Statistik über die Ergebnisse der Staatsprüfungen (2. Staatsexamen) an Gymnasien und Gesamtschulen in NRW in den Jahren 2022 und 2023

Die aktuelle Statistik über die Ergebnisse der Staatsprüfungen (2. Staatsexamen) an Gymnasien und Gesamtschulen in NRW in den Jahren 2022 und 2023: Anzahl der abgelegten Prüfungen, Anzahl der bestandenen Prüfungen, Anzahl der nicht bestandenen Prüfungen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
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Von
Behörde
Betreff
Unzustellbar: Statistik über die Ergebnisse der Staatsprüfungen (2. Staatsexamen) an Gymnasien und Gesamtschulen in NRW in den Jahren 2022 und 2023 [#275958]
Datum
18. April 2023 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
unknown.eml
5,0 KB
Fehler bei der Nachrichtenzustellung an folgende Empfänger oder Gruppen: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Vom E-Mail-System des Empfängers werden derzeit keine Nachrichten angenommen. Versuchen Sie, Ihre Nachricht zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu senden, oder wenden Sie sich direkt an den Empfänger. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuelle Statistik über die Ergebnisse der Staatsprüfungen (2. Staatsexamen) an Gymnasien und Gesamtschulen in NRW in den Jahren 2022 und 2023: Anzahl der abgelegten Prüfungen, Anzahl der bestandenen Prüfungen, Anzahl der nicht bestandenen Prüfungen Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik über die Ergebnisse der Staatsprüfungen (2. Staatsexamen) an Gymnasien und Gesamtschulen in NRW in den Jahren 2022 und 2023 [#275958]
Datum
20. April 2023 13:43
An
Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuelle Statistik über die Ergebnisse der Staatsprüfungen (2. Staatsexamen) an Gymnasien und Gesamtschulen in NRW in den Jahren 2022 und 2023: Anzahl der abgelegten Prüfungen, Anzahl der bestandenen Prüfungen, Anzahl der nicht bestandenen Prüfungen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275958/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Guten Tag, Sie haben über das Portal "Frag den Staat"…
Von
Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
24. April 2023 10:38
Status
image003.jpg
802 Bytes


Guten Tag, Sie haben über das Portal "Frag den Staat" am 16. und 20.04.2023 eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Gemäß § 4 (1) Informationsfreiheitsgesetz NRW hat jede natürliche Person Anspruch auf den Zugang zu Informationen nach Maßgabe dieses Gesetzes. Sie benutzen mit "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>" offensichtlich ein Pseudonym für Ihre Anfrage. Eine Bearbeitung ist jedoch nur möglich, wenn Sie sich als natürliche Person zu erkennen geben. Dies ist auch im Hinblick auf die Prüfung der Frage, ob Gebühren erhoben werden und wie ein eventueller Gebührenbescheid zugestellt werden kann, von Bedeutung. Ich bitte Sie also im eigenen Interesse, Ihre Anfrage nochmals unter Nennung Ihres korrekten Namens einzureichen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#275958] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr…
An Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#275958]
Datum
24. April 2023 11:06
An
Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Unter diesen Umständen ziehe ich meine Anfrage hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275958/