Statistik Vorteilsabschöpfung gem. § 34 GWB

Anfrage an: Bundeskartellamt

Jahresweise Übersicht über Anzahl und Gesamtbetrag von gem. § 34 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erlassenen Anordnungen über die Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile aus dort genannten Verstößen.

Jahresweise Übersicht über auf solche Anordnungen hin von Unternehmen gezahlten Beträgen, wahlweise nach Jahr der Anordnung oder der Zahlung.

Die Auskunft wird erbeten für die Jahre 2013-2018.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2019
  • Frist
    10. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jahresweise Über…
An Bundeskartellamt Details
Von
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Betreff
Statistik Vorteilsabschöpfung gem. § 34 GWB [#125511]
Datum
6. April 2019 18:19
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jahresweise Übersicht über Anzahl und Gesamtbetrag von gem. § 34 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erlassenen Anordnungen über die Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile aus dort genannten Verstößen. Jahresweise Übersicht über auf solche Anordnungen hin von Unternehmen gezahlten Beträgen, wahlweise nach Jahr der Anordnung oder der Zahlung. Die Auskunft wird erbeten für die Jahre 2013-2018.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik Vorteilsabschöpfung gem. § 34 GWB“ vom…
An Bundeskartellamt Details
Von
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Betreff
AW: Statistik Vorteilsabschöpfung gem. § 34 GWB [#125511]
Datum
15. Juni 2019 22:37
An
Bundeskartellamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik Vorteilsabschöpfung gem. § 34 GWB“ vom 06.04.2019 (#125511) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 125511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundeskartellamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beantragen mit der Kennziffer #25511 über das Portal fragdenstaat.de mit Datum 6…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Statistik Vorteilsabschöpfung gem. § 34 GWB [#125511]
Datum
17. Juni 2019 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beantragen mit der Kennziffer #25511 über das Portal fragdenstaat.de mit Datum 6. April 2019, eingegangen am gleichen Tag, vom Bundeskartellamt, Ihnen eine jahresweise Übersicht über auf der Grundlage von angeordneten Vorteilsabschöpfung gem. § 34 GWB hin von Unternehmen gezahlten Beträgen, wahlweise nach Jahr der Anordnung oder der Zahlung für den Zeitraum 2013 bis 2018, zur Verfügung zu stellen. Ihrem Antrag stützen Sie auf § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ihrem Antrag kann das Bundeskartellamt leider nicht entsprechen. Das Bundeskartellamt hat diese Rechtsnorm bislang noch nicht angewendet. Ich bitte, die Verzögerung in der Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen,

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Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die erfolgte Beauskunftung. Damit ist di…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistik Vorteilsabschöpfung gem. § 34 GWB [#125511]
Datum
18. Juni 2019 19:11
An
Bundeskartellamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die erfolgte Beauskunftung. Damit ist die Anfrage ganz in meinem Sinne erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 125511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>