Sehr << Antragsteller:in >>
wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 22.12.2023 und unsere Eingangsmitteilung vom 29.12.2023. Die zeitliche Verzögerung von einem Tag in unserer abschließenden Bearbeitung bitten wir höflichst zu entschuldigen.
Mit E-Mail vom 22.12.2023 beantragen Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) Zugang zu folgenden Informationen:
„ Ziffer 1: Wie viele Anträge auf Ausstellung des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses (getrennt nach Klasse) liegen aktuell dem LBA zur abschließenden Beurteilung vor?
Ziffer 2: Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit dafür?
Ziffer 3: Hat sich die Bearbeitungszeit in den letzten Jahren geändert? Wenn ja, in welche Richtung?
Ziffer 4: Falls die Bearbeitungszeit nicht signifikant kürzer wurde, wurden Maßnahmen ergriffen dies zu ändern?
Ziffer 5: Falls keine Maßnahmen getroffen wurden, wieso nicht?
Ziffer 6: Falls Maßnahmen getroffen wurden, welche?“
Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen werte ich nach Prüfung als kostenfreie, auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage, die wie folgt beantwortet wird:
Zu Ziffer 1: Das Referat L6 "Flugmedizin und Rechtsangelegenheiten der Abteilung L" des LBA betreut im Vergleich zu den anderen Luftfahrtbehörden in der EU die größte Anzahl an Piloten und ist unter anderem zuständig für die Überprüfung von ca. 55.000 jährlich eingehenden Berichten medizinischer Untersuchungen von Piloten.
Zu Ziffer 2 -3:
Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der Personalverfügbarkeit ab. Die Zahl der aktuell bedauerlicherweise auftretenden Verzögerungen, von denen Piloten und Verbände berichten, beschränkt sich dabei im Vergleich zu der Gesamtzahl der eingehenden flugmedizinischen Untersuchungsberichte auf einen geringen Prozentsatz. Verweisungs- und Konsultationsfälle, in denen das EU-Recht eine behördliche Entscheidung vorschreibt und die zwangsläufig zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen können, stellen sich bspw. für das Jahr 2022 wie folgt dar:
- Entscheidungen über die Tauglichkeit von Piloten im Rahmen von Verweisungen (2022: 433)
- Empfehlungen über die Tauglichkeit von Piloten im Rahmen von Konsultationen (2022: 480)
- Entscheidung über Anträge auf Zweitüberprüfung (2022: 74)
- Bearbeitung von Anträgen auf Änderung von Einschränkungen (2022: 671).
Derzeit werden in 82% der Verweisungs- und Konsultationsfälle Unterlagen bei den flugmedizinischen Sachverständigen nachgefordert. Wir erarbeiten daher ein Konzept zur Standardisierung der Verfahren der rund 380 von uns anerkannten flugmedizinischen Sachverständigen. In einigen Fällen können aus Gründen der Sicherheit weitergehende medizinische Untersuchungen erforderlich sein, die zum Beispiel zusätzlich noch Termine bei Fachärzten erfordern. Dadurch kann es ebenfalls zu längeren Verzögerungen kommen.
Ziffer 4-6:
Das LBA hat weitere organisatorische Maßnahmen und Rekrutierung von Personal geplant, wobei zu berücksichtigen ist, dass medizinisches Personal den hohen europarechtlichen Qualifikationsanforderungen entspricht. Neben dem erforderlichen medizinischen Personal ist das LBA zuversichtlich, auch die übrigen vakanten Dienstposten besetzen zu können. Zudem beschäftigt das LBA erfahrene flugmedizinische Sachverständige als Honorarkräfte um Bearbeitungszeiten so gering wie möglich zu halten.
Insgesamt sind wir zuversichtlich, dass wir mit diesen eingeleiteten Maßnahmen eine zügige Bearbeitung aller Anliegen gewährleisten können.
Sollten Sie einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichtigen Bescheid nach dem Informationszugangsgesetz (IFG) wünschen, teilen Sie uns dies bitte separat mit. Ein förmlicher Bescheid nach dem IFG eröffnet die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen