Statistik über die Anerkennung von Arztdiplomen von ausländischen Ärzten (Mecklenburg-Vorpommern)

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. Dieses besteht i.Allg. aus der Fachsprachprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung.

Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik bzw Zahlen, aus der hervorgeht:

1) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachprüfung ?
2) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung ?

Die oben genannten Informationen sind von öffentlichem Interesse und sehr wichtig. Viele Länder veröffentlichen detaillierte Statistiken, aber in Deutschland fehlen sie. Daher wissen die Bewerber nicht wirklich, wie hoch die statistische Wahrscheinlichkeit ist, die Prüfungen zu bestehen. Ich würde gerne die Statistik in diesem Bundesland wissen.

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Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, Ärzte,…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik über die Anerkennung von Arztdiplomen von ausländischen Ärzten (Mecklenburg-Vorpommern) [#253761]
Datum
21. Juli 2022 07:39
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. Dieses besteht i.Allg. aus der Fachsprachprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung. Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik bzw Zahlen, aus der hervorgeht: 1) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachprüfung ? 2) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung ? Die oben genannten Informationen sind von öffentlichem Interesse und sehr wichtig. Viele Länder veröffentlichen detaillierte Statistiken, aber in Deutschland fehlen sie. Daher wissen die Bewerber nicht wirklich, wie hoch die statistische Wahrscheinlichkeit ist, die Prüfungen zu bestehen. Ich würde gerne die Statistik in diesem Bundesland wissen. --------------------------- Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253761/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik über die Anerkennung von Arztdiplome…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistik über die Anerkennung von Arztdiplomen von ausländischen Ärzten (Mecklenburg-Vorpommern) [#253761]
Datum
25. August 2022 07:10
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik über die Anerkennung von Arztdiplomen von ausländischen Ärzten (Mecklenburg-Vorpommern)“ vom 21.07.2022 (#253761) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Ihre Anfrage zu Kenntnisprüfungen und Fachsprachenprüfungen für ÄrztInnen mit ausländischer Qualifikation Sehr <…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage zu Kenntnisprüfungen und Fachsprachenprüfungen für ÄrztInnen mit ausländischer Qualifikation
Datum
25. August 2022 16:11
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
34,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrter Fragensteller, Ihre Anfrage über FragdenStaat haben wir an das Landesprüfungsamt für Heilberufe weitergeleitet, damit Sie von dort eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Ihre Anfrage über Frag den Staat Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrter Fragensteller, Sie fragten…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage über Frag den Staat
Datum
31. August 2022 07:32
Status
image001.png
34,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrter Fragensteller, Sie fragten am 21.07.2022 über die Plattform FragDenStaat nach den Bestehensquoten für die Fachsprachenprüfung und die Kenntnisprüfung bei ÄrztInnen, die nach Qualifikationserwerb im Ausland in Deutschland arbeiten möchten. Beide Prüfungen werden von der Ärztekammer im Auftrag des Landesprüfungsamtes für Heilberufe durchgeführt. Die Fachsprachenprüfung muss vor Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit mit Berufserlaubnis abgelegt werden. Hier bestanden im Jahr 2021 in Mecklenburg-Vorpommern 55% der Antragstellenden die Prüfung. Die Kenntnisprüfung dient nach einer Tätigkeit unter Aufsicht mit einer sog. Berufserlaubnis der Erteilung einer ärztlichen Approbation. Hier bestanden im Jahr 2021 in MV 70% der Antragstellenden die Prüfung. Mit freundlichen Grüßen