Statistik LfDI Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich forsche zur Rolle von Datenschutzbehörden und bitte Sie mir daher folgendes zuzusenden. Ich kenne die bereits zur Verfügung gestellten Informationen in den Tätigkeitsberichten, jedoch sind für mich insbesondere die Aufschlüsselungen in den Kategorien interessant, weshalb ich Sie um die Informationen bitten möchte.

So bitte ich um Mittelung über die Daten der vergangenen fünf Jahre zu:

A) Die Anzahl der durchgeführten Kontrollen
a. getrennt nach schriftlich / vor Ort
b. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt)
c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren
B) Die Anzahl der eingegangenen Beschwerden
a. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt)
b. die Anzahl der verfolgten Beschwerden
c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren
C) Die Anzahl der gemeldeten Datenschutzverstöße
a. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt)
b. die Anzahl der verfolgten Beschwerden
c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren

Senden Sie mir die Informationen gerne als Excel-Datei zu.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2023
  • Frist
    25. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich forsche zur Roll…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik LfDI Berlin [#271240]
Datum
23. Februar 2023 13:23
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich forsche zur Rolle von Datenschutzbehörden und bitte Sie mir daher folgendes zuzusenden. Ich kenne die bereits zur Verfügung gestellten Informationen in den Tätigkeitsberichten, jedoch sind für mich insbesondere die Aufschlüsselungen in den Kategorien interessant, weshalb ich Sie um die Informationen bitten möchte. So bitte ich um Mittelung über die Daten der vergangenen fünf Jahre zu: A) Die Anzahl der durchgeführten Kontrollen a. getrennt nach schriftlich / vor Ort b. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt) c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren B) Die Anzahl der eingegangenen Beschwerden a. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt) b. die Anzahl der verfolgten Beschwerden c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren C) Die Anzahl der gemeldeten Datenschutzverstöße a. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt) b. die Anzahl der verfolgten Beschwerden c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren Senden Sie mir die Informationen gerne als Excel-Datei zu. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271240/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage vom 23. Februar 2023 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage, die hier zum Ge…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 23. Februar 2023
Datum
14. März 2023 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage, die hier zum Geschäftszeichen 1391.252 veraktet ist, teile ich Ihnen mit, dass die meisten der von Ihnen gewünschten "Aufschlüsselungen" hier nicht vorhanden sind, weil eine (elektronische) Veraktung nach den von Ihnen genannten Kriterien hier nicht erfolgt. Deshalb kann ich Ihnen nur die hier bereits vorhandenen, statistisch erfassten Zahlen mitteilen. Eine darüber hinausgehende sog. Informationsbeschaffungspflicht, die eine händische Auszählung unserer Vorgänge der letzten fünf Jahre erfordern würde, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht. Denn der Anspruch auf Informationszugang umfasst nicht eine inhaltliche Aufbereitung von Informationen nach den von Antragsteller:innen vorgegebenen Kriterien. Die Behörde ist nicht gehalten, begehrte Informationen durch Untersuchungen erst zu generieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - BVerwG 7 C 20.12). Dies vorausgeschickt, teile ich Ihnen Folgendes mit: Zu A): Statistiken zu durchgeführten Kontrollen sind hier nicht vorhanden. Zu B): Anzahl der eingegangenen Beschwerden: 4.445 im Jahr 2022. Beschwerdeverfahren nach Art. 77 DS-GVO wurden gegen öffentliche Stellen in 198 Fällen, gegen nicht-öffentliche Stellen in 1.327 Fällen eingeleitet. Die Zahlen der Jahre 2018 bis 2021 entnehmen Sie bitte den Statistiken am Ende unserer Jahresberichte, die Sie abrufen können unter https://www.datenschutz-berlin.de/infothek/publikationen/jahresberichte/ Die weitere von Ihnen unter B) a. bis c. genannte Kategorisierung zu den vorgenannten Fällen ist hier nicht vorhanden und muss anlässlich Ihrer Anfrage nicht ermittelt werden (s. o.). Zu C): Anzahl der gemeldeten Datenschutzverstöße: 1068 im Jahr 2022 (920 im nicht-öffentlichen Bereich und 148 im öffentlichen Bereich). Die Zahlen der Jahre 2018 bis 2021 entnehmen Sie bitte ebenfalls den Statistiken am Ende unserer Jahresberichte (s. o.). Die weitere von Ihnen unter C) a. bis c. genannte Kategorisierung zu den vorgenannten Fällen ist hier nicht vorhanden und muss anlässlich Ihrer Anfrage nicht ermittelt werden (s. o.). Mit freundlichen Grüßen