Standorte der Verkaufsstellen von Spargel und Erdbeeren

Die Liste der beantragten Standorte für Verkaufsstellen der Saison-Produkte Spargel und Erdbeeren in Friedrichshain-Kreuzberg, mit Status und Zeitraum der Genehmigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2017
  • Frist
    23. Mai 2017
  • Ein:e Follower:in
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Standorte der Verkaufsstellen von Spargel und Erdbeeren [#21113]
Datum
20. April 2017 13:00
An
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Liste der beantragten Standorte für Verkaufsstellen der Saison-Produkte Spargel und Erdbeeren in Friedrichshain-Kreuzberg, mit Status und Zeitraum der Genehmigung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)

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Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Sehr geehrter Herr Meister, entsprechende Genehmigungen zum Handel auf öffentlichem Straßenland wurden hier im Be…
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
WG: Standorte der Verkaufsstellen von Spargel und Erdbeeren [#21113]
Datum
21. April 2017 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, entsprechende Genehmigungen zum Handel auf öffentlichem Straßenland wurden hier im Bezirk nicht erteilt. Zu Verkaufsständen auf Privatgrundstücken kann keine Angabe gemacht werden. Dies würde unter das Reisegewerbe fallen. Spezielle Anträge im Reisegewerbe hierzu liegen aktuell auch nicht vor. Die Zuständigkeit im Reisegewerbe richtet sich zudem nach dem Wohnort. Da der Vertrieb der genannten Waren meist durch Personen erfolgt, die auch mit der Produktion bzw. Ernte der Waren befasst sind, ist es relativ unwahrscheinlich, dass eine in Friedrichshain-Kreuzberg wohnhafte Person hierzu eine Reisegewerbekarte beantragt. Mit freundlichen Grüßen