Stark rückläufige Anzahl von Intensivbetten und Beatmungsplätze

auf den Seiten des DIVI ist zu sehen, dass seit August 2020 eine sehr starker Rückung der Intensivbetten zu sehen ist. zunächst mit einem Sprung, dann kontinuierlich von ca. 32000 auf 24000 Betten. Weiter ist zu sehen, dass die freien Kapazitäten zur invasiven Beatmung von ca 8500 im Nov 2020 auf aktuell ca. 3000 gesunken sind. Ich bitte um a) Erklärung was die Hintergründe für diese erhebliche Änderung ist. b) um Erklärung wie das Gesundheistsministerium hier schnellst möglich wieder die Betten und Beatmungskapazitäten auf Stand August 2020 bringen möchte. c) was das Gesundheitsministerium plant um schnellstmöglich zum regulären Betrieb der Intensivbetten zurück zu kommen.

Quellen:
https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf den Seiten des DIVI is…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stark rückläufige Anzahl von Intensivbetten und Beatmungsplätze [#216769]
Datum
27. März 2021 10:51
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf den Seiten des DIVI ist zu sehen, dass seit August 2020 eine sehr starker Rückung der Intensivbetten zu sehen ist. zunächst mit einem Sprung, dann kontinuierlich von ca. 32000 auf 24000 Betten. Weiter ist zu sehen, dass die freien Kapazitäten zur invasiven Beatmung von ca 8500 im Nov 2020 auf aktuell ca. 3000 gesunken sind. Ich bitte um a) Erklärung was die Hintergründe für diese erhebliche Änderung ist. b) um Erklärung wie das Gesundheistsministerium hier schnellst möglich wieder die Betten und Beatmungskapazitäten auf Stand August 2020 bringen möchte. c) was das Gesundheitsministerium plant um schnellstmöglich zum regulären Betrieb der Intensivbetten zurück zu kommen. Quellen: https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216769/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Re…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Re: Stark rückläufige Anzahl von Intensivbetten und Beatmungsplätze [#216769], Abgabenachricht
Datum
12. April 2021 06:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in sehr geehrter Herr, Anfragen, die offensichtlich anonym oder unter einem Pseudonym erfolg…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Stark rückläufige Anzahl von Intensivbetten und Beatmungsplätze [#216769]
Datum
12. April 2021 15:48
Status
image003.jpg
1,6 KB


Sehr Antragsteller/in sehr geehrter Herr, Anfragen, die offensichtlich anonym oder unter einem Pseudonym erfolgen, werden grundsätzlich nicht beantwortet (§ 14 Abs. 3 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien). Ich bitte Sie daher, Ihren Vor- und Nachnamen mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], mein Name ist [geschwärzt], wohnhaft in [geschwärzt] am [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stark rückläufige Anzahl von Intensivbetten und Beatmungsplätze [#216769]
Datum
12. April 2021 17:22
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], mein Name ist [geschwärzt], wohnhaft in [geschwärzt] am [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 216769 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. März 2021. Grundsätzlich sind für die Planung und Sich…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Stark rückläufige Anzahl von Intensivbetten und Beatmungsplätze [#216769]
Datum
14. April 2021 16:03
Status
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1,6 KB
image003.jpg
1,6 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. März 2021. Grundsätzlich sind für die Planung und Sicherstellung der flächendeckenden stationären Versorgung in Deutschland die Länder zuständig. Der Bund hat keine direkten Eingriffsrechte in die Planungskompetenzen der Länder. Bei der Krankenhausdichte und Bettenzahl bestehen sowohl deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern als auch zwischen städtischen und ländlichen Regionen. Im Hinblick auf die Frage der Bedarfsgerechtigkeit ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von flächendeckend erforderlicher Grund- und Regelversorgung und hochspezialisierter Spitzenversorgung für besonders komplexe stationäre Leistungen zu achten. Die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, nehmen insbesondere Krankenhäuser vor, welche über die notwendigen intensivmedizinischen Kapazitäten und die entsprechende Ausstattung sowie fachliche Expertise bei der Beatmung der Schwersterkrankten verfügen. Hierzu zählen Universitätsklinken und Maximalversorger sowie vor allem die Klinken, die der erweiterten Stufe der Maximalversorgung zugeordnet sind. Derzeit sind 430 Kliniken der umfassenden oder erweiterten Stufe der Notfallversorgung zugeordnet. Diese verfügen über 62% der Intensivkapazitäten. Deutschland weist im internationalen Vergleich überdurchschnittlich viele Krankenhaus- und Intensivbetten auf, die im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie eine gute Ausgangslage zur Versorgung schwer Erkrankter darstellen. Nichtsdestoweniger erweist sich gegenwärtig die Verteilung des teilweise knappen und in der Folge überlasteten Personals als Problem, welches auch auf eine hohen Zahl an teilweise sehr kleinen Krankenhäusern zurückgeführt werden kann. Der effiziente Einsatz von Personal ist in diesem Fall schwieriger als bei konzentrierten Krankenhausstrukturen. Mit den zur Bewältigung der Coronakrise auf den Weg gebrachten gesetzgeberischen Maßnahmen hat die Bundesregierung den Krankenhäusern erhebliche finanzielle Mittel in Milliardenhöhe zur Verfügung gestellt, um ihre wirtschaftliche Lage zu stabilisieren und sie einschließlich des dort beschäftigten medizinischen Fachpersonals nach Kräften zu unterstützen. Exemplarisch sei auf die bereits im Frühjahr 2020 eingeführten und im Herbst desselben Jahres angepassten und verlängerten Freihaltepauschalen hingewiesen, mit denen die Freihaltung von Betten zur Behandlung von COVID-19 Patientinnen und Patienten finanziell ausgeglichen wurde. Zudem wurden den Krankenhäusern Zuschüsse zur Schaffung zusätzlicher Intensivbetten gezahlt und eine zusätzliche Erstattung der Kosten für Schutzkleidung und die Testung des Personals gewährt. Das Bundesministerium für Gesundheit wird die Entwicklung der Krankenhausstrukturen - vor allem im Lichte der gegenwärtigen coronabedingten Entwicklungen - weiterhin genau beobachten, um diese insbesondere unter dem Aspekt der Qualitätsorientierung und guter Beispiele für die Übernahme von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben durch Kliniken mit Expertinnen und Experten zu diskutieren, bestehende Regelungsbedarfe zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie haben meine Fragen in keinster Weise beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Mic…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stark rückläufige Anzahl von Intensivbetten und Beatmungsplätze [#216769]
Datum
14. April 2021 16:46
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie haben meine Fragen in keinster Weise beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Michael Wieland Anfragenr: 216769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216769/

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich hoffe und erwarte von Ihnen noch ein Antwort auf meine Fragen. Dies wurden nich…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stark rückläufige Anzahl von Intensivbetten und Beatmungsplätze [#216769]
Datum
15. April 2021 23:51
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich hoffe und erwarte von Ihnen noch ein Antwort auf meine Fragen. Dies wurden nicht beantwortet. Ebenso wurde nicht weiter auf meine Rückfrage reagiert Mit freundlichen Grüßen Michael Wieland Anfragenr: 216769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216769/