Statistik Krankenstand Lokführer

Anfrage an: AKN Eisenbahn GmbH

Vorliegende Statistiken zum Krankenstand, möglichst nur für das Fahrpersonal, in 2023. Mir genügt der prozentuale Krankenstand auf möglichst feiner Ebene (Monat/Woche/Tag).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. September 2023
  • Frist
    27. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorliegende Statistiken zum Krankenst…
An AKN Eisenbahn GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik Krankenstand Lokführer [#289038]
Datum
25. September 2023 16:01
An
AKN Eisenbahn GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorliegende Statistiken zum Krankenstand, möglichst nur für das Fahrpersonal, in 2023. Mir genügt der prozentuale Krankenstand auf möglichst feiner Ebene (Monat/Woche/Tag).
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289038/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
AKN Eisenbahn GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchten wir Ihnen zu den von Ihnen ge…
Von
AKN Eisenbahn GmbH
Betreff
AW: Statistik Krankenstand Lokführer [#289038]
Datum
5. Oktober 2023 10:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchten wir Ihnen zu den von Ihnen gestellten Fragen im Rahmen des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) und des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) Auskunft geben. Die AKN fällt nicht hierunter, denn sie ist keine juristische Person des öffentlichen Rechts. Uns sind nicht die Handlungsformen des öffentlichen Rechts übertragen. Wir handeln privatrechtlich und nicht als Hoheitsträger. Aufgrund dieser Rechtslage sehen wir uns leider nicht in der Lage, die von Ihnen angeforderten Informationen bereitzustellen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Information weiterhilft. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich stelle den Antrag nun nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Die…
An AKN Eisenbahn GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistik Krankenstand Lokführer [#289038]
Datum
6. Oktober 2023 14:21
An
AKN Eisenbahn GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich stelle den Antrag nun nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Die AKN ist auskunftspflichtige Stelle nach § 1 Abs. 2 HmbTG, da sie Behörde i.S. § 2 Abs. 3 HmbTG ist. Als "Behörde" gelten demzufolge "auch [...] juristische Personen des Privatrechts, soweit sie öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen und dabei der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen." Die AKN erbringt durch den Betrieb des SPNV zwischen Hamburg-Burgwedel und Hamburg-Eidelstedt öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge (ÖPNV) auf dem Gebiet der FHH. Sie unterliegt dabe auch der Kontrolle der FHH, die in § 2 Abs. 4 HmbTG weiter definiert wird: "Kontrolle im Sinne des Absatz 3 liegt vor, wenn 1. die Person des Privatrechts bei der Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe oder bei der Erbringung der öffentlichen Dienstleistung gegenüber Dritten besonderen Pflichten unterliegt oder über besondere Rechte verfügt, insbesondere ein Kontrahierungszwang oder ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht [...]" Für den SPNV der AKN dürfte nach § 10 AEG ein Kontrahierungszwang bestehen. Mithin ist sie "Behörde" im Sinne des HmbTG. Die angeforderte Information hat auch direkten Bezug zur Ausführung der öffentlichen Aufgabe im räumlichen Geltungsbereich des HmbTG (FHH). Ich bitte um entsprechende Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289038/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

AKN Eisenbahn GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihr Schreiben und Ihr Interesse an der AKN Eisenbahn G…
Von
AKN Eisenbahn GmbH
Betreff
AW: Statistik Krankenstand Lokführer [#289038]
Datum
2. November 2023 08:12
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
7,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihr Schreiben und Ihr Interesse an der AKN Eisenbahn GmbH. Zu Ihrer Anfrage im Hinblick auf das Hamburgische Transparenzgesetz möchten wir wie folgt Stellung nehmen: Ob und in welchem Umfang das Hamburgische Transparenzgesetz auf die AKN Eisenbahn GmbH Anwendung bedarf einer eingehenden juristischen Bewertung, die im Einzelfall differenziert betrachtet werden muss. Unabhängig von der vorangegangenen Frage möchten wir darauf hinweisen, dass uns in bestimmten Fällen keine Informationspflicht trifft, wenn dadurch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offengelegt werden würden. Dies ist im § 7 Abs. 1 des Hamburgischen Transparenzgesetzes festgehalten. Des Weiteren müssen wir gemäß § 7 Abs. 2 HmbTG auch das Geheimhaltungsinteresse gegenüber dem Informationsinteresse abwägen. In dem von Ihnen angefragten Fall überwiegt das Geheimhaltungsinteresse. Schließlich möchten wir betonen, dass wir uns bemühen, stets transparent und informativ zu sein. Alle Informationen, die ohne Verletzung unserer Geschäftsgeheimnisse weitergegeben werden können, teilen wir auch im Rahmen regelmäßiger Anfragen mit der Presse. Leider fällt Ihre spezifische Frage nicht in diesen Bereich. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihr Anliegen. Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße