Statistik über die Anerkennung von Arztdiplomen von ausländischen Ärzten

Ärzte, die aus dem Ausland nach Bayern kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. Dieses besteht i. Allg. aus der Fachsprachprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung. Bitte senden Sie mir zu dieser Thematik eine Statistik bzw Zahlen, aus der hervorgeht:1) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachprüfung in Bayern?2) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Bayern?Die oben genannten Informationen sind von öffentlichem Interesse und sehr wichtig. Viele Länder veröffentlichen detaillierte Statistiken, aber in Deutschland fehlen sie. Daher wissen die Bewerber nicht wirklich, wie hoch die statistische Wahrscheinlichkeit ist, die Prüfungen zu bestehen. lch würde gerne die Statistik aus Bayern wissen. Danke im Voraus

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2024
  • Frist
    10. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ärzte, die aus dem Ausland nach Ba…
An Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik über die Anerkennung von Arztdiplomen von ausländischen Ärzten [#302436]
Datum
7. März 2024 22:45
An
Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ärzte, die aus dem Ausland nach Bayern kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. Dieses besteht i. Allg. aus der Fachsprachprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung. Bitte senden Sie mir zu dieser Thematik eine Statistik bzw Zahlen, aus der hervorgeht:1) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachprüfung in Bayern?2) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Bayern?Die oben genannten Informationen sind von öffentlichem Interesse und sehr wichtig. Viele Länder veröffentlichen detaillierte Statistiken, aber in Deutschland fehlen sie. Daher wissen die Bewerber nicht wirklich, wie hoch die statistische Wahrscheinlichkeit ist, die Prüfungen zu bestehen. lch würde gerne die Statistik aus Bayern wissen. Danke im Voraus
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302436/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. März 2024 22:45
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 07.03.2024. Die Fachsprachenprüf…
Von
Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer
Betreff
AW: Statistik über die Anerkennung von Arztdiplomen von ausländischen Ärzten [#302436]
Datum
18. März 2024 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 07.03.2024. Die Fachsprachenprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte wird im Auftrag des Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention und der Approbationsbehörden von der Bayerischen Landesärztekammer abgenommen. Zahlen über die durchgeführten Fachsprachenprüfungen werden im jährlich erscheinenden Tätigkeitsbericht veröffentlicht und können über die folgende Webseite eingesehen werden. https://api.blaek.de//content/medien//gxyeryr0h215248085958yad8u24xj612/y192mypzbx1695735332xsdiqtftqm707/tb-blaek-2022-23.pdf<https://api.blaek.de/content/medien/gxyeryr0h215248085958yad8u24xj612/y192mypzbx1695735332xsdiqtftqm707/tb-blaek-2022-23.pdf> Sie finden die gewünschten Informationen für den vergangenen Berichtszeitraum 2022/23 auf Seite 64-65. Angaben zu den Vorjahren finden Sie ebenfalls auf der Webseite der Bayerischen Landesärztekammer unter https://www.blaek.de/ueber-uns/taetigkeitsberichte Bezüglich der Zahlen zur medizinischen Kenntnisprüfung müssen Sie sich bitte direkt an die bayerischen Approbationsbehörden (Regierung von Oberbayern bzw. Regierung von Unterfranken) wenden, da diese die Kenntnisprüfung koordinieren. Hierüber liegen uns keine Informationen vor. Unter https://www.blaek.de/wegweiser/fachsprachenpruefung finden Sie allgemeine Informationen zur Fachsprachenprüfung. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen auch telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen