Statisktiken zur Funkzellenabfrage und zum Funkzellenabfrage-Transparenz-System des Landes Berlin

Die Statistiken zur Funkzellenabfrage und zum Funkzellenabfrage-Transparenz-System des Landes Berlin 2016 bis 2020.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statisktiken zur Funkzellenabfrage und zum Funkzellenabfrage-Transparenz-System des Landes Berlin [#194151]
Datum
3. August 2020 01:16
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Statistiken zur Funkzellenabfrage und zum Funkzellenabfrage-Transparenz-System des Landes Berlin 2016 bis 2020.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194151/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage vom 3. August 2020 - Anfragen-Nr. 194151 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre im Betreff genannte A…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 3. August 2020 - Anfragen-Nr. 194151
Datum
6. August 2020 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre im Betreff genannte Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Jahresstatistiken zu den im Land Berlin durchgeführten Funkzellenabfragen gemäß § 100g Abs. 3 Strafprozessordnung als jeweilige Anlagen den entsprechenden jährlichen Berichten an das Abgeordnetenhaus von Berlin beigefügt sind. Die Berichte tragen den Titel: "Einführung einer Erhebungsmatrix für Funkzellenabfragen - Bessere statistische Erfassung von Daten für echte parlamentarische Kontrolle - Mitteilung zur Kenntnisnahme vom ... Drucksache ...<https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/DruckSachen/d18-0366.pdf>" Sie können die Statistiken im Internet auf www.abgeordnetenhaus-berlin.de<http://www.abgeordnetenhaus-berlin.de> finden, indem Sie dort unter "Dokumente" das Untermenü "Parlamentsdokumentation" öffnen und dort unter "Dokumentensuche" die jeweiligen Drucksachen-Nummern eingeben. Diese lauten wie folgt: - 18/0366 (Statistik für das Jahr 2016) - 18/1012 (Statistik für das Jahr 2017) - 18/1921 (Statistik für das Jahr 2018) - 18/2804 (Statistik für das Jahr 2019). Für das laufende Kalenderjahr kann eine Statistik erst im kommenden Jahr erstellt bzw. veröffentlicht werden. Soweit es Ihre Frage zu Statistiken zum Funkzellenabfrage-Transparenz-System (FTS) anbelangt, muss ich Ihnen mitteilen, dass solche nicht existieren. Mit freundlichen Grüßen