Statistik zu der Zeitdauer der Bearbeitung der Anträge auf Daueraufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger

Statistik zu der Zeitdauer der Bearbeitung der Anträge auf Daueraufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger bei der Ausländerbehörde << Adresse entfernt >>
Freundliche Grüße,

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    14. Oktober 2021
  • Frist
    16. November 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistik zu …
An Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik zu der Zeitdauer der Bearbeitung der Anträge auf Daueraufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger [#231163]
Datum
14. Oktober 2021 21:04
An
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistik zu der Zeitdauer der Bearbeitung der Anträge auf Daueraufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger bei der Ausländerbehörde << Adresse entfernt >> Freundliche Grüße,
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231163/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
Automatische Antwort von Postfach Ausländerbehörde Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei der Ausländerbehörde << A…
Von
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
Betreff
Automatische Antwort von Postfach Ausländerbehörde
Datum
14. Oktober 2021 21:04
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei der Ausländerbehörde << Adresse entfernt >> eingegangen. Die Behörde hat derzeit nur für Terminvorsprachen geöffnet. Übertrag eines gültigen Aufenthaltstitels in den neuen Pass Sofern Sie einen neuen Reisepass von Ihrem Konsulat erhalten haben und Ihren noch gültigen Aufenthaltstitel für diesen neuen Reisepass übertragen lassen möchten, können Sie hierfür Online einen Termin bei uns reservieren. Bitte klicken Sie auf folgenden Link für die Reservierung eines Online-Termins: TeVIS - Termin-Verwaltungs- und Informations-System (ekom21.de)<https://tevis.ekom21.de/fra/select2?md=5> Eine Terminanfrage per E-Mail wird nicht bearbeitet. Bitte nutzen Sie ausschließlich die Online-Terminierung. Das System gibt den frühesten Termin an, ein früherer Termin ist in der Regel nicht möglich. Sie möchten zwischenzeitlich vor Ihrem Termin bezüglich des Übertrags Ihres Aufenthaltstitels reisen? Sollten sie im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein (z.B. unbefristete Niederlassungserlaubnis oder noch gültige Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte EU), können Sie problemlos mit Ihrem alten Pass, Ihrem neuen Pass und dem „alten“ elektronischen Aufenthaltstitel sowie Ihrer Terminbestätigung für den Übertrag Ihres Aufenthaltstitels in der Regel problemlos nach Deutschland einreisen. Frühere Termine sind aufgrund Ihrer früheren Reise nicht möglich. Bitte sehen Sie diesbezüglich von Anfragen ab. Verlust Ihres elektronischen Aufenthaltstitels Sie können unter folgendem Link einen Termin vereinbaren: TeVIS - Termin-Verwaltungs- und Informations-System (ekom21.de)<https://tevis.ekom21.de/fra/select2?md=5> Bitte nehmen Sie das Anliegen : Verlust eines gültigen elektronischen Aufenthaltstitels Sofern Sie eine Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels wünschen, benötigen wir vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels Ihren Antrag, eine Passkopie und ggfs. vorhandene Unterlagen. Diese können per E-Mail oder postalisch eingereicht werden. Wir sind bemüht, Ihnen dann zeitnah einen Termin anzubieten. Wenn Sie eine Beschäftigung ausüben oder wechseln wollen, senden Sie uns bitte die neue Stellenbeschreibung (siehe Homepage der Ausländerbehörde) sowie den Entwurf Ihres Arbeitsvertrages. Sie erhalten nach positiver Prüfung eine Arbeitserlaubnis per Post. Sofern Sie ein Aufenthaltsdokument für Briten und deren Familienangehörige mit Einreise bis zum 31.12.2020 benötigen, haben Sie jetzt die Möglichkeit einen Termin Online zu vereinbaren. Die Regelung können Sie unter folgendem Link aufrufen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/do... Touristenaufenthalt Sollten Sie im Besitz eines Besuchs- oder Geschäftsvisums sein, dürfen Sie sich nur innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums in Deutschland aufhalten. Sollten Sie als Besucher/in oder Geschäftsreisende/r kein Visum für einen Kurzaufenthalt benötigen, dürfen Sie sich 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen innerhalb der Schengener Staaten aufhalten. Sollten bei Ihnen krankheitsbedingte Härtegründe vorliegen, die eine rechtzeitige Ausreise nachweislich unmöglich macht und sollte Ihre Krankheit, die Sie reiseunfähig macht, in << Adresse entfernt >> behandelt werden (z.B. in einem Krankenhaus), können Sie für Ihre Visumsverlängerung unter folgendem Link einen Termin vereinbaren: TeVIS - Termin-Verwaltungs- und Informations-System (ekom21.de)<https://tevis.ekom21.de/fra/select2?md=5> Bestimmte Dokumente, die mit der Post verschickt werden Sollte Ihre Aufenthaltsgestattung ablaufen, übersenden wir Ihnen die verlängerte Aufenthaltsgestattung mit der Post zu. Das gleiche gilt für Fiktionsbescheinigungen oder Duldungen. Elektronische Aufenthaltstitel/elektronischer Reiseausweis Aufgrund des eingeschränkten Dienstes der Ausländerbehörde sowie der Bürgerämter werden derzeit elektronische Aufenthaltstitel mit der Post zugestellt. Elektronische Reiseausweise (eRA) können weiterhin im zentralen Bürgeramt Frankfurt (Zeil 3) abgeholt werden. Hierfür muss ein Onlinetermin beim Bürgeramt vereinbart werden, sobald die Information der Ausländerbehörde vorliegt, dass der eRA abgeholt werden kann. Allgemeine Informationen der Ausländerbehörde Weiter bitten wir Sie, sich eigenständig auf unserer Internetseite (https:///www.frankfurt.de ) über den aktuellen Stand zu informieren. Dort finden Sie auch die Regelungen zu einer Reihe von allgemeinen Sachverhalten (FAQ´s). Zu den derzeitigen Einreisemodalitäten in die Bundesrepublik Deutschland bitten wir Sie, sich über die Homepage der Bundespolizei zu informieren. Da wir die Anfragen nach Priorität abarbeiten, bitten wir von Nachfragen abzusehen. Wichtige Information zu der Übersendung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels! Die Ausländerbehörde sendet Ihnen derzeit den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) per Brief zu, sobald Ihr eAT von der Bundesdruckerei bei der Ausländerbehörde angekommen ist. Ein persönliches Abholen ist derzeit nicht möglich. Aufgrund der hohen Anzahl der Zusendungen kommt es aktuell zu zeitlichen Verzögerungen. So kann es gerechnet ab dem Zeitpunkt Ihrer letzten Vorsprache in der Ausländerbehörde, als Ihre Fingerabdrücke für den elektronischen Aufenthaltstitel erfasst wurden, bis zu 12-14 Wochen dauern, bis Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel postalisch erhalten, unabhängig davon, ob Sie bereits Ihren PIN-Brief erhalten haben. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bitten weiterhin um Geduld. Bitte sehen Sie bis zu Ihrer Übersendung des elektronischen Aufenthaltstitels von weiteren Anfragen ab. Sollten sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sein, können Sie mit Ihrem alten Pass, Ihrem neuen Pass und dem alten elektronischen Aufenthaltstitel sowie unserer Bescheinigung, die Sie bei Ihrer letzten Terminvorsprache erhalten haben, in der Regel problemlos nach Deutschland einreisen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir das Folgende zu: Statistik zu der Zeitdauer der Bearbeitung …
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Statistik zu der Zeitdauer der Bearbeitung der Anträge auf Daueraufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger. [#231163]
Datum
14. Oktober 2021 21:14
An
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
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Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir das Folgende zu: Statistik zu der Zeitdauer der Bearbeitung der Anträge auf Daueraufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger bei der Ausländerbehörde << Adresse entfernt >>. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231163/
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Automatische Antwort von Postfach Ausländerbehörde Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei der Ausländerbehörde << A…
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Betreff
Automatische Antwort von Postfach Ausländerbehörde
Datum
14. Oktober 2021 21:14
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Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei der Ausländerbehörde << Adresse entfernt >> eingegangen. Die Behörde hat derzeit nur für Terminvorsprachen geöffnet. Übertrag eines gültigen Aufenthaltstitels in den neuen Pass Sofern Sie einen neuen Reisepass von Ihrem Konsulat erhalten haben und Ihren noch gültigen Aufenthaltstitel für diesen neuen Reisepass übertragen lassen möchten, können Sie hierfür Online einen Termin bei uns reservieren. Bitte klicken Sie auf folgenden Link für die Reservierung eines Online-Termins: TeVIS - Termin-Verwaltungs- und Informations-System (ekom21.de)<https://tevis.ekom21.de/fra/select2?md=5> Eine Terminanfrage per E-Mail wird nicht bearbeitet. Bitte nutzen Sie ausschließlich die Online-Terminierung. Das System gibt den frühesten Termin an, ein früherer Termin ist in der Regel nicht möglich. Sie möchten zwischenzeitlich vor Ihrem Termin bezüglich des Übertrags Ihres Aufenthaltstitels reisen? Sollten sie im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein (z.B. unbefristete Niederlassungserlaubnis oder noch gültige Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte EU), können Sie problemlos mit Ihrem alten Pass, Ihrem neuen Pass und dem „alten“ elektronischen Aufenthaltstitel sowie Ihrer Terminbestätigung für den Übertrag Ihres Aufenthaltstitels in der Regel problemlos nach Deutschland einreisen. Frühere Termine sind aufgrund Ihrer früheren Reise nicht möglich. Bitte sehen Sie diesbezüglich von Anfragen ab. Verlust Ihres elektronischen Aufenthaltstitels Sie können unter folgendem Link einen Termin vereinbaren: TeVIS - Termin-Verwaltungs- und Informations-System (ekom21.de)<https://tevis.ekom21.de/fra/select2?md=5> Bitte nehmen Sie das Anliegen : Verlust eines gültigen elektronischen Aufenthaltstitels Sofern Sie eine Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels wünschen, benötigen wir vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels Ihren Antrag, eine Passkopie und ggfs. vorhandene Unterlagen. Diese können per E-Mail oder postalisch eingereicht werden. Wir sind bemüht, Ihnen dann zeitnah einen Termin anzubieten. Wenn Sie eine Beschäftigung ausüben oder wechseln wollen, senden Sie uns bitte die neue Stellenbeschreibung (siehe Homepage der Ausländerbehörde) sowie den Entwurf Ihres Arbeitsvertrages. Sie erhalten nach positiver Prüfung eine Arbeitserlaubnis per Post. Sofern Sie ein Aufenthaltsdokument für Briten und deren Familienangehörige mit Einreise bis zum 31.12.2020 benötigen, haben Sie jetzt die Möglichkeit einen Termin Online zu vereinbaren. Die Regelung können Sie unter folgendem Link aufrufen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/do... Touristenaufenthalt Sollten Sie im Besitz eines Besuchs- oder Geschäftsvisums sein, dürfen Sie sich nur innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums in Deutschland aufhalten. Sollten Sie als Besucher/in oder Geschäftsreisende/r kein Visum für einen Kurzaufenthalt benötigen, dürfen Sie sich 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen innerhalb der Schengener Staaten aufhalten. Sollten bei Ihnen krankheitsbedingte Härtegründe vorliegen, die eine rechtzeitige Ausreise nachweislich unmöglich macht und sollte Ihre Krankheit, die Sie reiseunfähig macht, in << Adresse entfernt >> behandelt werden (z.B. in einem Krankenhaus), können Sie für Ihre Visumsverlängerung unter folgendem Link einen Termin vereinbaren: TeVIS - Termin-Verwaltungs- und Informations-System (ekom21.de)<https://tevis.ekom21.de/fra/select2?md=5> Bestimmte Dokumente, die mit der Post verschickt werden Sollte Ihre Aufenthaltsgestattung ablaufen, übersenden wir Ihnen die verlängerte Aufenthaltsgestattung mit der Post zu. Das gleiche gilt für Fiktionsbescheinigungen oder Duldungen. Elektronische Aufenthaltstitel/elektronischer Reiseausweis Aufgrund des eingeschränkten Dienstes der Ausländerbehörde sowie der Bürgerämter werden derzeit elektronische Aufenthaltstitel mit der Post zugestellt. Elektronische Reiseausweise (eRA) können weiterhin im zentralen Bürgeramt Frankfurt (Zeil 3) abgeholt werden. Hierfür muss ein Onlinetermin beim Bürgeramt vereinbart werden, sobald die Information der Ausländerbehörde vorliegt, dass der eRA abgeholt werden kann. Allgemeine Informationen der Ausländerbehörde Weiter bitten wir Sie, sich eigenständig auf unserer Internetseite (https:///www.frankfurt.de ) über den aktuellen Stand zu informieren. Dort finden Sie auch die Regelungen zu einer Reihe von allgemeinen Sachverhalten (FAQ´s). Zu den derzeitigen Einreisemodalitäten in die Bundesrepublik Deutschland bitten wir Sie, sich über die Homepage der Bundespolizei zu informieren. Da wir die Anfragen nach Priorität abarbeiten, bitten wir von Nachfragen abzusehen. Wichtige Information zu der Übersendung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels! Die Ausländerbehörde sendet Ihnen derzeit den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) per Brief zu, sobald Ihr eAT von der Bundesdruckerei bei der Ausländerbehörde angekommen ist. Ein persönliches Abholen ist derzeit nicht möglich. Aufgrund der hohen Anzahl der Zusendungen kommt es aktuell zu zeitlichen Verzögerungen. So kann es gerechnet ab dem Zeitpunkt Ihrer letzten Vorsprache in der Ausländerbehörde, als Ihre Fingerabdrücke für den elektronischen Aufenthaltstitel erfasst wurden, bis zu 12-14 Wochen dauern, bis Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel postalisch erhalten, unabhängig davon, ob Sie bereits Ihren PIN-Brief erhalten haben. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bitten weiterhin um Geduld. Bitte sehen Sie bis zu Ihrer Übersendung des elektronischen Aufenthaltstitels von weiteren Anfragen ab. Sollten sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sein, können Sie mit Ihrem alten Pass, Ihrem neuen Pass und dem alten elektronischen Aufenthaltstitel sowie unserer Bescheinigung, die Sie bei Ihrer letzten Terminvorsprache erhalten haben, in der Regel problemlos nach Deutschland einreisen. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
Sehr Antragsteller/in eine statistische Erfassung der Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Daueraufenthaltsbeschei…
Von
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
Betreff
AW: Statistik zu der Zeitdauer der Bearbeitung der Anträge auf Daueraufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger [#231163]
Datum
15. Oktober 2021 15:34
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in eine statistische Erfassung der Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Daueraufenthaltsbescheinigungen für EU-Bürger bei der Ausländerbehörde << Adresse entfernt >> findet nicht statt, so dass ich Ihnen hierzu keinerlei Auskunft erteilen kann. Grundsätzlich kann ich aber Folgendes mitteilen: EU-Berger*innen sind zunächst grundsätzlich von der Pflicht, einen Aufenthaltstitel zu besitzen befreit. Die Ausstellung von Daueraufenthaltsbescheinigungen für EU-Bürger*innen wurde daher in den vergangenen Jahren in << Adresse entfernt >> nur in wenigen begründeten Einzelfällen abgefragt bzw. beantragt. Es kann seit einigen Monaten jedoch beobachtet werden, dass z.B. aufgrund geänderter Visa-Bestimmungen z.B. für die Einreise nach Russland die Vorlage einer Daueraufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger ausdrücklich als zwingende Voraussetzung für die Prüfung von zu vergebenen Einreisevisa vorgegeben wird. Die Antragsteller*innen selbst haben geschildert, dass hierfür bisher die Vorlage einer Meldebescheinigung, die einen Aufenthalt im Bundesgebiet von mehr als 5 Jahren bescheinigt hat, ausreichend war. Diese Praxis wurde nun leider zum Nachteil der Visa-Antragsteller*innen geändert. Ebenso kommt es vor, dass die Sozialleistungsträger (z.B. das Jobcenter) rechtswidrig die Vorlage einer Daueraufenthaltsbescheinigung als Grundlage für eine Leistungsgewährung anfordert. Hier wurde der Sozialleistungsträger bereits in Kenntnis gesetzt, dass dies auf Basis des Artikel 25 (1) der RICHTLINIE 2004/38/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 nicht erfolgen darf. Die Bearbeitungsdauer eines Antrags erfordert eine zeitintensive Prüfung, ob der jeweilige antragstellende EU-Bürger in den letzten 5 Jahren Freizügigkeit im Bundesgebiet genossen hat. Hierzu sind ebenfalls umfangreiche Unterlagen seitens der Antragsteller*innen vorzulegen. Die Bearbeitungsdauer ist demzufolge auch abhängig von der vollständigen Vorlage durch die Antragstellenden und dem Zeitpunkt, wann die angeforderten Unterlagen vorgelegt werden. Ist der Antragstellende bereits im Besitz eines älteren Dokuments, welches das Daueraufenthaltsrecht bereits in der Vergangenheit bescheinigt hat, und möchte er dieses lediglich aktualisieren und auf ggfls. aktuelle Passdaten übertragen, findet die in einem anderen Team im Hause „Team Überträge“ statt. Dort kann es durchaus zu längeren Wartezeiten aufgrund Online-Terminvergabe kommen. Ist der Antrag bei der Ausländerbehörde eingegangen und die Unterlagen vollständig, ist die Bearbeitungsdauer abhängig von den weiteren priorisierten Aufgaben der einzelnen Sachbearbeiter*innen. Die Erteilung von Aufenthaltstiteln an Drittstaater, die aufgrund einer Familienbeziehung mit einem EU-Bürger von diesem Freizügigkeit ableiten, ist aufgrund der Tatsache, dass diese verpflichtet sind, einen Aufenthaltstitel zu besitzen, vorrangig gegenüber der Erteilung von Daueraufenthaltsbescheinigungen für EU-Bürger*innen selbst, die alleine aufgrund des Status quo als EU-Bürger Freizügigkeit genießen. Eine pauschale Aussage zur Bearbeitungsdauer kann daher leider nicht erfolgen. Eine statistische Auswertung erfolgt, wie bereits oben ausgeführt nicht. Selbstverständlich hat die Ausländerbehörde selbst ein großes Interesse daran, die Arbeitsprozesse an die quantitativ gestiegene Anzahl von Anträgen seitens EU-Bürger*innen bei gleichbleibender personeller Ausstattung anzupassen und zu optimieren. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> stimmt das Geschriebene von Ihnen wie folgend: „Ist EU-BÜRGER bereits im Besitz ein…
An Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistik zu der Zeitdauer der Bearbeitung der Anträge auf Daueraufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger [#231163]
Datum
27. Oktober 2021 09:56
An
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
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Sehr << Anrede >> stimmt das Geschriebene von Ihnen wie folgend: „Ist EU-BÜRGER bereits im Besitz eines älteren Dokuments, welches das Daueraufenthaltsrecht bereits in der Vergangenheit bescheinigt hat, und möchte er dieses lediglich aktualisieren und auf ggfls. aktuelle Passdaten übertragen, findet die in einem anderen Team im Hause „TEAM ÜBERTRÄGE.“ ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231163/
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Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
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Betreff versteckt
Datum
27. Oktober 2021 09:57
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> stimmt das Geschriebene in der Antwort wie folgend: „Ist EU-BÜRGER bereits im Besit…
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<< Anfragesteller:in >>
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AW: Statistik zu der Zeitdauer der Bearbeitung der Anträge auf Daueraufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger [#231163]
Datum
27. Oktober 2021 09:58
An
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
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Sehr << Anrede >> stimmt das Geschriebene in der Antwort wie folgend: „Ist EU-BÜRGER bereits im Besitz eines älteren Dokuments, welches das Daueraufenthaltsrecht bereits in der Vergangenheit bescheinigt hat, und möchte er dieses lediglich aktualisieren und auf ggfls. aktuelle Passdaten übertragen, findet die in einem anderen Team im Hause „TEAM ÜBERTRÄGE.“ ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231163/
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
Sehr geehrte Damen und Herren, die Aussage ist grundsätzlich korrekt. Allerdings besteht im Hinblick auf die derz…
Von
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
Betreff
AW: Statistik zu der Zeitdauer der Bearbeitung der Anträge auf Daueraufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger [#231163]
Datum
27. Oktober 2021 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, die Aussage ist grundsätzlich korrekt. Allerdings besteht im Hinblick auf die derzeitigen Umstrukturierungen der Ausländerbehörde auch dieser Arbeitsprozess im Sinne einer möglichen Abänderung der Zuständigkeitsregelung auf dem Prüfstand. Ich werde Sie zeitnah über das Ergebnis der bilateralen Gespräche informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> senden Sie mir bitte die Statistik zu den stornierten vom Team Überträge online geb…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistik zu der Zeitdauer der Bearbeitung der Anträge auf Daueraufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger [#231163]
Datum
28. Oktober 2021 15:03
An
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
