Statistik Verkehrsüberwachung (ruhender und fließender Verkehr)

Anfrage an: Stadtverwaltung Worms

Statistische Zahlen über eingeleitete Verwarn- und Bußgeldverfahhren im Rahmen der Verkehrsüberwachung (getrennt nach ruhendem und fließendem Verkehr) für die Jahre 2022, 2023 und 2024 im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Worms.

Teilen Sie mir bitte darüber hinaus für die vorbenannten Jahre die jeweilige Mitarbeiteranzahl in der Verkehrsüberwachung mit, damit ich die Zahlen in Relation setzen kann.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistische Zahlen über eingeleit…
An Stadtverwaltung Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik Verkehrsüberwachung (ruhender und fließender Verkehr) [#302999]
Datum
13. März 2024 07:40
An
Stadtverwaltung Worms
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistische Zahlen über eingeleitete Verwarn- und Bußgeldverfahhren im Rahmen der Verkehrsüberwachung (getrennt nach ruhendem und fließendem Verkehr) für die Jahre 2022, 2023 und 2024 im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Worms. Teilen Sie mir bitte darüber hinaus für die vorbenannten Jahre die jeweilige Mitarbeiteranzahl in der Verkehrsüberwachung mit, damit ich die Zahlen in Relation setzen kann.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302999/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Worms
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem LTranspG, VIG ist bei uns eingegangen. Gemäß § 11 Ab…
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
AW: Statistik Verkehrsüberwachung (ruhender und fließender Verkehr) [#302999]
Datum
13. März 2024 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem LTranspG, VIG ist bei uns eingegangen. Gemäß § 11 Abs. 2 LTranspG muss ein Antrag die Identität des Absender erkennen lassen, d.h. mit Name und Anschrift versehen sein, die bloße E-Mail-Adresse reicht nicht. Erfolgt von Ihrer Seite keine Identitätspreisgabe, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen