Statistik über die Anzahl der Alkohol Kontrollen bei Piloten und Kabinenpersonal

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Die Statistik wie viele Kontrollen zur Feststellung der Dienstfähigkeit aufgrund von Alkohol bei Piloten und Kabinenpersonal durchgeführt worden sind. Für 2016 und 2017. Bitte nach Jahr aufgeschlüsselt.

Nach Angaben http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/SBl/SBl3/Publikationen/Flyer/Flyer_Alkoholkontrollen.pdf?__blob=publicationFile&v=2 führt das LBA Kontrollen mittels Schnelltest durch.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. März 2017
  • Frist
    28. April 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Statistik wi…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
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Betreff
Statistik über die Anzahl der Alkohol Kontrollen bei Piloten und Kabinenpersonal [#20795]
Datum
26. März 2017 09:36
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Statistik wie viele Kontrollen zur Feststellung der Dienstfähigkeit aufgrund von Alkohol bei Piloten und Kabinenpersonal durchgeführt worden sind. Für 2016 und 2017. Bitte nach Jahr aufgeschlüsselt. Nach Angaben http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/SBl/SBl3/Publikationen/Flyer/Flyer_Alkoholkontrollen.pdf?__blob=publicationFile&v=2 führt das LBA Kontrollen mittels Schnelltest durch.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer IFG Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Antw: Wtrlt: Statistik über die Anzahl der Alkohol Kontrollen bei Piloten und Kabinenpersonal [#20795]
Datum
31. März 2017 14:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer IFG Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Luftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt unsere Antwort auf Ihre IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Antw: Statistik über die Anzahl der Alkohol Kontrollen bei Piloten und Kabinenpersonal [#20795]
Datum
4. April 2017 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt unsere Antwort auf Ihre IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen