Statistik zu Ausfällen im Rettungsdienst im Leitstellengebiet der ILtS Ludwigshafen am Rhein

bitte senden Sie mir die aktuelle Statistik zu Ausfällen im Rettungsdienst im Leitstellengebiet der Integrierten Leitstelle Ludwigshafen zu.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Januar 2023
  • Frist
    29. März 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte senden Sie mir die aktuelle …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik zu Ausfällen im Rettungsdienst im Leitstellengebiet der ILtS Ludwigshafen am Rhein [#268464]
Datum
23. Januar 2023 20:20
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte senden Sie mir die aktuelle Statistik zu Ausfällen im Rettungsdienst im Leitstellengebiet der Integrierten Leitstelle Ludwigshafen zu.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268464/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. gen. Anfrage nach LTranspG hat uns erreicht. Gemäß § 4 Rettungsdie…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Statistik zu Ausfällen im Rettungsdienst im Leitstellengebiet der ILtS Ludwigshafen am Rhein [#268464]
Datum
1. Februar 2023 11:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. gen. Anfrage nach LTranspG hat uns erreicht. Gemäß § 4 Rettungsdienstgesetz (RettDG) wird das Land zur Durchführung des Rettungsdienstes in Rettungsdienstbereiche eingeteilt, die das Gebiet mehrerer Landkreise und kreisfreier Städte ganz oder teilweise umfassen können. Für jeden Rettungsdienstbereich wird durch Rechtsverordnung eine Kreisverwaltung oder eine Stadtverwaltung einer kreisfreien Stadt bestimmt, die für die Durchführung des Rettungsdienstes zuständig ist (zuständige Behörde). Die zuständige Behörde für den mehrere Gebietskörperschaften umfassenden Rettungsdienstbereich Ludwigshafen mit der ILtS Ludwigshafen ist die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis. Entsprechend haben wir Ihren Antrag an die zuständige Behörde weiter geleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz Aufgrund eines Angriffs auf das IT-System (Oktober 2022) ist derzeit keine…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz
Datum
1. März 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Aufgrund eines Angriffs auf das IT-System (Oktober 2022) ist derzeit keine Auswertung möglich. Es stehen auch keine Archivdaten zur Verfügung. Nach einer Schätzung liegen die Ausfallquoten von RTW bei ca. 5% und von KTW bei 10%.