Statistik Anstieg Reallöhne 2021

Die Statistik über den Anstieg der Nominallöhne für 2021 nach welcher die Abgeordneten-Diäten im Juli 2022 steigen sollen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2022
  • Frist
    24. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Frank-Michael Rohde
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Statistik übe…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Frank-Michael Rohde
Betreff
Statistik Anstieg Reallöhne 2021 [#241662]
Datum
22. Februar 2022 19:45
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Statistik über den Anstieg der Nominallöhne für 2021 nach welcher die Abgeordneten-Diäten im Juli 2022 steigen sollen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 241662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241662/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Frank-Michael Rohde << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Rohde
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Rohde, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22. F…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Statistik Anstieg Reallöhne 2021 (Az.: A34/1010001001-IF30534)
Datum
23. Februar 2022 08:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rohde, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22. Februar 2022. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30535 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Rohde, Sie haben mit Nachricht vom 22. Februar 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30535) eine A…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Statistik Anstieg Reallöhne 2021 (Az.: A34/1010001001-IF30535)
Datum
1. März 2022 13:22
Status
Sehr geehrter Herr Rohde, Sie haben mit Nachricht vom 22. Februar 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30535) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Die Statistik über den Anstieg der Nominallöhne für 2021 nach welcher die Abgeordneten-Diäten im Juli 2022 steigen sollen. Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache in unserem Hause das Folgende mit: In der kürzlich erschienenen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes zu den Reallöhnen https://www.destatis.de/DE/Presse/Pre... wurde ein vorläufiges Ergebnis für den Real-/Nominallohnindex für das Jahr 2022 veröffentlicht, welches aufgrund der Vorläufigkeit noch nicht durch unser Haus in unserer entsprechenden Fachserie publiziert wurde. Die aktuellste Ausgabe der Fachserie mit Angaben bis zum 3. Quartal 2021 bzw. bis zum Jahr 2020 finden Sie im Anhang. Dort finden Sie im Tabellenblatt "1" in der Spalte E die Angaben zum Nominallohnindex, die Sie angesprochen haben (Jahresangaben ab Zeile 85). Der vorläufige Jahreswert des Nominallohnindex für das Jahr 2021 beträgt 113,5. Da der Vorjahreswert für 2020 bei 110,1 liegt, ergibt sich eine Veränderungsrate von 3,1%. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen