Standrohre ohne Rückflussverhinderer

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

warum werden in der Stadt Kamen bzw ihrer Feuerwehr noch Standrohre ohne Rückflussverhinderer verwendet?
Dies ist aus Sicht des Trinkwasserschutzes nicht mehr zu verantworten. Mit den aktuellen Standrohren kann nicht verhindert werden, dass kontaminiertes Wasser in das Rohrleitungsnetz und somit ins Trinkwasser gelangt.
Standrohre mit Rückflussverhinderer sind der heutige Stand der Technik. Diese nicht einzusetzen ist aus meiner Sicht grob fahrlässig.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2018
  • Frist
    14. September 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, warum werden in de…
An Kommunalverwaltung Kamen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Standrohre ohne Rückflussverhinderer [#32804]
Datum
11. August 2018 22:57
An
Kommunalverwaltung Kamen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, warum werden in der Stadt Kamen bzw ihrer Feuerwehr noch Standrohre ohne Rückflussverhinderer verwendet? Dies ist aus Sicht des Trinkwasserschutzes nicht mehr zu verantworten. Mit den aktuellen Standrohren kann nicht verhindert werden, dass kontaminiertes Wasser in das Rohrleitungsnetz und somit ins Trinkwasser gelangt. Standrohre mit Rückflussverhinderer sind der heutige Stand der Technik. Diese nicht einzusetzen ist aus meiner Sicht grob fahrlässig. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Kamen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Nach Prüfung und Bewertung werden w…
Von
Kommunalverwaltung Kamen
Betreff
WG: Standrohre ohne Rückflussverhinderer [#32804]
Datum
17. August 2018 07:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Nach Prüfung und Bewertung werden wir mit einer Stellungnahme unaufgefordert auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Kamen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Grundlage für dieses Thema bildet die Technische Re…
Von
Kommunalverwaltung Kamen
Betreff
AW: Standrohre ohne Rückflussverhinderer [#32804]
Datum
20. August 2018 10:29
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Grundlage für dieses Thema bildet die Technische Regel – Arbeitsblatt DVGW W 405-B1 (A). Die Bearbeitung dieser Thematik ist immer in enger Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Wasserversorger erfolgt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine genormten oder von der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) erwerbbaren Armaturen für die Feuerwehren. Im Zuge der zwischen allen Beteiligten abgestimmten Maßnahmen hat der zuständige Fachnormenausschuss nun den Feuerwehr-Systemtrenner B-FW in der DIN 14346 Feuerwehrwesen-Mobile Systemtrenner im Juli 2018 genormt. Bisher kündigt ein Armaturenhersteller den Vertrieb ab Oktober 2018 an. Mit der Verfügbarkeit der genormten Systemtrenner wird die Feuerwehr Kamen mit der Beschaffung beginnen. Nach Prüfung kann der Servicebetrieb der Stadt Kamen zu Ihrer Anfrage mitteilen, dass er keine Standrohre nutzt, die sich im Eigentum der Stadt Kamen befinden. Die hier genutzten Standrohre sind Eigentum der GSW Gemeinschaftsstadtwerke und werden im Rahmen der bestehenden Wasser-Lieferverträge zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen