander vernetzt und können in bestimmten Katastrophenfällen jederzeit gut zusammenarbeiten“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.
Die Satellitenterminals ermöglichen die Übertragung von Sprache und eine Datenkommunikation.
Die Anlage wurde bereits auf dem Dach der Kreisverwaltung angebracht, das zugehörige Endgerät ist in einem Büro im Bereich Brand- und Katstrophenschutz installiert.
Die Anlage ist somit einsatzbereit.
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Ferner schreibt die Bundesnetzagentur unter
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html
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Standortbescheinigung
Unabhängig von ihrem Bestimmungszweck dürfen ortsfeste Funkanlagenstandorte nur dann in Betrieb genommen werden, wenn sichergestellt ist, dass die dort installierten Funkanlagen die Anforderungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen nach BEMFV [Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder] erfüllen.
Nach den Regelungen der BEMFV benötigen ortsfeste Funkanlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr als Nachweis vor der Inbetriebnahme eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur.
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Die EMF-Karte der Bundesnetzagentur unter
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html
zeigt jedoch für den oben genannten Standort (Gebäude der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau) oder auch für weitere Standorte (z.B. Gebäude der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens) keine ortsfesten Funkanlagenstandorte mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr.
Meine Fragen an das federführende Regierungspräsidium Karlsruhe:
1) Verfügen die verwendeten Inmarsat-Satellitenkommunikationsanlagen über eine äquivalente isotrope Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr ?
2) Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand zu den erforderlichen Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur ?
Ist hierfür jeder deutsche Projektpartner selber verantwortlich oder wird das zentral über Sie als federführende Stelle abgewickelt ?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum13. März 2022
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20. April 2022
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