Statistik über die Anerkennung von Nicht-EU-Arztdiplomen von argentinischen Ärzten

Da das Anerkennungsverfahren zeitaufwendig und sehr teuer ist, möchte ich die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) gerne bitten, mich zu informieren:
1- Wie viel Prozent der medizinischen Abschlüsse der "Universidad de Buenos Aires" (aus Argentinien) wurden ohne Kenntnisprüfung anerkannt?
2- Ist das Verfahren für die Begutachtung von Abschlüssen in Ihrem Büro für jedes Bundesland unterschiedlich?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
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Betreff
Statistik über die Anerkennung von Nicht-EU-Arztdiplomen von argentinischen Ärzten [#255363]
Datum
24. Juli 2022 23:34
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da das Anerkennungsverfahren zeitaufwendig und sehr teuer ist, möchte ich die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) gerne bitten, mich zu informieren: 1- Wie viel Prozent der medizinischen Abschlüsse der "Universidad de Buenos Aires" (aus Argentinien) wurden ohne Kenntnisprüfung anerkannt? 2- Ist das Verfahren für die Begutachtung von Abschlüssen in Ihrem Büro für jedes Bundesland unterschiedlich? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255363/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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