Statistik Euromomo Sterbezahlen 2021

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Quelle der Anfrage europaweite Sterblichkeit:
https://www.euromomo.eu/graphs-and-maps

Betrachtet man sich die Grafen der sog. "excess-mortality", muss man mit Erschrecken feststellen, dass die Sterbezahl der 15-74 Jährigen 2021 signifikant gestiegen ist.
Um es genauer zu verdeutlichen zum Vergleich die KW 47 der Jahre 2017-2021 in der Altersgruppe15-44 :

2017: 55
2018: 1860
2019: 765
2020: 2462
2021: 5782

In der Altersgruppe 45-64 etwa analog.
Wie ist dieser extreme Anstieg 2021 zu erklären?
Ich wäre Ihnen für eine zeitnahe Auskunft sehr dankbar!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Quelle der Anfrag…
An Robert Koch-Institut Details
Von
P. M.
Betreff
Statistik Euromomo Sterbezahlen 2021 [#237202]
Datum
10. Januar 2022 21:58
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Quelle der Anfrage europaweite Sterblichkeit: https://www.euromomo.eu/graphs-and-maps Betrachtet man sich die Grafen der sog. "excess-mortality", muss man mit Erschrecken feststellen, dass die Sterbezahl der 15-74 Jährigen 2021 signifikant gestiegen ist. Um es genauer zu verdeutlichen zum Vergleich die KW 47 der Jahre 2017-2021 in der Altersgruppe15-44 : 2017: 55 2018: 1860 2019: 765 2020: 2462 2021: 5782 In der Altersgruppe 45-64 etwa analog. Wie ist dieser extreme Anstieg 2021 zu erklären? Ich wäre Ihnen für eine zeitnahe Auskunft sehr dankbar!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen P. M. Anfragenr: 237202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237202/
Mit freundlichen Grüßen P. M.
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 10.01.2022 Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr M., zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugan…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 10.01.2022
Datum
14. Januar 2022 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr M., zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0016. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 10.01.2022 - Az. 2.13.04/0004#0016 Sehr geehrte antragstellende Person, haben Sie vielen Dank fü…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 10.01.2022 - Az. 2.13.04/0004#0016
Datum
17. Januar 2022 10:42
Status
Sehr geehrte antragstellende Person, haben Sie vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.01.2022 (Az. 2.13.04/0004#0016), zu welcher wir Ihnen Folgendes mitteilen: Bitte beachten Sie, dass das IFG keinen Anspruch Beantwortung konkreter Fragestellungen gewährt. Derartige Fragen können nur im Rahmen einer Bürgeranfrage beantwortet werden. Wir legen Ihre Anfrage daher dahingehend aus, dass Sie diejenigen amtlichen Informationen wünschen, welche dem RKI hinsichtlich Sterbefallzahlen, Übersterblichkeit und Todesursachen vorliegen. Im Einzelnen: Soweit die von Ihnen verlangten amtlichen Informationen dem RKI vorliegen, wurden sie bereits veröffentlich. Wir bitten Sie, diese selbstständig abzurufen. Vom RKI veröffentlichte allgemeine Informationen zum Thema Todesursachen und Übersterblichkeit erhalten Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/GesundA... Tabellen mit der Zahl der COVID-19-Todesfälle nach Sterbedatum pro Woche und pro Monat, nach Bundesländern, Geschlecht und Altersgruppen erhalten Sie ebenfalls auf der RKI-Homepage unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Allgemeine Informationen zur Erfassung der COVID-19-Todesfälle erhalten Sie in den FAQ auf der RKI-Internetseite (Wie werden Todesfälle erfasst?) unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCO... Auswertungen und Erklärungen zu Übersterblichkeit und den Todesursachen finden Sie unter anderen auf den folgenden Internetseiten des Statistischen Bundesamts: * https://www.destatis.de/DE/Themen/Que... * https://www.destatis.de/DE/Themen/Ges... * Übersterblichkeit i.R.d. CORONA-Pandemie: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pre... Eine darüberhinausgehende Aufarbeitung liegt dem RKI nicht als amtliche Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch. § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen