Statistik

Anfrage an: Jobcenter Herne

Ich hätte gerne eine Statistik über die Anzahl der Arbeitslosen sowie vermittelten Personen vom Jahr 2020 und 2021.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte gerne e…
An Jobcenter Herne Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik [#228794]
Datum
24. September 2021 09:26
An
Jobcenter Herne
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne eine Statistik über die Anzahl der Arbeitslosen sowie vermittelten Personen vom Jahr 2020 und 2021.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228794/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Herne
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Herne
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
24. September 2021 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen, wird geprüft und bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass eine individuelle Kommunikation über E-Mails aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht stattfinden kann, da diese nicht verschlüsselt ist. Nutzen Sie zur weiteren Kommunikation gerne unsere Online-Angebote. Unter http://www.jobcenter.digital können Sie uns auf sicherem Wege Anträge oder Nachrichten zusenden. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Herne
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.09.2021 bezüglich der Statistik über die Anzahl der Arb…
Von
Jobcenter Herne
Betreff
WG: Statistik [#228794]
Datum
30. September 2021 11:15
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.09.2021 bezüglich der Statistik über die Anzahl der Arbeitslosen sowie vermittelten Personen vom Jahr 2020 und 2021. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) ist zur Datenherausgabe an anfragende Bürger verpflichtet, wer bereits Daten und Statistiken erhoben hat. Gem. § 4 Absatz 1 IFG NRW – Informationsrecht hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Die von Ihnen angeforderten Daten werden vom Bundesministerium erhoben. Diese können Sie in der vorhandenen Datensammlung des SGB II Serviceportal des Bundesministeriums abrufen. https://www.sgb2.info/DE/Kennzahlen/SGBII-Kennzahlentool/kennzahlen-tool.html Dieses Portal ist sehr dezidiert und Sie können im Bereich SGB II alle Kennzahlen abrufen. Es ist auch möglich, sich unter dem JC Herne alle Statistiken für die Jahre 2020 und 2021 monatsscharf anzeigen zu lassen. Diese Abfrage von Informationen und Statistiken ist gebührenfrei. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen