Statistik

Wann veröffentlicht man die vom Gesundheitsamt nachverfolgten Coronafälle. An denen man sehen kann Wo und Wann, in welcher Altersgruppe die Ansteckungen statt gefunden haben ?
Das war je die Aufgabe des Gesundheitsamt in dieser Corona Zeit.

Ergebnis der Anfrage

Ich habe durch die Anfrage nicht erfahren. Nur bin ich Leider Bestätigt worden, das wir in diesem Beamtenstaat, verarscht werden. Sie wollen keine Informationen rausrücken. Es entspricht ja am Ende einer Arbeitskontrolle. Wer will das schon von denen kontrolliert werden. Schließlich arbeiten die ja schon Jahrzehnte so. Da ändert auch die Politik nichts dran.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. April 2021
  • Frist
    21. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Gesundheitsamt Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik [#218587]
Datum
17. April 2021 08:50
An
Gesundheitsamt Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann veröffentlicht man die vom Gesundheitsamt nachverfolgten Coronafälle. An denen man sehen kann Wo und Wann, in welcher Altersgruppe die Ansteckungen statt gefunden haben ? Das war je die Aufgabe des Gesundheitsamt in dieser Corona Zeit.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218587/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Mönchengladbach
Ihre Anfrage vom 17.04.2021 Sehr Antragsteller/in Bezug nehmend auf ihre Mail vom 17.04.2021 muss ich Ihnen leider…
Von
Gesundheitsamt Mönchengladbach
Betreff
Ihre Anfrage vom 17.04.2021
Datum
19. April 2021 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
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9,4 KB
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44,6 KB


Sehr Antragsteller/in Bezug nehmend auf ihre Mail vom 17.04.2021 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich auf Grund der Form der Anfrage (lediglich eine Mailadresse, keine vollständige Postadresse) Ihre Anfrage nicht beantworten kann. Nach aktueller Rechtsprechung (VG Köln, Urteil vom 13.04.2021 - 13 K 1190/20, 13 K 1189/20) darf die Behörde schon bei Eingang eines Antrages nach dem IFG auf Angabe einer persönlichen, vollständigen Adresse bestehen. Eine über "fragdenstaat.de" erzeugte e-mail Adresse genügt danach ausdrücklich nicht. Vor allem aber ist die Adresse erforderlich, um eine verlässliche und nachweisbare Bekanntgabe des verfahrensbeendenden Bescheides zu ermöglichen, auch in Bezug auf einen etwaigen Kostenbescheid. Für weitere Fragen stehe ich ihnen natürlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Gesundheitsamt Mönchengladbach
AW: Ihre Anfrage vom 17.04.2021 Hallo [geschwärzt], vielen Dank für die Information. Bitte nutzen Sie künftig die …
Von
Gesundheitsamt Mönchengladbach
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 17.04.2021
Datum
19. April 2021 11:11
Status
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9,4 KB
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31,0 KB


Hallo [geschwärzt], vielen Dank für die Information. Bitte nutzen Sie künftig die BC Funktion oder leiten anschließend die gesendete eMail weiter, weil Sie in der cc Funktion dem Empfänger alle Beteiligten bekannt geben, obwohl dies gerade nicht geboten ist. Das Thema haben wir schon mal bei unseren Reichsbürgern diskutiert und auch der Querdenker-Bewegung stehe ich kritisch gegenüber. Vielen Dank BG [geschwärzt] Von: [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> Gesendet: Montag, 19. April 2021 11:07 An: '[geschwärzt]' <[geschwärzt]> Cc: [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]>; [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]>; [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]>; [geschwärzt], [geschwärzt] Peter <[geschwärzt]>; [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]>; [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> Betreff: Ihre Anfrage vom 17.04.2021 Priorität: Hoch Sehr [geschwärzt], Bezug nehmend auf ihre Mail vom 17.04.2021 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich auf Grund der Form der Anfrage (lediglich eine Mailadresse, keine vollständige Postadresse) Ihre Anfrage nicht beantworten kann. Nach aktueller Rechtsprechung (VG Köln, Urteil vom 13.04.2021 - 13 K 1190/20, 13 K 1189/20) darf die Behörde schon bei Eingang eines Antrages nach dem IFG auf Angabe einer persönlichen, vollständigen Adresse bestehen. Eine über "fragdenstaat.de" erzeugte e-mail Adresse genügt danach ausdrücklich nicht. Vor allem aber ist die Adresse erforderlich, um eine verlässliche und nachweisbare Bekanntgabe des verfahrensbeendenden Bescheides zu ermöglichen, auch in Bezug auf einen etwaigen Kostenbescheid. Für weitere Fragen stehe ich ihnen natürlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]; [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 17.04.2021 [#218587] Hallo Antragsteller/in Ich weiß jetzt nicht genau, ob die Frage das Prob…
An Gesundheitsamt Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 17.04.2021 [#218587]
Datum
19. April 2021 13:12
An
Gesundheitsamt Mönchengladbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in Ich weiß jetzt nicht genau, ob die Frage das Problem war oder die Postalische Anschrift. Mir geht es nur um Transparenz. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Anfragenr: 218587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218587/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Gesundheitsamt Mönchengladbach
AW: Ihre Anfrage vom 17.04.2021 [#218587] Guten Morgen Herr Antragsteller/in, wie aus der von mir zitierten Rechts…
Von
Gesundheitsamt Mönchengladbach
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 17.04.2021 [#218587]
Datum
20. April 2021 07:48
Status
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, wie aus der von mir zitierten Rechtsquelle ersichtlich ist, ist eine vollständige Postadresse des Absenders erforderlich, bevor überhaupt auf den Inhalt Ihrer Mail eingegangen werden kann. Mit freundlichen Grüßen