Start und Landungen von Luftfahrzeugen der Bundeswehr in Hamburg am 07.06.2019

Am 07.06.2019 flogen über Hamburg - vermutlich an der Grenze zwischen Hamburg-Horn und Hamburg-Wandsbek - mehrere Luftfahrtzeuge der Bundeswehr.
Bitte listen sie mir auf, wie viele Luftfahrtzeuge an diesem Tag in diesem Gebiet geflogen sind, welchen Startort und welches Ziel diese jeweils hatten, sowie den Grund für den Flug.
Sollten Sie einen dieser Punkte nicht beantworten können, bitte ich trotzdem um eine Beantwortung der anderen Punkte.
Sollte eine nachgeordnete Behörde zuständig sein bitte ich Sie, meinen Antrag an diese Behörde weiterzuleiten oder mir die Behörde zu nennen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Juni 2019
  • Frist
    13. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 07.06.2019 floge…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Start und Landungen von Luftfahrzeugen der Bundeswehr in Hamburg am 07.06.2019 [#149870]
Datum
10. Juni 2019 16:44
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 07.06.2019 flogen über Hamburg - vermutlich an der Grenze zwischen Hamburg-Horn und Hamburg-Wandsbek - mehrere Luftfahrtzeuge der Bundeswehr. Bitte listen sie mir auf, wie viele Luftfahrtzeuge an diesem Tag in diesem Gebiet geflogen sind, welchen Startort und welches Ziel diese jeweils hatten, sowie den Grund für den Flug. Sollten Sie einen dieser Punkte nicht beantworten können, bitte ich trotzdem um eine Beantwortung der anderen Punkte. Sollte eine nachgeordnete Behörde zuständig sein bitte ich Sie, meinen Antrag an diese Behörde weiterzuleiten oder mir die Behörde zu nennen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1036 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 10. Juni 2019 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre Anfrage zu: Start und Landungen von Luftfahrzeugen der Bundeswehr in Hamburg am 07.06.2019 [#149870]
Datum
17. Juni 2019 15:17
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1036 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 10. Juni 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 10. Juni 2019 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1036 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1036 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 10. Juni…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Start und Landungen von Luftfahrzeugen der Bundeswehr in Hamburg am 07.06.2019 [#149870]
Datum
4. Juli 2019 12:45
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1036 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 10. Juni 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 10. Juni 2019 teile ich Ihnen Folgendes mit: Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Der Auskunftsanspruch nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG erstreckt sich dabei ausschließlich auf solche amtlichen Informationen, die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhanden sind. Die vorliegend auszuwertenden Flugbewegungsdaten erfüllen das Kriterium "amtliche Information" nicht, da derartige Daten regelmäßig nicht zum Bestandteil von (Verwaltungs-)Vorgängen werden. Vielmehr sind die Daten Bestandteil einer für einen gewissen Zeitraum verfügbaren elektronischen und nicht ausgewerteten Aufzeichnung von Flugbewegungen. Dieser Bestand wird weder einem konkreten Vorgang zugeordnet noch nach sonstigen vergleichbaren Akten- bzw. Datenführungsvorgaben verwaltet. Überdies erfolgt nach einer vorgegebenen Speicherdauer schließlich die Löschung der Daten. Darüber hinaus müssen die antragsgegenständlichen Informationen unter Berücksichtigung der Ihrerseits angegebenen Kriterien mit erheblichem Aufwand generiert werden. Hierzu werden in einem aufwendigen technischen Verfahren der von Ihnen angegebene Zeitraum (hier: 07.06.2019, 00.00 - 24.00 Uhr) mit dem (noch vorhandenen) Datenbestand abgeglichen und ausgewertet. Das IFG begründet jedoch weder eine Informationsbeschaffungspflicht noch eine Verpflichtung zur systematischen Aufbereitung bzw. Verständlichmachung von Informationen. Vor diesem Hintergrund entfällt das IFG als Anspruchsgrundlage für Ihre vorstehende Anfrage. Um Ihrem Informationsersuchen dennoch im Sinne einer Bürgeranfrage nachkommen zu können, möchte ich Sie bitten, die Zeit, in der die besagten Überflüge stattgefunden haben sollen, wenn möglich noch näher zu konkretisieren und das Ersuchen unmittelbar als Bürgeranfrage an das Luftfahrtamt der Bundeswehr (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> ) zu richten. Ich weise jedoch bereits jetzt darauf hin, dass aufgrund des erheblichen technischen Rechercheaufwandes mit einer langen Bearbeitungsdauer zu rechnen ist. Möglicherweise ist aber auch aufgrund fehlender Kapazitäten bzw. aus anderen Gründen eine vollständige Recherche nicht möglich. Ich danke für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen