Stationäre Grenzkontrollen
Ich interessiere mich für die Rechtfertigung und Kosten zu den Grenzkontrollen an der dt. Grenze zu europäischen Nachbarländern, insbesondere am Grenzübergang des Bahnhofs Freilassing bzw. der A8 im Bereich Walserberg.
Mit AZ GI5-12017/1#1 bei einer ähnlichen Anfrage berichten Sie von dem Verbot systematischer stationärer Grenzkontrollen. Faktisch finden diese jedoch an beiden oben genannten Örtlichkeiten statt. Zum Bhf Freilassing ist dies explizit zu nennen, da dort ausnahmslos jeder RegionalExpress in Richtung München einer Kontrolle unterzogen wird.
Meine Frage lautet nun, wie eine solche gegen EU Recht verstoßende Maßnahme mittlerweile nahezu acht Jahre als Ausnahmefall genehmigt werden kann? Und ob dies verfassungsrechtlich durch das zuständige Gericht geprüft wurde.
Des Weiteren wünsche ich von Ihnen Auskunft, welche Kosten durch die Bereithaltung von Personal und Gerät vor Ort jeweils entstanden sind, möglichst nach Jahr aufgeschlüsselt. Sollten Sie dazu Daten haben, stellen Sie die gewünschten Zahlen bitte in Korrelation zu den Kosten die bei einer theoretischen zentralen Kontaktaufnahme der Hilfesuchenden zu Bundespolizei oder Ausländerbehörde (anstelle der Kontrollstellen an den Grenzen), entstehen würden.
Übersteigt eine der Anfragen Ihre Zuständigkeit, so leiten Sie den noch nicht beantworteten Teil bitte an die zuständige Stelle, entsprechend meiner Anfrage vermutlich das bayerische Innenministerium, weiter.
Vielen Dank im Voraus für Ihre sicher präzise Recherche bzw Beantwortung.
Antwort verspätet
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Datum19. Dezember 2023
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23. Januar 2024
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