Statistik über die Anerkennung von Nicht-EU-Arztdiplomen von ausländischen Ärzten
Ich frage Sie, weil die Bezirksregierung Münster nach eigener Aussage hierfür nicht zuständig ist.
Ärzte, die aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfahlen (NRW) kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. In NRW besteht dieses i.Allg. aus der Fachsprachenprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung, welche bis zu zweimal wiederholt werden kann. Anstelle der Kenntnisprüfung kann auch ein Gutachterweg gewählt werden, falls die Voraussetzungen erfüllt wurden.
Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik, aus der hervorgeht:
(Alle Fragen beziehen sich auf Bewerber aus Drittstaaten / Nicht-EU)
- wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachenprüfung?
- wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung?
- wie viele der Bewerber, die durch ein Gutachten evaluiert wurden, müssen dennoch eine Kenntnisprüfung absolvieren, z.B. weil das Gutachten Mängel in ihren Bewerbungsunterlagen bzw. in ihrer medizinischen Ausbildung festgestellt hat? Wenn Sie diese Information speziell für Bewerber aus Japan haben teilen Sie mir dies bitte ebenfalls mit.
- bezüglich der erfolgreichen Anträge: wie lange dauert im Durchschnitt das gesamte Anerkennungsprozedere? Jeweils für den Weg über die Kenntnisprüfung und für den Weg über das Gutachterverfahren.
Information nicht vorhanden
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Datum20. August 2023
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23. September 2023
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