Standortbescheinigungs-Nr.: 491600

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Wer sind die Betreiber der neuen Mobilfunkanlage in 51515 Kürten-Sülze
mit der Standortbescheinigungs-Nr.: 491600 ?

Ausserdem :
in der EMF Karte ist der Standort falsch angegeben,
Die Anlage steht nicht auf der Ecke "Neuer Weg / Lange Gasse",
sondern auf der Karte ca 200-250m weiter rechts auf oben dem Hügel
zwischen "Lange Gasse" und "Selbach".

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer sind die Betreiber der neuen Mobi…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Standortbescheinigungs-Nr.: 491600 [#290581]
Datum
19. Oktober 2023 20:40
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer sind die Betreiber der neuen Mobilfunkanlage in 51515 Kürten-Sülze mit der Standortbescheinigungs-Nr.: 491600 ? Ausserdem : in der EMF Karte ist der Standort falsch angegeben, Die Anlage steht nicht auf der Ecke "Neuer Weg / Lange Gasse", sondern auf der Karte ca 200-250m weiter rechts auf oben dem Hügel zwischen "Lange Gasse" und "Selbach".
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290581/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über FragdenStaat.de. Bei der von Ihnen bes…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Standortbescheinigungs-Nr.: 491600 [#290581]
Datum
25. Oktober 2023 16:57
Status
Anfrage abgeschlossen
152,1 KB
smime.p7s
5,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über FragdenStaat.de. Bei der von Ihnen beschriebene "neuen Mobilfunkanlage" in 51515 Kürten, OT: Sülze handelt es sich nicht(!) um den bisher in der EMF-Datenbank ersichtlichen Standort Stob-Nr. 491600. Gerne möchte ich den Sachverhalt wie folgt erläutern: - die Bundesnetzagentur (vormals RegTP) hatte am 26.08.2005 die Standortbescheinigung Stob-Nr. 491600 erteilt, welche die Errichtung von 3 (Mobil-)Funksystemen der Vodafone GmbH auf der Liegenschaft "51515 Kürten, Neuer Weg 9" berücksichtigte - die geplante Position des Standortes Stob-Nr. 491600 haben Sie der EMF-Datenbank entnehmen können, jedoch wurde der Standort seitens der Vodafone GmbH nie realisiert - da der Standort Stob-Nr. 491600 nie existiert hat, wurde die entsprechende Anzeige folglich aus der EMF-Datenbank entfernt - für den von Ihnen benannten neu errichteten Standort in der Gemeinde Kürten hat die Bundesnetzagentur zuletzt am 25.10.2023 eine Standortbescheinigung erteilt (= Stob-Nr. 59015275) - offenbar hat die Vodafone GmbH das bereits 2005 verfolgte und dann verworfene Ziel - Errichtung einer Mobilfunkbasisstation in der Gemarkung Kürten; OT: Sülze - nun doch umgesetzt. Die am 25.10.2023 erteilte Standortbescheinigung berücksichtigt ausschließlich (Mobil-)Funksysteme der Vodafone GmbH auf einem freistehenden Antennenträger Beigefügt erhalten Sie die aktuelle Standortbescheinigung: - Stob-Nr. 59015275 - 51515 Kürten, Gemarkung Kürten, Flur 22, Flurstück 166 Neben den Sicherheitsabständen und bescheinigten Funkanlagen können Sie deren Montagehöhen und Hauptstrahlrichtungen der Standortbescheinigung entnehmen. Die Richtungsangabe der Hauptstrahlrichtung (HSR) entspricht den Himmelsrichtungen. Sie erfolgt im Uhrzeigersinn von 0 Grad Norden, rechtsdrehend zu 90 Grad (Osten) weiter zu 180 Grad (Süden) weiter zu 270 Grad (Westen) und endet bei 360 Grad oder 0 Grad Norden und zwar vom Standort der Sendeantenne(n) aus gesehen. - gemäß § 11 BEMFV muss der Bundesnetzagentur der Termin für die geplante Inbetriebnahme mindestens zwei Wochen vorher angezeigt werden. Erst nach Eingang der Inbetriebnahmemeldung erfolgt auch eine grafische Anzeige in der EMF- Datenbank. Da für diesen Funkanlagenstandort noch keine Inbetriebnahmemeldung vorliegt, wird der Standort Stob-Nr. 59015275 in der EMF-Datenbank somit noch nicht dargestellt. Nach Rücksprache mit der Vodafone GmbH steht noch kein konkreter Planungstermin fest. Vielen Dank für Ihren entsprechenden Hinweis! Diese Info ist für Sie kostenfrei. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Freundliche Grüße

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