Stationierung von ausländischen Streitkräften in Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren ,

ich bitte um Beantwortung folgender Fragen :

1.) Wie viele Soldaten welcher Nationen sind zu Zeit in Deutschland stationiert ?

2.) Wo sind diese stationiert ?

3.) Für welchen Zeitraum sind diese dort stationiert ?

Mit freundlichen Grüßen
S.W.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. März 2022
  • Frist
    27. April 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dame…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stationierung von ausländischen Streitkräften in Deutschland [#244598]
Datum
25. März 2022 12:05
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren , ich bitte um Beantwortung folgender Fragen : 1.) Wie viele Soldaten welcher Nationen sind zu Zeit in Deutschland stationiert ? 2.) Wo sind diese stationiert ? 3.) Für welchen Zeitraum sind diese dort stationiert ? Mit freundlichen Grüßen S.W.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244598/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stationierung von ausländischen Streitkräften …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stationierung von ausländischen Streitkräften in Deutschland [#244598]
Datum
28. April 2022 00:36
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stationierung von ausländischen Streitkräften in Deutschland“ vom 25.03.2022 (#244598) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V124 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 25. Mä…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Stationierung von ausländischen Streitkräften in Deutschland [#244598]
Datum
29. April 2022 15:03
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V124 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 25. März 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 25. März 2022 (Bezug) und bitte die Verzögerungen zu entschuldigen. Zu Ihrer Anfrage kann Ihnen mitteilen, dass das Truppenstationierungsrecht in der Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes liegt. Eine Zuständigkeit des Bundesministeriums der Verteidigung ist daher hier nicht gegeben. Ich rege an, sich mit Ihrem Anliegen an das Auswärtige Amt zu wenden, sofern Sie dies noch nicht getan haben. Mit freundlichen Grüßen