Stationäre Grenzkontrollen

Ich interessiere mich für die Rechtfertigung und Kosten zu den Grenzkontrollen an der dt. Grenze zu europäischen Nachbarländern, insbesondere am Grenzübergang des Bahnhofs Freilassing bzw. der A8 im Bereich Walserberg.
Mit AZ GI5-12017/1#1 bei einer ähnlichen Anfrage berichten Sie von dem Verbot systematischer stationärer Grenzkontrollen. Faktisch finden diese jedoch an beiden oben genannten Örtlichkeiten statt. Zum Bhf Freilassing ist dies explizit zu nennen, da dort ausnahmslos jeder RegionalExpress in Richtung München einer Kontrolle unterzogen wird.
Meine Frage lautet nun, wie eine solche gegen EU Recht verstoßende Maßnahme mittlerweile nahezu acht Jahre als Ausnahmefall genehmigt werden kann? Und ob dies verfassungsrechtlich durch das zuständige Gericht geprüft wurde.
Des Weiteren wünsche ich von Ihnen Auskunft, welche Kosten durch die Bereithaltung von Personal und Gerät vor Ort jeweils entstanden sind, möglichst nach Jahr aufgeschlüsselt. Sollten Sie dazu Daten haben, stellen Sie die gewünschten Zahlen bitte in Korrelation zu den Kosten die bei einer theoretischen zentralen Kontaktaufnahme der Hilfesuchenden zu Bundespolizei oder Ausländerbehörde (anstelle der Kontrollstellen an den Grenzen), entstehen würden.
Übersteigt eine der Anfragen Ihre Zuständigkeit, so leiten Sie den noch nicht beantworteten Teil bitte an die zuständige Stelle, entsprechend meiner Anfrage vermutlich das bayerische Innenministerium, weiter.

Vielen Dank im Voraus für Ihre sicher präzise Recherche bzw Beantwortung.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich interessiere mich für die Rechtfe…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stationäre Grenzkontrollen [#295190]
Datum
19. Dezember 2023 09:04
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich interessiere mich für die Rechtfertigung und Kosten zu den Grenzkontrollen an der dt. Grenze zu europäischen Nachbarländern, insbesondere am Grenzübergang des Bahnhofs Freilassing bzw. der A8 im Bereich Walserberg. Mit AZ GI5-12017/1#1 bei einer ähnlichen Anfrage berichten Sie von dem Verbot systematischer stationärer Grenzkontrollen. Faktisch finden diese jedoch an beiden oben genannten Örtlichkeiten statt. Zum Bhf Freilassing ist dies explizit zu nennen, da dort ausnahmslos jeder RegionalExpress in Richtung München einer Kontrolle unterzogen wird. Meine Frage lautet nun, wie eine solche gegen EU Recht verstoßende Maßnahme mittlerweile nahezu acht Jahre als Ausnahmefall genehmigt werden kann? Und ob dies verfassungsrechtlich durch das zuständige Gericht geprüft wurde. Des Weiteren wünsche ich von Ihnen Auskunft, welche Kosten durch die Bereithaltung von Personal und Gerät vor Ort jeweils entstanden sind, möglichst nach Jahr aufgeschlüsselt. Sollten Sie dazu Daten haben, stellen Sie die gewünschten Zahlen bitte in Korrelation zu den Kosten die bei einer theoretischen zentralen Kontaktaufnahme der Hilfesuchenden zu Bundespolizei oder Ausländerbehörde (anstelle der Kontrollstellen an den Grenzen), entstehen würden. Übersteigt eine der Anfragen Ihre Zuständigkeit, so leiten Sie den noch nicht beantworteten Teil bitte an die zuständige Stelle, entsprechend meiner Anfrage vermutlich das bayerische Innenministerium, weiter. Vielen Dank im Voraus für Ihre sicher präzise Recherche bzw Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295190/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
231219, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Rechtfertigung und Kosten zu den G…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
231219, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Rechtfertigung und Kosten zu den Grenzkontrollen an der dt. Grenze zu europäischen Nachbarländern
Datum
20. Dezember 2023 17:37
Status
Warte auf Antwort
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, JonasSehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 19.12.2023 zu den stationären Grenzkontrollen an der Deutschen Grenze zu europäischen Nachbarländern. Sie haben den Posteingang IFG genutzt. Ihr Schreiben ist allerdings nicht als ein Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu werten und wird damit als Bürgeranfrage beantwortet. Gerne lasse ich Ihnen folgende Informationen zukommen: Die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen richtet sich nach den Vorgaben der Art. 25 ff. der Verordnung (EU) 2016/399. An der deutsch-österreichischen Landgrenze sind auf Grund jeweils individueller Anordnungen im o.a. schengenrechtlich zulässigen Rahmen vorübergehende Binnengrenzkontrollen angeordnet und auf EU-Ebene notifiziert worden. Die Entscheidung über die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen trifft der jeweilige Schengenstaat in nationaler Souveränität. In Bezug auf die Kosten kann mitgeteilt werden, dass die Ausgaben für die grenzpolizeilichen Kontrollen Bestandteil der Gesamtveranschlagung der Haushaltsmittel im Kap. 0625 Bundespolizei sind. Ein gesonderter Nachweis dieser Ausgaben erfolgt nicht. Demzufolge können keine weiteren Ausführungen im Sinne Ihrer Anfrage gemacht werden. Ich hoffe, dass die Informationen zur Einordnung hilfreich sind und wünsche Ihnen alles Gute! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 231219, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Rechtfertigung und Kosten zu d…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 231219, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Rechtfertigung und Kosten zu den Grenzkontrollen an der dt. Grenze zu europäischen Nachbarländern [#295190]
Datum
21. Dezember 2023 07:28
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort. Ich hoffe ich habe mein Anliegen nicht zu komplex formuliert, leider ist jedoch keine Fragestellung im ausreichenden Maße beantwortet worden. Nachdem ich ebenso an der Finanzierung der Haushaltsmittel für die Bundespolizei beteiligt bin, möchte ich Ihnen deshalb die Anfrage zur erneuten Bearbeitung zurückgeben und wünsche des Weiteren die Dokumente für die Ausführung der stationären Grenzkontrollen (mit denen das Bundesinnenministerium die BuPo beauftragt) mit vorhandenen Genehmigungen der zuständigen EU-Stelle. Diese Anfrage sollte deshalb partiell unter dem Reiter des Informationsfreiheitsgesetz stehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295190/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: 231219, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Rechtfertigung und Kosten zu d…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 231219, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Rechtfertigung und Kosten zu den Grenzkontrollen an der dt. Grenze zu europäischen Nachbarländern [#295190]
Datum
23. Januar 2024 08:33
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stationäre Grenzkontrollen“ vom 19.12.2023 (#295190) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>