Statistik über die durchschnittliche Dauer von Lehrveranstaltungen

Statistik über die durchschnittliche Länge (in Minuten pro Veranstaltung) von Lehrveranstaltungen (Vorlesung, Seminar) der letzten 5 Jahre. Zusammengefasst jeweils nach Semestern und Fachbereichen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Hochschule Bochum - Bochum University of Applied Sciences Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik über die durchschnittliche Dauer von Lehrveranstaltungen [#273736]
Datum
22. März 2023 12:24
An
Hochschule Bochum - Bochum University of Applied Sciences
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistik über die durchschnittliche Länge (in Minuten pro Veranstaltung) von Lehrveranstaltungen (Vorlesung, Seminar) der letzten 5 Jahre. Zusammengefasst jeweils nach Semestern und Fachbereichen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273736 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273736/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hochschule Bochum - Bochum University of Applied Sciences
#273736 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir zur Beantwortung zuständigk…
Von
Hochschule Bochum - Bochum University of Applied Sciences
Betreff
#273736
Datum
24. April 2023 16:21
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
6,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir zur Beantwortung zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen die angefragten Informationen weder rechtlich noch tatsächlich nicht zur Verfügung stellen können. Nach § 2 Abs. 3 IFG NRW findet das Gesetz für Hochschulen in dem Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilung und Prüfung keine Anwendung. Bei den nachgefragten Informationen handelt es sich weder um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG, noch um Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches oder um Verbraucherprodukte nach § 2 Nr. 25 Produktsicherheitsgesetz. Sie können Ihren Informationsanspruch mithin weder aus dem UIG, noch aus dem VIG herleiten. Mit freundlichen Grüßen