Statistik COVID-19

Anfrage an: Robert Koch-Institut

die Bewertung der Situation rund um die Pandemie fußt auf den Zahlen, die das RKi erhebt. Aufgrund dieser Zahlen werden Maßnahmen beschlossen, die eine Vielzahl an schweren Problematiken mit sich bringen.

In den Statistiken ist nicht definiert:
- Wie viele Menschen effektiv getestet werden, nur wie viele Tests durchgeführt werden (es wäre wichtig, die Zahlen zu erfassen!)
- Wie hoch der Ct-Wert der Getesteten liegt (es gibt dazu eine neue Richtlinie der WHO, bitte kommunizieren Sie die Zahlen)
- Wie viele Menschen sind positiv getestet, und sind
-> symptomfrei
-> mit geringen Symptomen (zuhause)
-> mit Symptomen auf normaler Station im Krankenhaus
- Wie werde die Todesursachen geprüft? An oder mit COVID-19 verstorben ist keine wissenschaftlich korrekte Definition!
- Wie werden falsch-positive Tests ausgeschlossen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Februar 2021
  • Frist
    4. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Bewertung der S…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik COVID-19 [#210322]
Datum
2. Februar 2021 13:52
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Bewertung der Situation rund um die Pandemie fußt auf den Zahlen, die das RKi erhebt. Aufgrund dieser Zahlen werden Maßnahmen beschlossen, die eine Vielzahl an schweren Problematiken mit sich bringen. In den Statistiken ist nicht definiert: - Wie viele Menschen effektiv getestet werden, nur wie viele Tests durchgeführt werden (es wäre wichtig, die Zahlen zu erfassen!) - Wie hoch der Ct-Wert der Getesteten liegt (es gibt dazu eine neue Richtlinie der WHO, bitte kommunizieren Sie die Zahlen) - Wie viele Menschen sind positiv getestet, und sind -> symptomfrei -> mit geringen Symptomen (zuhause) -> mit Symptomen auf normaler Station im Krankenhaus - Wie werde die Todesursachen geprüft? An oder mit COVID-19 verstorben ist keine wissenschaftlich korrekte Definition! - Wie werden falsch-positive Tests ausgeschlossen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210322/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 01.02.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 01.02.2021
Datum
8. Februar 2021 18:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2021-053. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 02.02.2021 [#210322] / 2021-053 Sehr Antragsteller/in
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 02.02.2021 [#210322] / 2021-053
Datum
17. Februar 2021 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Der Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet Es liegen keine amtlichen Informationen zum Ct-Wert einzelner Getesteter oder die Anzahl der getesteten Menschen vor. Die Mitteilungspflichten gegenüber dem Robert Koch – Institut (RKI) sind auf die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) normierten beschränkt. Im Übrigen ist das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt im Weiteren daher im Wege der allgemeinen Bürgeranfrage. Hinsichtlich der Aussagekraft von Ct-Werten verweisen wir auf unsere öffentlichen Bemerkungen zur Interpretation von Laborergebnissen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html Eine ausführliche epidemiologische Darstellung nach Meldewoche erhalten Sie jeweils wöchentliche im Lagebericht für Dienstag unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html Im Übrigen verweisen wir hinsichtlich Ihrer Fragen auf unsere FAQs unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html Mit freundlichen Grüßen