Standorte von öffentlichen Telefonstellen in der Stadt Schwerte

eine Liste aller Standorte von öffentlichen Telefonstellen in der Stadt Schwerte inklusive Vermerk, welche Standorte für eine Demontage vorgemerkt sind und für wann diese geplant ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Oktober 2019
  • Frist
    23. November 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Schwerte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Standorte von öffentlichen Telefonstellen in der Stadt Schwerte [#169019]
Datum
21. Oktober 2019 17:45
An
Kommunalverwaltung Schwerte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller Standorte von öffentlichen Telefonstellen in der Stadt Schwerte inklusive Vermerk, welche Standorte für eine Demontage vorgemerkt sind und für wann diese geplant ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Schwerte
Sehr geehrteAntragsteller/in leider können wir Ihnen bei dieser Anfrage nicht weiterhelfen. Meines Wissens ist di…
Von
Kommunalverwaltung Schwerte
Betreff
AW: Standorte von öffentlichen Telefonstellen in der Stadt Schwerte [#169019]
Datum
4. November 2019 15:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in leider können wir Ihnen bei dieser Anfrage nicht weiterhelfen. Meines Wissens ist die Telekom Betreiber der öffentlichen Telefonzellen und sollte daher auch Auskunft über Standorte geben können. Mit freundlichen Grüßen