Statistik LfDI Sachsen

Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich forsche zur Rolle von Datenschutzbehörden und bitte Sie mir daher folgendes zuzusenden. Ich kenne die bereits zur Verfügung gestellten Informationen in den Tätigkeitsberichten, jedoch sind für mich insbesondere die Aufschlüsselungen in den Kategorien interessant, weshalb ich Sie um die Informationen bitten möchte.

So bitte ich um Mittelung über die Daten der vergangenen fünf Jahre zu:

A) Die Anzahl der durchgeführten Kontrollen
a. getrennt nach schriftlich / vor Ort
b. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt)
c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren
B) Die Anzahl der eingegangenen Beschwerden
a. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt)
b. die Anzahl der verfolgten Beschwerden
c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren
C) Die Anzahl der gemeldeten Datenschutzverstöße
a. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt)
b. die Anzahl der verfolgten Beschwerden
c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren

Senden Sie mir die Informationen gerne als Excel-Datei zu.

Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage.

Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2023
  • Frist
    28. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich forsche zur Rolle von Datenschutzb…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik LfDI Sachsen [#271382]
Datum
24. Februar 2023 14:34
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich forsche zur Rolle von Datenschutzbehörden und bitte Sie mir daher folgendes zuzusenden. Ich kenne die bereits zur Verfügung gestellten Informationen in den Tätigkeitsberichten, jedoch sind für mich insbesondere die Aufschlüsselungen in den Kategorien interessant, weshalb ich Sie um die Informationen bitten möchte. So bitte ich um Mittelung über die Daten der vergangenen fünf Jahre zu: A) Die Anzahl der durchgeführten Kontrollen a. getrennt nach schriftlich / vor Ort b. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt) c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren B) Die Anzahl der eingegangenen Beschwerden a. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt) b. die Anzahl der verfolgten Beschwerden c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren C) Die Anzahl der gemeldeten Datenschutzverstöße a. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt) b. die Anzahl der verfolgten Beschwerden c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren Senden Sie mir die Informationen gerne als Excel-Datei zu. Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271382/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Eingangsbestätigung Vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Ihr Anliegen wird an das zu…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
24. Februar 2023 14:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Ihr Anliegen wird an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Sollte es sich bei Ihrer E-Mail um eine Beschwerde oder Kontrollanregung bezüglich eines Datenschutzverstoßes handeln, beachten Sie bitte diese Hinweise (PDF-Datei)<https://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/behoerde/Informationsblatt_Beschwerden.pdf>. Hinweis: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Antwort Anfrage Kontrollen Az: V-0918/1/8-2023/5076 Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz hier: Anzahl du…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Antwort Anfrage Kontrollen
Datum
15. März 2023 16:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: V-0918/1/8-2023/5076 Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz hier: Anzahl durchgeführter Kontrollen, Beschwerden, gemeldete Datenschutzverstöße der letzten fünf Jahre Sehr << Antragsteller:in >> mit o.g. Schreiben stellten Sie einen Antrag nach § 10 SächsTranspG zur Erteilung einer einfachen Auskunft über die Anzahl und Inhalte bei der Datenschutzbehörde durchgeführter Kontrollen, Beschwerden und gemeldeten Datenschutzverstöße in den vergangenen fünf Jahre. 1. Gemäß § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 3 SächsTranspG ist die Sächsische Datenschutzbeauftragte nur transparenzpflichtig, soweit sie nicht kraft Gesetzes unabhängig tätig wird. Die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht ist gesetzlich in Art. 52 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) bzw. für den Bereich der JI-Richtlinie in § 38 Abs. 1 SächsDSUG geregelt. Danach handelt die Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Auf-gaben und bei der Ausübung ihrer Befugnisse gemäß der DS-GVO bzw. SächsDSUG völlig unabhängig. Dies betrifft den gesamten Bereich der datenschutzrechtlichen Aufsicht. Zum anderem sind auch innerorganisatorische Entscheidungen der Sächsischen Datenschutzbeauftragten in der Regel Ausdruck ihrer Unabhängigkeit. Vor dem Inkrafttreten der DS-GVO hat sich die Unabhängigkeit aus dem Sächsischen Datenschutzgesetz ergeben. Ihre Anfrage betrifft die Erfüllung einer Aufgabe nach der DS-GVO und nach dem SächsDSUG - die Anzahl der durchgeführten Kontrollen, Beschwerden und gemeldeten Datenschutzverstöße - eine Transparenzpflicht besteht nicht. 2. Gleichwohl können transparenzpflichtige Stellen auch jenseits ihrer konkreten Transparenzpflicht im Rahmen der Transparenzförderpflicht nach § 2 Abs. 3 SächsTranspG Auskünfte erteilen. Vor diesem Hintergrund erteile ich Ihnen folgende Auskunft: Die von Ihnen gewünschten Angaben finden Sie zum Teil in den unter https://saechsdsb.de/taetigkeitsberichte veröffentlichten Tätigkeitsberichte der Jahre 2018 bis 2021. Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 ist in Vorbereitung. Darüber hinausgehende Angaben werden statistisch nicht erfasst. Mitgeteilt werden kann zudem die Gesamtanzahl der Meldungen von Datenschutzverstößen sowie die Verteilung auf den nichtöffentlichen und öffentlichen Bereich: 2018: Meldungen insg. 256 (im TB: 227) / nicht-öffentlicher Bereich: 211 / öffentlicher Bereich: 45 2019: Meldungen insg. 457 (im TB: 450) / nicht-öffentlicher Bereich: 353 / öffentlicher Bereich: 104 2020: Meldungen insg. 634 (im TB: 635) / nicht-öffentlicher Bereich: 484 / öffentlicher Bereich: 150 2021: Meldungen insg. 920 (im TB: 923) / nicht-öffentlicher Bereich: 729 / öffentlicher Bereich: 191 2022: Meldungen insg. 809 (für TB ermittelt: 785*) / nicht-öffentlicher Bereich: 606 / öffentlicher Bereich: 203 Die aufgrund der konkreten Anfrage ermittelten Zahlen der Meldungen pro Jahr weichen von denen in den Tätigkeitsberichten leicht ab, u.a. da es möglichweise nach der Ermittlung für den Tätigkeitsbericht noch zu Änderungen bei den Vorgängen im Folgejahr ge-kommen ist. 3. Es werden keine Kosten erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider-spruch erheben. Der Widerspruch ist bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Devrientstr. 5, 01067 Dresden, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten zu erheben. Wird der Widerspruch in elektronischer Form erhoben, ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach über die auf der Internetseite www.egvp.de bezeichneten Kommunikationswege einzureichen. Mit freundlichen Grüßen