STARK Förderprogramm Strukturwandel im Rheinischen Revier

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Im Zusammenhang mit den Steuermitteln, die im Rahmen des vom BAFA bewilligten STARK-Programms in den vergangenen und kommenden Jahren in den Strukturwandel im Rheinischen Revier geflossen sind und fließen werden (vgl. https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Stark/stark_node.html).

1. Die Vorschläge bzw. Empfehlungen oÄ des Landes NRW, welche Projekte im Rahmen des STARK-Programms gefördert werden sollen.
2. Soweit dies nicht bereits aus den Informationen zu 1. hervorgeht bitte ferner Name des Projekts, Projektträger und ggf. Kooperationspartner, Thema, Förderfeld(er), beantragte und tatsächlich gewährte Fördersumme und Laufzeit des Projekts.
3. Eine Übersicht mit den zu 2. aufgeführten Informationen für alle abgelehnten Projekte, sowie die Ablehnungsbescheide.
4. Informationen darüber, ob und wenn ja, in welchen Fällen, es Bedenken oder Maßnahmen bzgl. des EU-Beihilfenrechts gegeben hat.
5. Sämtliche weiteren Kriterien oder Maßstäbe, welche Anforderungen an die auszuwählenden Projekte betreffen (mit Ausnahme der Förderrichtlinie BAnz AT 07.07.2020 B2, die bereits auf Ihrer Website verfügbar ist.

Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791).
Die Förderung nach dem STARK-Programm bezweckt einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, wie Sie selbst auf Ihrer Website schreiben: „Die Transformation der Regionen soll einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig als Beispiel dienen, um auch andere Staaten zum Kohleausstieg zu motivieren.“
Sowie
„Das Projekt muss einen erkennbaren Beitrag zum Förderziel leisten. Es muss demnach dazu beitragen, eine erfolgreiche ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Transformation der Kohleregionen zu unterstützen, mit dem Ziel, die Kohleregionen zu international sichtbaren Modellregionen einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung zu machen.“
Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als Maßnahmen, die den Schutz der Umwelt bzw. des Klimas bezwecken, dem UIG.

Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige "erhebliche Beeinträchtigung" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch. Auch, weil im Rahmen der vergangenen Kohleausstiege und für den Strukturwandel Milliarden an RWE und in die Region (ca. 14 Mrd. Euro) fließen ist das öffentliche Interesse sehr groß. Dies trifft in besonderer Weise auf die Budgetplanung des Strukturwandels durch die Landesregierung zu.
Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein können. Zunächst kann ich mir nicht vorstellen, wo vorliegend schützenswerte Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse betroffen sein könnten. Ich weise zudem darauf hin, dass Sie sich gem. Ziffer 8.6 der Förderrichtlinie die Möglichkeit vorbehalten haben, gewissen Informationen über die Projekte zu veröffentlichen. Ein Verweis auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten würde auch daran scheitern.

Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften - bitte ich Sie, diese differenziert nach den verschiedenen Dokumenten darzulegen, weil ich Ihren Aktenbestand nicht kenne und meine Anfrage dann ggf. besser einschränken kann. Ich bitte vor Beantwortung um eine Gebührenabschätzung um entscheiden zu können, ob ich meine Anfrage aufrechterhalten möchte.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass aus dem oben dargelegten überwältigenden Interesse an der Bekanntgabe dieser Informationen gem. § 2 IFGGebV keine Gebühren zu erheben sind und bitte Sie, dies in einer etwaigen Ermessensausübung zu berücksichtigen. Äußerst hilfsweise mache ich geltend, als Student mit einem sehr begrenzten Budget, der dem Grunde nach für Leistungen nach dem BAföG berechtigt ist, zur Vermeidung eines sozialen Härtefalls die Gebühren zu erlassen.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Dezember 2023
  • Frist
    31. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zusammenhang mit den Steuermitteln…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
STARK Förderprogramm Strukturwandel im Rheinischen Revier [#295798]
Datum
29. Dezember 2023 21:40
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zusammenhang mit den Steuermitteln, die im Rahmen des vom BAFA bewilligten STARK-Programms in den vergangenen und kommenden Jahren in den Strukturwandel im Rheinischen Revier geflossen sind und fließen werden (vgl. https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Stark/stark_node.html). 1. Die Vorschläge bzw. Empfehlungen oÄ des Landes NRW, welche Projekte im Rahmen des STARK-Programms gefördert werden sollen. 2. Soweit dies nicht bereits aus den Informationen zu 1. hervorgeht bitte ferner Name des Projekts, Projektträger und ggf. Kooperationspartner, Thema, Förderfeld(er), beantragte und tatsächlich gewährte Fördersumme und Laufzeit des Projekts. 3. Eine Übersicht mit den zu 2. aufgeführten Informationen für alle abgelehnten Projekte, sowie die Ablehnungsbescheide. 4. Informationen darüber, ob und wenn ja, in welchen Fällen, es Bedenken oder Maßnahmen bzgl. des EU-Beihilfenrechts gegeben hat. 5. Sämtliche weiteren Kriterien oder Maßstäbe, welche Anforderungen an die auszuwählenden Projekte betreffen (mit Ausnahme der Förderrichtlinie BAnz AT 07.07.2020 B2, die bereits auf Ihrer Website verfügbar ist. Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Die Förderung nach dem STARK-Programm bezweckt einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, wie Sie selbst auf Ihrer Website schreiben: „Die Transformation der Regionen soll einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig als Beispiel dienen, um auch andere Staaten zum Kohleausstieg zu motivieren.“ Sowie „Das Projekt muss einen erkennbaren Beitrag zum Förderziel leisten. Es muss demnach dazu beitragen, eine erfolgreiche ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Transformation der Kohleregionen zu unterstützen, mit dem Ziel, die Kohleregionen zu international sichtbaren Modellregionen einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung zu machen.“ Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als Maßnahmen, die den Schutz der Umwelt bzw. des Klimas bezwecken, dem UIG. Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige "erhebliche Beeinträchtigung" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch. Auch, weil im Rahmen der vergangenen Kohleausstiege und für den Strukturwandel Milliarden an RWE und in die Region (ca. 14 Mrd. Euro) fließen ist das öffentliche Interesse sehr groß. Dies trifft in besonderer Weise auf die Budgetplanung des Strukturwandels durch die Landesregierung zu. Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein können. Zunächst kann ich mir nicht vorstellen, wo vorliegend schützenswerte Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse betroffen sein könnten. Ich weise zudem darauf hin, dass Sie sich gem. Ziffer 8.6 der Förderrichtlinie die Möglichkeit vorbehalten haben, gewissen Informationen über die Projekte zu veröffentlichen. Ein Verweis auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten würde auch daran scheitern. Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften - bitte ich Sie, diese differenziert nach den verschiedenen Dokumenten darzulegen, weil ich Ihren Aktenbestand nicht kenne und meine Anfrage dann ggf. besser einschränken kann. Ich bitte vor Beantwortung um eine Gebührenabschätzung um entscheiden zu können, ob ich meine Anfrage aufrechterhalten möchte. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass aus dem oben dargelegten überwältigenden Interesse an der Bekanntgabe dieser Informationen gem. § 2 IFGGebV keine Gebühren zu erheben sind und bitte Sie, dies in einer etwaigen Ermessensausübung zu berücksichtigen. Äußerst hilfsweise mache ich geltend, als Student mit einem sehr begrenzten Budget, der dem Grunde nach für Leistungen nach dem BAföG berechtigt ist, zur Vermeidung eines sozialen Härtefalls die Gebühren zu erlassen. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295798/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „STARK Förderprogramm Strukturwandel im Rheinischen Revier“ vom 29.…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: STARK Förderprogramm Strukturwandel im Rheinischen Revier [#295798]
Datum
31. Januar 2024 10:56
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „STARK Förderprogramm Strukturwandel im Rheinischen Revier“ vom 29.12.2023 (#295798) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist am 02.01.2024 eingegangen. Wir bitten Sie die verzögert…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
STARK Förderprogramm Strukturwandel im Rheinischen Revier [#295798]
Datum
5. Februar 2024 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist am 02.01.2024 eingegangen. Wir bitten Sie die verzögerte Rückmeldung zu entschuldigen. Wir werden Ihnen schnellstmöglich eine Antwort zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

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Ihr Az.: unbekannt Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „STARK Förderprogramm Strukturwandel im Rheinis…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: STARK Förderprogramm Strukturwandel im Rheinischen Revier [#295798]
Datum
7. April 2024 16:25
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „STARK Förderprogramm Strukturwandel im Rheinischen Revier“ vom 29.12.2023 (#295798) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet, lediglich am 05.02.2024 mitgeteilt, dass sich die Beantwortung verzögere. Sie haben die Frist mittlerweile um 68 Tage überschritten. Unter Hinweis auf § 75 VwGO bitte ich um eine unverzügliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>