Starke Verzögerungen beim Prozess der Genehmigung/Ablehnung des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Laut Pressemitteilungen der Verbände AOPA, DAeC und DULV, zu finden unter https://aopa.de/2023/12/21/problematik-der-flugmedizinischen-verwaltung-im-luftfahrt-bundesamt/ oder https://aopa.de/wp-content/uploads/LBA-Medicals-Offener-Brief.pdf, gibt es seit Jahren Probleme bei der nicht zeitgerechten Ausstellung von flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnissen. Im Regelfall kann das Medical durch den Fliegerarzt ausgestellt werden, bei vielen Fällen jedoch nicht - hier wird zur abschließenden Tauglichkeitsuntersuchung an das LBA als lizenzführende Behörde verwiesen.

Bitte nennen Sie mir konkrete Zahlen:
- Wie viele Anträge auf Ausstellung des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses (getrennt nach Klasse) liegen aktuell dem LBA zur abschließenden Beurteilung vor?
- Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit dafür?
- Hat sich die Bearbeitungszeit in den letzten Jahren geändert? Wenn ja, in welche Richtung?
- Falls die Bearbeitungszeit nicht signifikant kürzer wurde, wurden Maßnahmen ergriffen dies zu ändern?
- Falls keine Maßnahmen getroffen wurden, wieso nicht?
- Falls Maßnahmen getroffen wurden, welche?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Dezember 2023
  • Frist
    24. Januar 2024
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Pressemitteilungen der Verbände …
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Starke Verzögerungen beim Prozess der Genehmigung/Ablehnung des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses [#295445]
Datum
22. Dezember 2023 20:46
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Pressemitteilungen der Verbände AOPA, DAeC und DULV, zu finden unter https://aopa.de/2023/12/21/problematik-der-flugmedizinischen-verwaltung-im-luftfahrt-bundesamt/ oder https://aopa.de/wp-content/uploads/LBA-Medicals-Offener-Brief.pdf, gibt es seit Jahren Probleme bei der nicht zeitgerechten Ausstellung von flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnissen. Im Regelfall kann das Medical durch den Fliegerarzt ausgestellt werden, bei vielen Fällen jedoch nicht - hier wird zur abschließenden Tauglichkeitsuntersuchung an das LBA als lizenzführende Behörde verwiesen. Bitte nennen Sie mir konkrete Zahlen: - Wie viele Anträge auf Ausstellung des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses (getrennt nach Klasse) liegen aktuell dem LBA zur abschließenden Beurteilung vor? - Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit dafür? - Hat sich die Bearbeitungszeit in den letzten Jahren geändert? Wenn ja, in welche Richtung? - Falls die Bearbeitungszeit nicht signifikant kürzer wurde, wurden Maßnahmen ergriffen dies zu ändern? - Falls keine Maßnahmen getroffen wurden, wieso nicht? - Falls Maßnahmen getroffen wurden, welche? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295445/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt vom 22.12.2023, d…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Starke Verzögerungen beim Prozess der Genehmigung/Ablehnung des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses [#295445]
Datum
29. Dezember 2023 14:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt vom 22.12.2023, die am 27.12.23 bei uns eingegangen ist. Ihre Anfrage wird geprüft und wurde zwischenzeitlich an die zuständige Fachabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Starke Verzögerungen beim Prozess der Genehmigung/Ablehnung des fl…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Starke Verzögerungen beim Prozess der Genehmigung/Ablehnung des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses [#295445]
Datum
24. Januar 2024 08:10
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Starke Verzögerungen beim Prozess der Genehmigung/Ablehnung des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses“ vom 22.12.2023 (#295445) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Luftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 22.12.2023 und unsere Eingangsmitte…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Starke Verzögerungen beim Prozess der Genehmigung/Ablehnung des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses [#295445]
