Statistik zu Corona-Todesfällen 2022

Täglich werden vom RKI etwa 250 bis 350 Todesfälle durch das Coronavirus gemeldet.

Liegen dem RKI oder dem Gesundheitsministerium statistische Informationen zu diesen Todesfällen vor?
Insbesondere in Bezug auf:
- Altersverteilung
- Impfstatus bzw. Immunität durch vorherige Genesung
- Vorerkrankungen
- verstorben im Krankenhaus oder woanders?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Täglich werden vo…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik zu Corona-Todesfällen 2022 [#248751]
Datum
11. Mai 2022 12:21
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Täglich werden vom RKI etwa 250 bis 350 Todesfälle durch das Coronavirus gemeldet. Liegen dem RKI oder dem Gesundheitsministerium statistische Informationen zu diesen Todesfällen vor? Insbesondere in Bezug auf: - Altersverteilung - Impfstatus bzw. Immunität durch vorherige Genesung - Vorerkrankungen - verstorben im Krankenhaus oder woanders?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248751/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Statistik zu Corona-Todesfällen 2022 [#248751]
Datum
12. Mai 2022 13:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Bewältigung der Pandemie ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> die uns zu Ihrem unten stehenden Antrag auf Informationszugang vorliegen…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Statistik zu Corona-Todesfällen 2022 [#248751]
Datum
18. Mai 2022 16:25
Status
image001.jpg
1,6 KB
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2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die uns zu Ihrem unten stehenden Antrag auf Informationszugang vorliegenden Informationen sind im Sinne des § 9 Absatz 3 Variante 2 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) öffentlich abrufbar. Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen: Die dem Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten Zahlen speisen sich aus unterschiedlichen Quellen. Meldungen erfolgen beispielsweise durch die Gesundheitsämter und die Kliniken. Unterschiedliche Meldewege und die von Land zu Land unterschiedlichen rechtlichen Regelungen zur Ausstellung des Totenscheines bringen es dabei mit sich, dass Zahlen bei Meldeverzügen nachträglich korrigiert werden müssen. Kommt es zu einem Todesfall im Zusammenhang mit COVID-19 stellt eine Ärztin oder ein Arzt den Tod fest. In der Regel wird die Ärztin oder der Arzt nicht den Impfstatus oder gar den Impfverlauf festhalten. Die Erfassung der relevanten Daten ist vor diesem Hintergrund gerade bei Todesfällen im häuslichen Umfeld nicht immer gewährleistet. Verlässliche Daten entstehen hingegen in den Fällen, in denen die Behandlung einer symptomatischen COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus erfolgte. Weitergehende Informationen zum Meldeweg und zur Erfassung von Todesfällen sind z.B. unter folgendem Link öffentlich abrufbar: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCO... . Sterbezahlen und die Sterbeursachenstatistik werden im Weiteren vom Deutschen Statistischen Bundesamt im Regelfall im nachfolgenden Kalenderjahr veröffentlicht (siehe https://www.destatis.de/DE/Home/_inha...). Aus den erläuterten Gründen lassen sich Ihre Fragen verlässlich in Bezug auf diejenigen COVID-19-Fälle beantworten, die klinisch behandelt wurden. Die diesbezüglichen Zahlen werden seit Dezember 2021 in den Wochenberichten des RKI öffentlich zugänglich publiziert (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Mit freundlichen Grüßen,