Statistik über die Anerkennung von Nicht-EU-Arztdiplomen von ausländischen Ärzten

Ich frage Sie, weil die Bezirksregierung Münster nach eigener Aussage hierfür nicht zuständig ist.

Ärzte, die aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfahlen (NRW) kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. In NRW besteht dieses i.Allg. aus der Fachsprachenprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung, welche bis zu zweimal wiederholt werden kann. Anstelle der Kenntnisprüfung kann auch ein Gutachterweg gewählt werden, falls die Voraussetzungen erfüllt wurden.
Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik, aus der hervorgeht:
(Alle Fragen beziehen sich auf Bewerber aus Drittstaaten / Nicht-EU)

- wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachenprüfung?
- wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung?
- wie viele der Bewerber, die durch ein Gutachten evaluiert wurden, müssen dennoch eine Kenntnisprüfung absolvieren, z.B. weil das Gutachten Mängel in ihren Bewerbungsunterlagen bzw. in ihrer medizinischen Ausbildung festgestellt hat? Wenn Sie diese Information speziell für Bewerber aus Japan haben teilen Sie mir dies bitte ebenfalls mit.
- bezüglich der erfolgreichen Anträge: wie lange dauert im Durchschnitt das gesamte Anerkennungsprozedere? Jeweils für den Weg über die Kenntnisprüfung und für den Weg über das Gutachterverfahren.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. August 2023
  • Frist
    23. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Ärztekammer Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik über die Anerkennung von Nicht-EU-Arztdiplomen von ausländischen Ärzten [#286490]
Datum
20. August 2023 11:36
An
Ärztekammer Nordrhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich frage Sie, weil die Bezirksregierung Münster nach eigener Aussage hierfür nicht zuständig ist. Ärzte, die aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfahlen (NRW) kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. In NRW besteht dieses i.Allg. aus der Fachsprachenprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung, welche bis zu zweimal wiederholt werden kann. Anstelle der Kenntnisprüfung kann auch ein Gutachterweg gewählt werden, falls die Voraussetzungen erfüllt wurden. Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik, aus der hervorgeht: (Alle Fragen beziehen sich auf Bewerber aus Drittstaaten / Nicht-EU) - wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachenprüfung? - wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung? - wie viele der Bewerber, die durch ein Gutachten evaluiert wurden, müssen dennoch eine Kenntnisprüfung absolvieren, z.B. weil das Gutachten Mängel in ihren Bewerbungsunterlagen bzw. in ihrer medizinischen Ausbildung festgestellt hat? Wenn Sie diese Information speziell für Bewerber aus Japan haben teilen Sie mir dies bitte ebenfalls mit. - bezüglich der erfolgreichen Anträge: wie lange dauert im Durchschnitt das gesamte Anerkennungsprozedere? Jeweils für den Weg über die Kenntnisprüfung und für den Weg über das Gutachterverfahren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286490/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ärztekammer Nordrhein
Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage und kommen u…
Von
Ärztekammer Nordrhein
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
1. September 2023 08:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage und kommen unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Ärztekammer Nordrhein
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.08.2023. Da einzig die Dur…
Von
Ärztekammer Nordrhein
Betreff
WG: Statistik über die Anerkennung von Nicht-EU-Arztdiplomen von ausländischen Ärzten [#286490]
Datum
13. September 2023 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.08.2023. Da einzig die Durchführung der Fachsprachprüfung in die Zuständigkeit der Ärztekammer fällt, können wir Ihnen dazu folgendes mitteilen: Im Jahr 2022 wurden insgesamt 1.225 Fachsprachprüfungen abgenommen, die Durchfallquote beträgt 33 %. Bitte beachten Sie, dass diese Zahlen für den Kammerbereich Nordrhein ermittelt wurden. Für den Kammerbereich Westfalen-Lippe dürfen wir Sie bitten, sich an die dortige Kammer zu wenden. Mit freundlichen Grüßen