Standorte der mobilen Blitzer in der Stadt Uslar

Anfrage an: Landkreis Northeim

-Die Standorte der mobilen Blitzer in der Stadt Uslar mit zugehörige Klassifizierung ( innerorts/außerorts, zulässige Geschwindigkeit, etc)
-Die Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen, die von den jeweiligen mobilen Blitzer erfasst worden sind
-die Bußgeld-Einnahmen der jeweiligen Standorte.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Februar 2023
  • Frist
    15. März 2023
  • 0 Follower:innen
Christopher Sakel
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Die Standorte der mobilen Blitzer in d…
An Landkreis Northeim Details
Von
Christopher Sakel
Betreff
Standorte der mobilen Blitzer in der Stadt Uslar [#270164]
Datum
13. Februar 2023 14:42
An
Landkreis Northeim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Die Standorte der mobilen Blitzer in der Stadt Uslar mit zugehörige Klassifizierung ( innerorts/außerorts, zulässige Geschwindigkeit, etc) -Die Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen, die von den jeweiligen mobilen Blitzer erfasst worden sind -die Bußgeld-Einnahmen der jeweiligen Standorte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christopher Sakel Anfragenr: 270164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270164/ Postanschrift Christopher Sakel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christopher Sakel
Landkreis Northeim
Ihre Anfragen [#270164] Standorte mobile Blitzer in Uslar sowie [#270165] Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten in Na…
Von
Landkreis Northeim
Betreff
Ihre Anfragen [#270164] Standorte mobile Blitzer in Uslar sowie [#270165] Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten in Natur- und Landschaftsschutzgebieten
Datum
14. März 2023 08:20
Status
Warte auf Antwort
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16,7 KB
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3,9 KB