Datum
24. Januar 2024 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 22.12.2023 und unsere Eingangsmitteilung vom 29.12.2023. Die zeitliche Verzögerung von einem Tag in unserer abschließenden Bearbeitung bitten wir höflichst zu entschuldigen. Mit E-Mail vom 22.12.2023 beantragen Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) Zugang zu folgenden Informationen: „ Ziffer 1: Wie viele Anträge auf Ausstellung des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses (getrennt nach Klasse) liegen aktuell dem LBA zur abschließenden Beurteilung vor? Ziffer 2: Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit dafür? Ziffer 3: Hat sich die Bearbeitungszeit in den letzten Jahren geändert? Wenn ja, in welche Richtung? Ziffer 4: Falls die Bearbeitungszeit nicht signifikant kürzer wurde, wurden Maßnahmen ergriffen dies zu ändern? Ziffer 5: Falls keine Maßnahmen getroffen wurden, wieso nicht? Ziffer 6: Falls Maßnahmen getroffen wurden, welche?“ Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen werte ich nach Prüfung als kostenfreie, auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage, die wie folgt beantwortet wird: Zu Ziffer 1: Das Referat L6 "Flugmedizin und Rechtsangelegenheiten der Abteilung L" des LBA betreut im Vergleich zu den anderen Luftfahrtbehörden in der EU die größte Anzahl an Piloten und ist unter anderem zuständig für die Überprüfung von ca. 55.000 jährlich eingehenden Berichten medizinischer Untersuchungen von Piloten. Zu Ziffer 2 -3: Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der Personalverfügbarkeit ab. Die Zahl der aktuell bedauerlicherweise auftretenden Verzögerungen, von denen Piloten und Verbände berichten, beschränkt sich dabei im Vergleich zu der Gesamtzahl der eingehenden flugmedizinischen Untersuchungsberichte auf einen geringen Prozentsatz. Verweisungs- und Konsultationsfälle, in denen das EU-Recht eine behördliche Entscheidung vorschreibt und die zwangsläufig zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen können, stellen sich bspw. für das Jahr 2022 wie folgt dar: - Entscheidungen über die Tauglichkeit von Piloten im Rahmen von Verweisungen (2022: 433) - Empfehlungen über die Tauglichkeit von Piloten im Rahmen von Konsultationen (2022: 480) - Entscheidung über Anträge auf Zweitüberprüfung (2022: 74) - Bearbeitung von Anträgen auf Änderung von Einschränkungen (2022: 671). Derzeit werden in 82% der Verweisungs- und Konsultationsfälle Unterlagen bei den flugmedizinischen Sachverständigen nachgefordert. Wir erarbeiten daher ein Konzept zur Standardisierung der Verfahren der rund 380 von uns anerkannten flugmedizinischen Sachverständigen. In einigen Fällen können aus Gründen der Sicherheit weitergehende medizinische Untersuchungen erforderlich sein, die zum Beispiel zusätzlich noch Termine bei Fachärzten erfordern. Dadurch kann es ebenfalls zu längeren Verzögerungen kommen. Ziffer 4-6: Das LBA hat weitere organisatorische Maßnahmen und Rekrutierung von Personal geplant, wobei zu berücksichtigen ist, dass medizinisches Personal den hohen europarechtlichen Qualifikationsanforderungen entspricht. Neben dem erforderlichen medizinischen Personal ist das LBA zuversichtlich, auch die übrigen vakanten Dienstposten besetzen zu können. Zudem beschäftigt das LBA erfahrene flugmedizinische Sachverständige als Honorarkräfte um Bearbeitungszeiten so gering wie möglich zu halten. Insgesamt sind wir zuversichtlich, dass wir mit diesen eingeleiteten Maßnahmen eine zügige Bearbeitung aller Anliegen gewährleisten können. Sollten Sie einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichtigen Bescheid nach dem Informationszugangsgesetz (IFG) wünschen, teilen Sie uns dies bitte separat mit. Ein förmlicher Bescheid nach dem IFG eröffnet die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Mit freundlichen Grüßen