Statistik über die Steuereinnahmen von beschränkt Steuerpflichtigen im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes von 1952

Statistik über die Steuereinnahmen von beschränkt Steuerpflichtigen im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes von 1952.
Wie hoch waren die Steuereinnahmen durch beschränkt Steuerpflichtige natürliche Personen und durch beschränkt Steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Rahmen des Lastenausgleiches 1952? Aus welchen Ländern stammen die beschränkt Steuerpflichtigen? Könnten Sie mir diesbezüglich ebenfalls eine Statistik bzw. Aufstellung zusenden und mit welchen Beträgen wurden diese Summe je nach Land zum LAG herangezogen. Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Juli 2023
  • Frist
    26. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistik über die Steuereinnahmen vo…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik über die Steuereinnahmen von beschränkt Steuerpflichtigen im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes von 1952 [#284550]
Datum
24. Juli 2023 15:57
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistik über die Steuereinnahmen von beschränkt Steuerpflichtigen im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes von 1952. Wie hoch waren die Steuereinnahmen durch beschränkt Steuerpflichtige natürliche Personen und durch beschränkt Steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Rahmen des Lastenausgleiches 1952? Aus welchen Ländern stammen die beschränkt Steuerpflichtigen? Könnten Sie mir diesbezüglich ebenfalls eine Statistik bzw. Aufstellung zusenden und mit welchen Beträgen wurden diese Summe je nach Land zum LAG herangezogen. Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284550/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik über die Steuereinnahmen von beschränkt Steuerpflichtige…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistik über die Steuereinnahmen von beschränkt Steuerpflichtigen im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes von 1952 [#284550]
Datum
26. August 2023 07:51
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik über die Steuereinnahmen von beschränkt Steuerpflichtigen im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes von 1952“ vom 24.07.2023 (#284550) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Gz.: V B 5 - O 1319/23/10279 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Nachfrage zu Ihrem IFG-…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG-Antrag, Statistik über die Steuereinnahmen von beschränkt Steuerpflichtigen im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes von 1952 [#284550]
Datum
31. August 2023 09:18
Status
Warte auf Antwort
Gz.: V B 5 - O 1319/23/10279 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Nachfrage zu Ihrem IFG-Antrag vom 24. Juli 2023. Der Bescheid zu Ihrem Antrag wurde bereits auf dem Postwege an die von Ihnen im Rahmen der Antragstellung benannte Postanschrift: << Adresse entfernt >> versandt. Ich bitte um Rückmeldung, falls eine abweichende Postanschrift für die Zustellung des Bescheides verwendet werden soll. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Ihnen weiterhin einen frohen Arbeitstag Herzliche Grüße &l…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag, Statistik über die Steuereinnahmen von beschränkt Steuerpflichtigen im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes von 1952 [#284550]
Datum
31. August 2023 09:21
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Ihnen weiterhin einen frohen Arbeitstag Herzliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284550/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik über die Steuereinnahmen von beschränkt Steuerpflichtige…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag, Statistik über die Steuereinnahmen von beschränkt Steuerpflichtigen im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes von 1952 [#284550]
Datum
9. September 2023 09:08
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik über die Steuereinnahmen von beschränkt Steuerpflichtigen im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes von 1952“ vom 24.07.2023 (#284550) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
V B 5 - O 1319/23/10279 Sehr << Antragsteller:in >> am 11. September 2023 erfolgte ein erneuter un…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG-Antrag, Statistik über die Steuereinnahmen von beschränkt Steuerpflichtigen im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes von 1952 [#284550]
Datum
12. Oktober 2023 11:33
Status
Warte auf Antwort
V B 5 - O 1319/23/10279 Sehr << Antragsteller:in >> am 11. September 2023 erfolgte ein erneuter und somit zweiter Zustellungsversuch des Bescheides zu Ihrem Antrag vom 24. Juli 2023 an die von Ihnen mitgeteilte Postanschrift. Leider war auch dieser Zustellungsversuch erfolglos. Der Bescheid kam mit dem Hinweis „Post nicht abgeholt“ auf dem Postweg zurück. Bitte teilen Sie mir mit, ob eine abweichende Postanschrift für die Zustellung des Bescheides verwendet werden soll. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen lieben Dank für Ihre Nachricht. Meine Adresse lautet: << Antragsteller:in >> <&…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag, Statistik über die Steuereinnahmen von beschränkt Steuerpflichtigen im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes von 1952 [#284550]
Datum
28. Oktober 2023 09:06
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen lieben Dank für Ihre Nachricht. Meine Adresse lautet: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Kemating bei Voglarn 2 94081 Fürstenzell Senden Sie bitte die angeforderten Unterlagen an diese Adresse. Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284550/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>