Sehr geehrter Herr Sakel, bezugnehmend auf Ihre im Betreff genannten Anfragen teile ich Ihnen folgendes mit: Umweltinformationen sind alle Daten über den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft sowie die Wechselwirkungen der einzelnen Umweltmedien untereinander (sh. hierzu auch § 2 Abs. 3 UIG). Bürgerinnen und Bürger können bei Behörden beispielsweise Daten über die Qualität der Luft, der Gewässer oder Daten über Biotope und Schutzgebiete abfragen. Ebenso sind auch Daten über Einwirkungen auf die Umwelt - wie Lärm, Energie, Strahlung und Abfälle - Umweltinformationen. Informationen über Tätigkeiten und Maßnahmen, die zur Förderung des Umweltschutzes ergriffen werden, fallen ebenfalls unter diesen Begriff. Erfasst sind darüber hinaus Berichte, die die Umsetzung des Umweltrechts betreffen sowie Daten über den Zustand der menschlichen Gesundheit. Die von Ihnen abgefragten Bußgelder im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeitsverfahren in Natur- und Landschaftsschutzgebieten des Landkreises Northeim sind hingegen keine Umweltinformationen. Vielmehr begehren Sie in Ihrem Auskunftsersuchen Auskünfte zu Sanktionen gegen ein ordnungswidriges Verhalten innerhalb dieser Gebiete. Bußgelder haben Ihren Ursprung im Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG). Unter Geldbuße versteht man eine Geldzahlung, die bei geringfügiger Verletzung der Rechtsnormen wegen Ordnungswidrigkeit durch Behörden oder Gerichte verhängt wird. Es handelt sich dabei um Geldstrafen zur Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten und nicht um Straftaten. Daher werden im OWiG keine Freiheitsstrafen oder Tagessätze verhängt. Somit finden sich Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten nicht im Umweltinformationsrecht wieder. Einen rechtlichen Zusammenhang zwischen einer Sanktion durch Geldstrafe und einer Umweltinformation vermag ich hier nicht erkennen. Gleiches gilt für Ihre Anfrage bzgl. der Standorte der mobilen Blitzer in Uslar. Auch hier kann ich keinen Informationsanspruch aus dem UIG sowie VIG ableiten. Mit freundlichen Grüßen
Christopher Sakel
AW: Ihre Anfragen [#270164] Standorte mobile Blitzer in Uslar sowie [#270165] Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten i…
An Landkreis Northeim Details
Von
Christopher Sakel
Betreff
AW: Ihre Anfragen [#270164] Standorte mobile Blitzer in Uslar sowie [#270165] Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten in Natur- und Landschaftsschutzgebieten [#270164]
Datum
14. März 2023 09:18
An
Landkreis Northeim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail! Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkenntnis keine Informationen zu Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten nennen, erläutern Sie mir dennoch bitte: -Die Standorte der mobilen Blitzer in der Stadt Uslar mit zugehörige Klassifizierung ( innerorts/außerorts, zulässige Geschwindigkeit, etc) -Die Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen, die von den jeweiligen mobilen Blitzer erfasst worden sind Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Christopher Sakel Anfragenr: 270164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270164/ Postanschrift Christopher Sakel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Northeim
AW: Ihre Anfragen [#270164] Standorte mobile Blitzer in Uslar sowie [#270165] Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten i…
Von
Landkreis Northeim
Betreff
AW: Ihre Anfragen [#270164] Standorte mobile Blitzer in Uslar sowie [#270165] Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten in Natur- und Landschaftsschutzgebieten [#270164]
Datum
14. März 2023 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Herr Sakel, ich verweise wiederum auf meine vorangegangene Mail, dass kein Anspruch auf diese Informationen besteht. Mit freundlichen Grüßen
Christopher Sakel
AW: Ihre Anfragen [#270164] Standorte mobile Blitzer in Uslar sowie [#270165] Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten i…
An Landkreis Northeim Details
Von
Christopher Sakel
Betreff
AW: Ihre Anfragen [#270164] Standorte mobile Blitzer in Uslar sowie [#270165] Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten in Natur- und Landschaftsschutzgebieten [#270164]
Datum
25. April 2023 11:01
An
Landkreis Northeim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre bisherige Unterstützung bei meiner Anfrage. Ich verstehe, dass die Informationen, die ich angefragt habe, nicht unter dem Umweltinformationsgesetz (UIG) oder dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) fallen. Dennoch möchte ich als Bürger gerne die entsprechenden Informationen erhalten und meine Anfrage daher als Bürgeranfrage im Rahmen des Niedersächsischen Informationsfreiheitsgesetzes (Nds. IFG) stellen, welches gemäß § 1 Nds. IFG den freien Zugang zu den bei der öffentlichen Verwaltung vorhandenen Informationen ermöglicht, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen vorliegen. Hiermit bitte ich um Informationen zu folgenden Punkten: Die Standorte der mobilen Blitzer in der Stadt Uslar mit zugehöriger Klassifizierung (innerorts/außerorts, zulässige Geschwindigkeit, etc.). Die Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen, die von den jeweiligen mobilen Blitzern erfasst worden sind. Die Bußgeld-Einnahmen der jeweiligen Standorte. Laut § 1 Abs. 1 Nds. IFG haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, nach Maßgabe dieses Gesetzes von der öffentlichen Verwaltung Auskunft über die vorhandenen Informationen zu erhalten. Es ist dabei grundsätzlich irrelevant, ob die Informationen schriftlich, elektronisch oder in sonstiger Form vorliegen. Gemäß § 1 Abs. 2 Nds. IFG erstreckt sich der Auskunftsanspruch auch auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG, es sei denn, die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 UIG liegen vor. Sollten für die Bearbeitung meiner Bürgeranfrage gemäß § 2 Abs. 2 Nds. IFG Gebühren anfallen, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie ebenfalls, gemäß § 3 Abs. 1 Nds. IFG die Informationen in elektronischer Form per E-Mail zukommen zu lassen. Im Falle, dass Sie meinen Informationsanspruch ablehnen, bitte ich gemäß § 5 Abs. 2 Nds. IFG um eine ausführliche Begründung, welche gesetzlichen Ausnahmen oder sonstigen Gründe einer Offenlegung der gewünschten Informationen entgegenstehen. Ich vertraue darauf, dass Sie meine Anfrage nach den Vorschriften des Nds. IFG gewissenhaft prüfen und die gewünschten Informationen bereitstellen, es sei denn, Sie können nachvollziehbare Gründe für eine Verweigerung aufzeigen. Laut § 7 Nds. IFG ist die Antwortfrist für meine Anfrage grundsätzlich einen Monat ab Eingang der Anfrage. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen, Christopher Sakel Anfragenr: 270164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270164/ Postanschrift Christopher Sakel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Northeim
AW: Ihre Anfragen [#270164] Standorte mobile Blitzer in Uslar sowie [#270165] Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten i…
Von
Landkreis Northeim
Betreff
AW: Ihre Anfragen [#270164] Standorte mobile Blitzer in Uslar sowie [#270165] Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten in Natur- und Landschaftsschutzgebieten [#270164]
Datum
27. April 2023 09:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sakel, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst muss ich herausstellen, dass die von Ihnen herangezogene Rechtsgrundlage überhaupt nicht existiert, da es in Niedersachsen bisher kein Informationsfreiheitsgesetz gibt. Insofern besteht Ihrerseits kein Rechtsanspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen. Zu den hier gestellten Fragen, kann ich Ihnen keine Auskunft geben und verweise auf meine E-Mail zur Beantwortung Ihrer anderen Anfrage, in der ich Ihnen allgemeine Informationen gegeben habe. Mit freundlichen Grüßen