Statistik LfDI Berlin Personal

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich forsche zur Rolle von Datenschutzbehörden (LSE, London) und bitte Sie mir daher folgendes zuzusenden. Ich kenne die bereits zur Verfügung gestellten Informationen in den Tätigkeitsberichten, jedoch sind für mich insbesondere die Aufschlüsselungen in den Kategorien interessant, weshalb ich Sie um die Informationen bitten möchte.

Bitte teilen Sie mir für jeweils für die vergangenen fünf Jahre folgende Statistiken mit.

A) Die Anzahl der Planstellen
a. mit Anforderungsprofil einer juristischen Ausbildung
b. mit Anforderungsprofil einer technischen Ausbildung
B) Die Anzahl der besetzten Stellen
a. mit Anforderungsprofil einer juristischen Ausbildung
b. mit Anforderungsprofil einer technischen Ausbildung

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich forsche zur Rolle…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik LfDI Berlin Personal [#273829]
Datum
23. März 2023 14:52
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich forsche zur Rolle von Datenschutzbehörden (LSE, London) und bitte Sie mir daher folgendes zuzusenden. Ich kenne die bereits zur Verfügung gestellten Informationen in den Tätigkeitsberichten, jedoch sind für mich insbesondere die Aufschlüsselungen in den Kategorien interessant, weshalb ich Sie um die Informationen bitten möchte. Bitte teilen Sie mir für jeweils für die vergangenen fünf Jahre folgende Statistiken mit. A) Die Anzahl der Planstellen a. mit Anforderungsprofil einer juristischen Ausbildung b. mit Anforderungsprofil einer technischen Ausbildung B) Die Anzahl der besetzten Stellen a. mit Anforderungsprofil einer juristischen Ausbildung b. mit Anforderungsprofil einer technischen Ausbildung Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273829/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren IFG-Antrag vom 23. März 2023, der hier zum Geschäftszeichen 13…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Statistik LfDI Berlin Personal [#273829]
Datum
30. März 2023 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren IFG-Antrag vom 23. März 2023, der hier zum Geschäftszeichen 1391.257 veraktet ist, übersende ich Ihnen anbei die gewünschten Informationen. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen