Statistik über vorhandene Verkehrszeichen sowie benötigte Verkehrszeichen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der BAB

Statistiken und sonstige Daten über vorhandene eingelagerte Verkersschilder, sowie die Anzahl der benötigten Verkerhsschilder für eine Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf der Autobahn. Spezifische diese Daten, welche belegen dass eine Einführung eines Tempolimits aufgrund von Schildermangel nicht möglich ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. April 2022
  • Frist
    14. Mai 2022
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Yannick Stein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistiken und s…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Yannick Stein
Betreff
Statistik über vorhandene Verkehrszeichen sowie benötigte Verkehrszeichen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der BAB [#246186]
Datum
12. April 2022 14:29
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistiken und sonstige Daten über vorhandene eingelagerte Verkersschilder, sowie die Anzahl der benötigten Verkerhsschilder für eine Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf der Autobahn. Spezifische diese Daten, welche belegen dass eine Einführung eines Tempolimits aufgrund von Schildermangel nicht möglich ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Yannick Stein Anfragenr: 246186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246186/ Postanschrift Yannick Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Yannick Stein

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Stein, auf Ihre nachstehende Anfrage erhalten Sie anliegende Antwort des Bundesministeriums fü…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1208IFG Statistik über vorhandene Verkehrszeichen sowie benötigte Verkehrszeichen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der BAB [#246186]
Datum
9. Mai 2022 18:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Stein, auf Ihre nachstehende Anfrage erhalten Sie anliegende Antwort des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Mit freundlichen Grüßen