Statistik Mitarbeiter Gemeindeverwaltung Binz

Anfrage an: Gemeinde Binz

ich bitte um eine Auskunft über eine Statistik, wie viele Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung Binz arbeiten und wie viele von diesen, sofern zutreffend, verbeamtet sind und in welche Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe alle Mitarbeiter fallen. Meine Auskunftsersuchen beschränkt sich lediglich auf diejenigen Mitarbeiter, die verwaltungstechnische Aufgaben wahrnehmen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Gemeinde Binz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik Mitarbeiter Gemeindeverwaltung Binz [#240780]
Datum
13. Februar 2022 23:54
An
Gemeinde Binz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte um eine Auskunft über eine Statistik, wie viele Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung Binz arbeiten und wie viele von diesen, sofern zutreffend, verbeamtet sind und in welche Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe alle Mitarbeiter fallen. Meine Auskunftsersuchen beschränkt sich lediglich auf diejenigen Mitarbeiter, die verwaltungstechnische Aufgaben wahrnehmen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240780/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Statistik Mitarbeiter Gemeindeverwaltung Binz [#240780]
An Gemeinde Binz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Statistik Mitarbeiter Gemeindeverwaltung Binz [#240780]
Datum
13. Februar 2022 23:54
An
Gemeinde Binz
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
38,9 KB

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Gemeinde Binz
Stellenplan Mitarbeiter Gemeindeverwaltung Binz
Von
Gemeinde Binz
Via
Briefpost
Betreff
Stellenplan Mitarbeiter Gemeindeverwaltung Binz
Datum
8. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen