Standortbescheinigungen zu INTERREG-Projekt „Sicherstellung der grenzüberschreitenden Kommunikation im Krisenfall“

Fragen an Referat 16 Polizeirecht, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst:

Unter
https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/pressemeldungen/2021_620.php
heißt es:

"
„Sicherstellung der grenzüberschreitenden Kommunikation im Krisenfall“: Landkreis erhält Satellitenkommunikationsanlage

11.10.2021

Im Katastrophenfall muss man gut gerüstet sein.
Essentiell zur Krisenbewältigung ist dabei eine effiziente Kommunikation zwischen den Gefahrenabwehrbehörden.
Damit die Kommunikation der deutschen, französischen und schweizerischen Krisenstäbe etwa bei einem flächendeckenden Stromausfall oder dem Ausfall der herkömmlichen Kommunikationswege gewährleistet bleibt, ist der Landkreis Südliche Weinstraße Teil des INTERREG-Projekts „Sicherstellung der grenzüberschreitenden Kommunikation im Krisenfall“ - eines grenzüberschreitenden Projekts der Europäischen Union.
An 25 Standorten in der Oberrheinregion wurden oder werden derzeit Satellitenkommunikationsanlagen errichtet.
Eine Anlage hat nun auch auf beziehungsweise in dem Gebäude der Kreisverwaltung ihren Platz gefunden.

„Zukünftig können wir über Länder- und Bundesgrenzen hinweg die Satellitenkommunikation als ausfallsicheres und zusätzliches Kommunikationsmittel nutzen.
Somit sind die Krisenstäbe der beteiligten Projektpartner noch besser miteinander vernetzt und können in bestimmten Katastrophenfällen jederzeit gut zusammenarbeiten“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.
Die Satellitenterminals ermöglichen die Übertragung von Sprache und eine Datenkommunikation.

Die Anlage wurde bereits auf dem Dach der Kreisverwaltung angebracht, das zugehörige Endgerät ist in einem Büro im Bereich Brand- und Katstrophenschutz installiert.
Die Anlage ist somit einsatzbereit.
[...]
"

Ferner schreibt die Bundesnetzagentur unter
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html

"
[...]
Standortbescheinigung

Unabhängig von ihrem Bestimmungszweck dürfen ortsfeste Funkanlagenstandorte nur dann in Betrieb genommen werden, wenn sichergestellt ist, dass die dort installierten Funkanlagen die Anforderungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen nach BEMFV [Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder] erfüllen.
Nach den Regelungen der BEMFV benötigen ortsfeste Funkanlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr als Nachweis vor der Inbetriebnahme eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur.
"

Die EMF-Karte der Bundesnetzagentur unter
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html
zeigt jedoch für den oben genannten Standort (Gebäude der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau) oder auch für weitere Standorte (z.B. Gebäude der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens) keine ortsfesten Funkanlagenstandorte mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr.

Meine Fragen an das federführende Regierungspräsidium Karlsruhe:

1) Verfügen die verwendeten Inmarsat-Satellitenkommunikationsanlagen über eine äquivalente isotrope Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr ?

2) Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand zu den erforderlichen Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur ?
Ist hierfür jeder deutsche Projektpartner selber verantwortlich oder wird das zentral über Sie als federführende Stelle abgewickelt ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen an Refe…
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Standortbescheinigungen zu INTERREG-Projekt „Sicherstellung der grenzüberschreitenden Kommunikation im Krisenfall“ [#243169]
Datum
13. März 2022 20:17
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen an Referat 16 Polizeirecht, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst: Unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/pressemeldungen/2021_620.php heißt es: " „Sicherstellung der grenzüberschreitenden Kommunikation im Krisenfall“: Landkreis erhält Satellitenkommunikationsanlage 11.10.2021 Im Katastrophenfall muss man gut gerüstet sein. Essentiell zur Krisenbewältigung ist dabei eine effiziente Kommunikation zwischen den Gefahrenabwehrbehörden. Damit die Kommunikation der deutschen, französischen und schweizerischen Krisenstäbe etwa bei einem flächendeckenden Stromausfall oder dem Ausfall der herkömmlichen Kommunikationswege gewährleistet bleibt, ist der Landkreis Südliche Weinstraße Teil des INTERREG-Projekts „Sicherstellung der grenzüberschreitenden Kommunikation im Krisenfall“ - eines grenzüberschreitenden Projekts der Europäischen Union. An 25 Standorten in der Oberrheinregion wurden oder werden derzeit Satellitenkommunikationsanlagen errichtet. Eine Anlage hat nun auch auf beziehungsweise in dem Gebäude der Kreisverwaltung ihren Platz gefunden. „Zukünftig können wir über Länder- und Bundesgrenzen hinweg die Satellitenkommunikation als ausfallsicheres und zusätzliches Kommunikationsmittel nutzen. Somit sind die Krisenstäbe der beteiligten Projektpartner noch besser miteinander vernetzt und können in bestimmten Katastrophenfällen jederzeit gut zusammenarbeiten“, betont Landrat Dietmar Seefeldt. Die Satellitenterminals ermöglichen die Übertragung von Sprache und eine Datenkommunikation. Die Anlage wurde bereits auf dem Dach der Kreisverwaltung angebracht, das zugehörige Endgerät ist in einem Büro im Bereich Brand- und Katstrophenschutz installiert. Die Anlage ist somit einsatzbereit. [...] " Ferner schreibt die Bundesnetzagentur unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html " [...] Standortbescheinigung Unabhängig von ihrem Bestimmungszweck dürfen ortsfeste Funkanlagenstandorte nur dann in Betrieb genommen werden, wenn sichergestellt ist, dass die dort installierten Funkanlagen die Anforderungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen nach BEMFV [Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder] erfüllen. Nach den Regelungen der BEMFV benötigen ortsfeste Funkanlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr als Nachweis vor der Inbetriebnahme eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur. " Die EMF-Karte der Bundesnetzagentur unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html zeigt jedoch für den oben genannten Standort (Gebäude der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau) oder auch für weitere Standorte (z.B. Gebäude der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens) keine ortsfesten Funkanlagenstandorte mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr. Meine Fragen an das federführende Regierungspräsidium Karlsruhe: 1) Verfügen die verwendeten Inmarsat-Satellitenkommunikationsanlagen über eine äquivalente isotrope Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr ? 2) Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand zu den erforderlichen Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur ? Ist hierfür jeder deutsche Projektpartner selber verantwortlich oder wird das zentral über Sie als federführende Stelle abgewickelt ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243169 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243169/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in gerne beantworten wir Ihre Fragen. Zu 1. Verfügen die verwendeten Inmarsat-Satellitenkom…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
WG: Anfrage auf der Grundlage Landesinformationsfreiheitsgesetz - Standortbescheinigungen zu INTERREG-Projekt „Sicherstellung der grenzüberschreitenden Kommunikation im Krisenfall“ [#243169]
Datum
17. März 2022 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in gerne beantworten wir Ihre Fragen. Zu 1. Verfügen die verwendeten Inmarsat-Satellitenkommunikationsanlagen über eine äquivalente isotrope Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr ? Die Antenne haben einen EIRP Wert von 20 dBW. zu 2. Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand zu den erforderlichen Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur ? Ist hierfür jeder deutsche Projektpartner selber verantwortlich oder wird das zentral über Sie als federführende Stelle abgewickelt ? Für die Beantragung der Standortbescheinigungen sind die jeweiligen Projektpartner selbst verantwortlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die detaillierte Antwort. Mit fr…
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage auf der Grundlage Landesinformationsfreiheitsgesetz - Standortbescheinigungen zu INTERREG-Projekt „Sicherstellung der grenzüberschreitenden Kommunikation im Krisenfall“ [#243169]
Datum
19. März 2022 22:30
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die detaillierte Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243169 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243169/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin ab dem 23.03.2022 wieder im Hause. Eine automatische Weiterleitung Ihrer E…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
Automatische Antwort: WG: Anfrage auf der Grundlage Landesinformationsfreiheitsgesetz - Standortbescheinigungen zu INTERREG-Projekt „Sicherstellung der grenzüberschreitenden Kommunikation im Krisenfall“ [#243169]
Datum
19. März 2022 22:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin ab dem 23.03.2022 wieder im Hause. Eine automatische Weiterleitung Ihrer E-Mail erfolgt nicht. E-Mails senden Sie bitte an unser Funktionspostfach [geschwärzt] . In dringenden Fällen können Sie sich für KatS-Themen auch an [geschwärzt] (Tel.: [geschwärzt], E-Mail: [geschwärzt]) wenden. Für Angelegenheiten des INTERREG-Projekts Krisenkommunikation wenden Sie sich bitte an [geschwärzt] (Tel.: [geschwärzt], E-Mail: [geschwärzt]). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]