Statistik offene Stellen

Bezüglich der bei der BA als offen gelisteten Stellen:
Wie kommen die Zahlen zustande?
Wer erhebt diese Statistik? Gibt es hierfür eine eigene Abteilung?
Wie wird diese Statistik auf Richtigkeit geprüft?
Wie wird verhindert, dass Stellen, die es gar nicht gibt, in der Statistik auftauchen?
Sofern dies nicht verhindert wird, handelt es sich somit nicht um Betrug (falsche Angaben)?
Wie verhält es sich mit dem QS bezüglich der Stellen und dem Datenschutz (z.B. bei Fake Anzeigen)?
Wird dies seitens der BA geprüft? Wenn nein, warum nicht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
  • 0 Follower:innen
Anfrage Steller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezüglich der bei der BA als offen ge…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Anfrage Steller
Betreff
Statistik offene Stellen [#298479]
Datum
27. Januar 2024 11:29
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezüglich der bei der BA als offen gelisteten Stellen: Wie kommen die Zahlen zustande? Wer erhebt diese Statistik? Gibt es hierfür eine eigene Abteilung? Wie wird diese Statistik auf Richtigkeit geprüft? Wie wird verhindert, dass Stellen, die es gar nicht gibt, in der Statistik auftauchen? Sofern dies nicht verhindert wird, handelt es sich somit nicht um Betrug (falsche Angaben)? Wie verhält es sich mit dem QS bezüglich der Stellen und dem Datenschutz (z.B. bei Fake Anzeigen)? Wird dies seitens der BA geprüft? Wenn nein, warum nicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anfrage Steller Anfragenr: 298479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298479/
Mit freundlichen Grüßen Anfrage Steller
Bundesagentur für Arbeit
AW: Statistik_offene_Stellen [#298479] Sehr geehrte/r Herr/Frau Steller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Anbei e…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Statistik_offene_Stellen [#298479]
Datum
31. Januar 2024 14:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Herr/Frau Steller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Anbei erhalten Sie einen link zu der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit ihrem umfangreichen Informationsangebot. Hier sind unter anderem auch deren Aufgaben und rechtlichen Grundlagen beschrieben: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Service/Ueber-uns/Ueber-Uns-Nav.html. Informationen zur Erhebung der Statistiken zu gemeldeten Stellen finden Sie hier: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Gemeldete-Arbeitsstellen/Gemeldete-Arbeitsstellen-Nav.html Darüber hinaus werden die in das Portal der BA eingegebenen Stellenangebote stichprobenartig überprüft. Das Einstellen nicht vorhandener Stellenangebote ist nach den Nutzungsbedingungen des Portals untersagt (vgl. insbesondere § 9): https://www.arbeitsagentur.de/datei/nutzungsbedingungen_ba036575.pdf. Anhaltspunkten oder Hinweisen auf Verstöße geht die BA nach und deaktiviert ggf. entsprechende Inhalte. Mit freundlichen Grüßen
Anfrage Steller
AW: Statistik_offene_Stellen [#298479] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Erläuterungen sowie we…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Anfrage Steller
Betreff
AW: Statistik_offene_Stellen [#298479]
Datum
31. Januar 2024 20:56
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Erläuterungen sowie weiterführende Links. Zu "Darüber hinaus werden die in das Portal der BA eingegebenen Stellenangebote stichprobenartig überprüft“ habe ich noch weitere Fragen. 1. Wie genau sieht diese stichprobenartige Prüfung aus? 2. Was genau wird geprüft? 3. Wie oft und in welchem Umfang erfolgt diese Prüfung? 4. Wer bzw. wie werden die Stellenanzeigen ausgewählt, die geprüft werden? 5. Somit ist die Statistik, der als offen gemeldeten Stellen, nicht korrekt, da nicht jede Stelle einer QS unterzogen wird und mit 100% Sicherheit auch gewährleistet ist, dass die Stelle überhaupt existiert? Zu "§ 9 Unzulässige Angebote und Inhalte – Arbeitgeber/Veranstaltungsanbieter/private Arbeitsvermittler (5) Privaten Arbeitsvermittlern und Zeitarbeitsunternehmen ist es ausdrücklich untersagt, das Portal zum Aufbau eines eigenen Stellen- oder Bewerberpools zu nutzen. Dies beinhaltet insbesondere das Verbot, Angebote zu dem Zweck der Poolbildung (vgl. § 9 Abs. 3 Ziffer 8) in das Portal einzustellen.“ Wie wird dies überprüft? Mit freundlichen Grüßen Anfrage Steller Anfragenr: 298479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298479/
Bundesagentur für Arbeit
AW: AW: Statistik_offene_Stellen [#298479] Guten Tag Anfrage Steller, zu Ihren weiteren Fragen können wir Ihnen F…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: AW: Statistik_offene_Stellen [#298479]
Datum
5. Februar 2024 09:31
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Anfrage Steller, zu Ihren weiteren Fragen können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Frage 1: Wie genau sieht diese stichprobenartige Prüfung aus? Antwort: Von allen in der Jobsuche durch Unternehmen selbst eingestellten Stellenangeboten werden Angebote nach: dem Zufallsprinzip, aufgrund bestimmter Begrifflichkeiten und/oder aufgrund von Bewerberrückmeldungen in die Stellenprüfung übergeben und entsprechend geprüft. Frage 2: Was genau wird geprüft? Antwort: Es erfolgt eine Prüfung, ob das eingestellte Stellenangebot gegen gesetzliche Regelungen oder die Nutzungsbedingungen verstößt. Frage 3: Wie oft und in welchem Umfang erfolgt diese Prüfung? Antwort: Täglich. Der Umfang ist abhängig von den eingestellten Angeboten, Auffälligkeiten zu Begrifflichkeiten und Meldungen. Frage 4: Wer bzw. wie werden die Stellenanzeigen ausgewählt, die geprüft werden? Antwort: Die Stellenangebote werden automatisiert (Zufallsprinzip und Begrifflichkeiten), jedoch auch manuell (Bewerberrückmeldungen) in die Stellenprüfung übergeben. Frage 5: Somit ist die Statistik, der als offen gemeldeten Stellen, nicht korrekt, da nicht jede Stelle einer QS unterzogen wird und mit 100% Sicherheit auch gewährleistet ist, dass die Stelle überhaupt existiert? Antwort: Nein. Die Statistik der BA weist nur betreute Stellen aus. Bei betreuten Stellen handelt es sich um Stellen, bei denen ein Arbeitgeber die BA um Unterstützung bei der Bewerbersuche für offene Stellen ersucht hat und eine operative, spezialisierte Vermittlungsfachkraft des Arbeitgeber-Service der BA im Kontakt mit dem Arbeitgeber deshalb dieses Ersuchen bedient. Dagegen sind Stellen, die nicht von Vermittlungsfachkräften betreut werden, sondern nur im Online-Portal erfasst werden, nicht in der Statistik der BA über gemeldete Stellen enthalten. Frage 6: Zu "§ 9 Unzulässige Angebote und Inhalte – Arbeitgeber/Veranstaltungsanbieter/private Arbeitsvermittler (5) Privaten Arbeitsvermittlern und Zeitarbeitsunternehmen ist es ausdrücklich untersagt, das Portal zum Aufbau eines eigenen Stellen- oder Bewerberpools zu nutzen. Dies beinhaltet insbesondere das Verbot, Angebote zu dem Zweck der Poolbildung (vgl. § 9 Abs. 3 Ziffer 8) in das Portal einzustellen.“ Wie wird dies überprüft? Antwort: Die Überprüfung erfolgt durch Maßnahmen gemäß § 4 der Nutzungsbedingungen (Vorlage von je nach Sachlage des Einzelfalls geeigneten Nachweisen). Mit freundlichen Grüßen
Anfrage Steller
AW: AW: Statistik_offene_Stellen [#298479] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. zu "Frage 3: Wie of…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Anfrage Steller
Betreff
AW: AW: Statistik_offene_Stellen [#298479]
Datum
13. Februar 2024 11:42
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. zu "Frage 3: Wie oft und in welchem Umfang erfolgt diese Prüfung? Antwort: Täglich. Der Umfang ist abhängig von den eingestellten Angeboten, Auffälligkeiten zu Begrifflichkeiten und Meldungen.“ -Was versteht man diesbezüglich unter „Auffälligkeiten“ ? Bitte nennen Sie mir ein konkretes Beispiel. Danke. zu "Frage 4: Wer bzw. wie werden die Stellenanzeigen ausgewählt, die geprüft werden? Antwort: Die Stellenangebote werden automatisiert (Zufallsprinzip und Begrifflichkeiten), jedoch auch manuell (Bewerberrückmeldungen) in die Stellenprüfung übergeben.“ Bewerber, welche eine offizielle Stellenbörse einer Behörde (von Steuergeldern finanziert) nutzen, sind also mitverantwortlich für die QS der Stellen, welche dort veröffentlicht werden und führen die Tätigkeit aus, welche in der freien Wirtschaft von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Angestellten ausgeführt werden? Wie verhält sich dies rechtlich? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Anfrage Steller Anfragenr: 298479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298479/

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Bundesagentur für Arbeit
AW: AW: AW: Statistik_offene_Stellen [#298479] Sehr geehrte/r Anfrage Steller, vielen Dank für Ihre Rückmeldung.…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: AW: AW: Statistik_offene_Stellen [#298479]
Datum
20. Februar 2024 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Anfrage Steller, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit "auffälligen Begriffen" sind Wörter gemeint, die typischerweise nicht zu einer Stellenanzeige passen und die daher Anlass geben, das Stellenangebot daraufhin zu überprüfen, ob es sich wirklich um ein solches handelt. Beispiel wäre "Gewinnspiel". Selbstverständlich sind Stelleninteressierte nicht mitverantwortlich für die Qualitätssicherung der veröffentlichten Stellenangebote. Aber natürlich wird Hinweisen von Stelleninteressierten, die Zweifel an der Echtheit eines Stellenangebots haben, nachgegangen. Mit freundlichen Grüßen