Statistik über die Anerkennung von Nicht-EU-Arztdiplomen von ausländischen Ärzten

Ärzte, die aus dem Ausland nach Bremen kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. Dieses besteht i.Allg. aus der Fachsprachenprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung. Anstelle der Kenntnisprüfung kann in mehreren Bundesländern auch ein Gutachterweg gewählt werden, der eine Möglichkeit sein kann, die Kenntnisprüfung zu vermeiden.

Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik bzw Zahlen, aus der hervorgeht:

- wie viele Anträge auf Anerkennung eines Nicht-EU-Arztdiploms werden jährlich in Bremen gestellt?
- wie viele Anträge werden aus formalen Gründen (Nichterfüllen der Voraussetzungen) abgelehnt?
- wie viele Anträge werden zurückgezogen?
- wie viele der Anträge erzielen am Ende eine Anerkennung des Nicht-EU-Arztdiploms?
- wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachenprüfung?
- wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung?
- wie viele Versuche hat man in Bremen bei der Fachsprachenprüfung und wie viele bei der Kenntnisprüfung?
- Gibt es in Bremen die Option, einen sogenannten "Gutachterweg" zu wählen, bei dem der Bewerber durch einen Gutachter evaluiert werden und bei dem die Möglichkeit besteht, die Kenntnisprüfung zu umgehen?
- Falls ja: wie viele Bewerber wählen diesen Weg, und wie viele müssen laut Gutachten dennoch in die Kenntnisprüfung (z.B. weil Mängel im Studium festgestellt wurden)?
- bezüglich der erfolgreichen Anträge: wie lange dauert im Durchschnitt das gesamte Anerkennungsprozedere in Bremen?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • Kosten dieser Information:
    20,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ärzte, d…
An Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik über die Anerkennung von Nicht-EU-Arztdiplomen von ausländischen Ärzten [#157199]
Datum
11. Juli 2019 14:42
An
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ärzte, die aus dem Ausland nach Bremen kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. Dieses besteht i.Allg. aus der Fachsprachenprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung. Anstelle der Kenntnisprüfung kann in mehreren Bundesländern auch ein Gutachterweg gewählt werden, der eine Möglichkeit sein kann, die Kenntnisprüfung zu vermeiden. Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik bzw Zahlen, aus der hervorgeht: - wie viele Anträge auf Anerkennung eines Nicht-EU-Arztdiploms werden jährlich in Bremen gestellt? - wie viele Anträge werden aus formalen Gründen (Nichterfüllen der Voraussetzungen) abgelehnt? - wie viele Anträge werden zurückgezogen? - wie viele der Anträge erzielen am Ende eine Anerkennung des Nicht-EU-Arztdiploms? - wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachenprüfung? - wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung? - wie viele Versuche hat man in Bremen bei der Fachsprachenprüfung und wie viele bei der Kenntnisprüfung? - Gibt es in Bremen die Option, einen sogenannten "Gutachterweg" zu wählen, bei dem der Bewerber durch einen Gutachter evaluiert werden und bei dem die Möglichkeit besteht, die Kenntnisprüfung zu umgehen? - Falls ja: wie viele Bewerber wählen diesen Weg, und wie viele müssen laut Gutachten dennoch in die Kenntnisprüfung (z.B. weil Mängel im Studium festgestellt wurden)? - bezüglich der erfolgreichen Anträge: wie lange dauert im Durchschnitt das gesamte Anerkennungsprozedere in Bremen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in verzeihen Sie die späte Antwort auf Ihre Anfrage. Gerne komme ich Ihre…
Von
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
13. August 2019 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in verzeihen Sie die späte Antwort auf Ihre Anfrage. Gerne komme ich Ihrer Bitte auf Informationen nach dem BremIFG nach. Mein Haus wird für die Bearbeitung allerdings eine Gebühr von circa 20 Euro erheben würden. Viele Grüße