Statistik der KBA über Verkehrserlaubnisrücktrittte nach BTM sowie ohne.

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

"Die amtliche Statistik zu „Maßnahmen und Sanktionen“ bietet Informationen über die im FAER gespeicherten rechtskräftigen Maßnahmen und Sanktionen (Entscheidungen) bezüglich Entziehungen, Aberkennungen, Isolierten Sperren, Fahrverboten, Versagungen und Verzichten untergliedert in Bundesländer, Geschlecht und Lebensalter. "
So heist es auf der Website(1) aber die Zahlen zu den Verzichten fehlt komplett und zudem ist es nicht erkennbar wie viele davon vorher mit BTM oder anderen Verstößen auffällig wurden und daher bei Obigen Listungen nicht mit einberechnet sind weil die Entziehung durch di Behörde deutlich mehr kostet als ein Verzicht? 1:https://www.kba.de/DE/Statistik/Kraftfahrer/Verkehrsauffaelligkeiten/Massnahmen_und_Sanktionen/massnahmen_sanktionen_node.html
Das BVMI sagte ihr seid dafür zuständig.
Ich hätte gerne diese Zahlen für den Bund gesammt für jedes Jahr ab 1997 also der Einführung der FEV. Damit sich die Anpassungen/Empfehlungen der Verkehrsrechtler durch den Verkehrsgerichtstag endlich mal transparent nachvollziehen lassen und wie erfolgreich diese waren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2023
  • Frist
    12. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Die amtliche Statistik zu „Maßn…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik der KBA über Verkehrserlaubnisrücktrittte nach BTM sowie ohne. [#291897]
Datum
8. November 2023 22:59
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Die amtliche Statistik zu „Maßnahmen und Sanktionen“ bietet Informationen über die im FAER gespeicherten rechtskräftigen Maßnahmen und Sanktionen (Entscheidungen) bezüglich Entziehungen, Aberkennungen, Isolierten Sperren, Fahrverboten, Versagungen und Verzichten untergliedert in Bundesländer, Geschlecht und Lebensalter. " So heist es auf der Website(1) aber die Zahlen zu den Verzichten fehlt komplett und zudem ist es nicht erkennbar wie viele davon vorher mit BTM oder anderen Verstößen auffällig wurden und daher bei Obigen Listungen nicht mit einberechnet sind weil die Entziehung durch di Behörde deutlich mehr kostet als ein Verzicht? 1:https://www.kba.de/DE/Statistik/Kraftfahrer/Verkehrsauffaelligkeiten/Massnahmen_und_Sanktionen/massnahmen_sanktionen_node.html Das BVMI sagte ihr seid dafür zuständig. Ich hätte gerne diese Zahlen für den Bund gesammt für jedes Jahr ab 1997 also der Einführung der FEV. Damit sich die Anpassungen/Empfehlungen der Verkehrsrechtler durch den Verkehrsgerichtstag endlich mal transparent nachvollziehen lassen und wie erfolgreich diese waren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291897/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kraftfahrt-Bundesamt
342-100.1 Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihr Interesse an den Daten der amtlichen S…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Statistik der KBA über Verkehrserlaubnisrücktrittte nach BTM sowie ohne. [#291897]
Datum
6. Dezember 2023 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
342-100.1 Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihr Interesse an den Daten der amtlichen Statistik zu Maßnahmen und Sanktionen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Zu Ihrer Anfrage "Statistik der KBA über Verkehrserlaubnisrücktrittte nach BTM sowie ohne. [#291897]" vom 8.11.2023 übermittle ich Ihnen folgende Informationen: Die von Ihnen gesuchten Angaben zu den Verzichten finden Sie für die Jahre 1986 bis 2006 unter folgendem Link (insb. Seite 132 im verlinkten Dokument): https://www.kba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistik/Kraftfahrer/FE1/fe1_2006_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Die Angaben für die Jahre 2007 bis 2016 sind unter folgendem Link hinterlegt: https://www.kba.de/DE/Statistik/Produktkatalog/produkte/Kraftfahrer/fe10_uebersicht.html?nn=3514348 Für die Jahre 2017 bis 2022 schließlich finden Sie die gesuchten Angaben unter: https://www.kba.de/DE/Statistik/Kraftfahrer/Verkehrsauffaelligkeiten/Massnahmen_und_Sanktionen/massnahmen_sanktionen_node.html Bitte beachten Sie: Die auf dem Fahreignungsregister (FAER) basierende Statistik ist seit dem Berichtsjahr 2017 eine Vollerhebung (vollständige Übernahme der Daten aus dem FAER für Zwecke der Statistik). Bis zum Berichtsjahr 2016 handelte es sich bei der Statistik um eine Stichprobenerhebung mit anschließender Hochrechnung. Bei Vergleichen von Statistiken bis 2016 mit Statistiken ab 2017 muss dieser Wechsel der Methoden bei der Interpretation einschränkend berücksichtigt werden. Weitere Hintergrundinformationen zum Thema finden Sie in den Methodischen Erläuterungen bzw. Qualitätsberichten unter folgenden Adressen: https://www.kba.de/DE/Statistik/Qualitaet/Verkehrsauffaelligkeiten/va_qualitaet_node.html https://www.kba.de/DE/Statistik/Kraftfahrer/Verkehrsauffaelligkeiten/Massnahmen_und_Sanktionen/2022/2022_mus_tabellen.html?nn=3509886&fromStatistic=3509886&yearFilter=2022&fromStatistic=3509886&yearFilter=2022 Über die Gründe, aus denen auf eine Fahrerlaubnis oder eine Fahrlehr-Erlaubnis verzichtet wird, liegen dem KBA keine Informationen vor. Warum auf eine Fahrerlaubnis verzichtet wird, kann deswegen in den zur statistischen Auswertung vorliegenden Daten nicht identifiziert werden. Das schließt auch die von Ihnen angesprochenen, zuvor begangenen Verstöße ein, die möglicherweise in einem Zusammenhang mit dem Verzicht stehen könnten. Dieser Zusammenhang ist mit vorliegenden Daten nicht herstellbar und kann nicht ausgewiesen werden. Hinzu kommt, dass Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber gegenüber einer Behörde durch eine entsprechende Erklärung bekanntgeben, dass auf eine Fahrerlaubnis verzichtet wird. Sie können nicht zur Abgabe einer Verzichtserklärung aufgefordert oder verpflichtet werden; in diesem Sinn ist jeder Verzicht auf eine Fahrerlaubnis freiwillig. Ich hoffe, diese Informationen sind für Ihr Anliegen trotzdem hilfreich. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. mit freundlichen Grüßen