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Sehr << Anrede >> senden Sie mir bitte die Statistik zu den stornierten vom Team Überträge online gebuchten Termine. Sie schreiben: „Ist der EU-Bürger bereits im Besitz eines älteren Dokuments, welches das Daueraufenthaltsrecht bereits in der Vergangenheit bescheinigt hat, und möchte er dieses lediglich aktualisieren und auf ggfls. aktuelle Passdaten übertragen, findet die in einem anderen Team im Hause „Team Überträge“ statt. Dort kann es durchaus zu Dort kann es durchaus zu längeren Wartezeiten aufgrund Online-Terminvergabe kommen.“ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231163/
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Sehr << Anrede >> senden Sie mir bitte die Statistik zu den stornierten vom Team Überträge online geb…
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Betreff
AW: Statistik zu der Zeitdauer der Bearbeitung der Anträge auf Daueraufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger [#231163]
Datum
28. Oktober 2021 15:05
An
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
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Sehr << Anrede >> senden Sie mir bitte die Statistik zu den stornierten vom Team Überträge online gebuchten Termine. Sie schreiben: „Ist der EU-Bürger bereits im Besitz eines älteren Dokuments, welches das Daueraufenthaltsrecht bereits in der Vergangenheit bescheinigt hat, und möchte er dieses lediglich aktualisieren und auf ggfls. aktuelle Passdaten übertragen, findet die in einem anderen Team im Hause „Team Überträge“ statt. Dort kann es durchaus zu längeren Wartezeiten aufgrund Online-Terminvergabe kommen.“ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231163/
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Sehr Antragsteller/in grundsätzlich ist es nicht notwendig, dass ein Unionsbürger ein Daueraufenthaltsrecht in Fo…
Von
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
Betreff
WG: Statistik zu der Zeitdauer der Bearbeitung der Anträge auf Daueraufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger [#231163]
Datum
1. November 2021 10:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in grundsätzlich ist es nicht notwendig, dass ein Unionsbürger ein Daueraufenthaltsrecht in Form einer Bescheinigung besitzen muss, da ein Daueraufenthaltsrecht auch deklaratorisch vorliegt. Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, können Sie mich auch telefonisch kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
z.Hd. Frau Allendorff. Senden Sie mir bitte die Statistik zu den stornierten vom Team Überträge online gebuchten T…
An Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
z.Hd. Frau Allendorff. Senden Sie mir bitte die Statistik zu den stornierten vom Team Überträge online gebuchten Termine. [#231163]
Datum
1. November 2021 13:15
An
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
Status
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Sehr << Anrede >> senden Sie mir bitte die Statistik zu den stornierten vom Team Überträge online gebuchten Termine. Sie schreiben: „Ist der EU-Bürger bereits im Besitz eines älteren Dokuments, welches das Daueraufenthaltsrecht bereits in der Vergangenheit bescheinigt hat, und möchte er dieses lediglich aktualisieren und auf ggfls. aktuelle Passdaten übertragen, findet die in einem anderen Team im Hause „Team Überträge“ statt. Dort kann es durchaus zu längeren Wartezeiten aufgrund Online-Terminvergabe kommen.“ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231163/
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AW: z.Hd. Frau Allendorff. Senden Sie mir bitte die Statistik zu den stornierten vom Team Überträge online gebucht…
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<< Anfragesteller:in >>
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AW: z.Hd. Frau Allendorff. Senden Sie mir bitte die Statistik zu den stornierten vom Team Überträge online gebuchten Termine. [#231163]
Datum
5. November 2021 14:58
An
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Sehr << Anrede >> wie heißt der Fachteamleiter/in von dem "Team Überträge" und wie lautet seine E-Mail-Adresse. Sie schreiben: „Ist der EU-Bürger bereits im Besitz eines älteren Dokuments, welches das Daueraufenthaltsrecht bereits in der Vergangenheit bescheinigt hat, und möchte er dieses lediglich aktualisieren und auf ggfls. aktuelle Passdaten übertragen, findet die in einem anderen Team im Hause „Team Überträge“ statt.“ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231163/
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AW: z.Hd. Frau Allendorff. Senden Sie mir bitte die Statistik zu den stornierten vom Team Überträge online gebucht…
Von
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
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AW: z.Hd. Frau Allendorff. Senden Sie mir bitte die Statistik zu den stornierten vom Team Überträge online gebuchten Termine. [#231163]
Datum
5. November 2021 15:56
Status
Sehr Antragsteller/in die Ausländerbehörde << Adresse entfernt >> steht bereits in direkter Korrespondenz mit der Anfragerin. Da es sich hier nicht mehr um eine sachliche Auseinandersetzung mit der Problematik handelt, wird aktuell keine weitere Auskunft über Sie erteilt, zumal ausführliche Korrespondenz mit der Anfragerin besteht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ich verweise Sie auf ww.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung. Wie heißt der Fachteamleiter/in von dem "Te…
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Betreff
Ich verweise Sie auf ww.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung. Wie heißt der Fachteamleiter/in von dem "Team Überträge" und wie lautet seine/ihre E-Mail-Adresse ist meine Anfrage gem. §5 (4) IFG. [#231163]
Datum
9. November 2021 13:52
An
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Sehr geehrte Damen und Herren, die gesendete mir E-Mail am 5. November 2021 von Frau Annika Allendorff kann ich nicht nachvollziehen. Ich verweise Sie auf https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/open-government/informationsfreiheitsgesetz/informationsfreiheitsgesetz-node.html „Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schafft einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes. Der Anspruch auf Informationszugang richtet sich auf Auskunft oder Akteneinsicht in der Behörde. Jeder ist anspruchsberechtigt (Jedermannrecht). „Eine eigene Betroffenheit – rechtlich oder tatsächlich – wird nicht verlangt. Der Informationszugang muss unverzüglich gewährt werden.“ Sie haben geschrieben: „Ist EU-BÜRGER bereits im Besitz eines älteren Dokuments, welches das Daueraufenthaltsrecht bereits in der Vergangenheit bescheinigt hat, und möchte er dieses lediglich aktualisieren und auf ggfls. aktuelle Passdaten übertragen, findet die in einem anderen Team im Hause „TEAM ÜBERTRÄGE.“ Wie heißt der Fachteamleiter/in von dem "Team Überträge" und wie lautet seine/ihre E-Mail-Adresse ist meine Anfrage gem. §5 (4) IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in §5 (4) IFG: „Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und - telekommunikationsnummer von Bearbeitern sind vom Informationszugang nicht ausgeschlossen, soweit sie Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind.“ Anfragenr: 231163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231163/
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Ich verweise Sie auf ww.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung. Wie heißt der Fachteamleiter/in von dem "Te…
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Ich verweise Sie auf ww.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung. Wie heißt der Fachteamleiter/in von dem "Team Überträge" und wie lautet seine/ihre E-Mail-Adresse ist meine Anfrage gem. §5 (4) IFG. [#231163]
Datum
9. November 2021 13:53
An
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Sehr geehrte Damen und Herren, die gesendete mir E-Mail am 5. November 2021 von Frau Annika Allendorff kann ich nicht nachvollziehen. Ich verweise Sie auf https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/open-government/informationsfreiheitsgesetz/informationsfreiheitsgesetz-node.html „Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schafft einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes. Der Anspruch auf Informationszugang richtet sich auf Auskunft oder Akteneinsicht in der Behörde. Jeder ist anspruchsberechtigt (Jedermannrecht). „Eine eigene Betroffenheit – rechtlich oder tatsächlich – wird nicht verlangt. Der Informationszugang muss unverzüglich gewährt werden.“ Sie haben geschrieben: „Ist EU-BÜRGER bereits im Besitz eines älteren Dokuments, welches das Daueraufenthaltsrecht bereits in der Vergangenheit bescheinigt hat, und möchte er dieses lediglich aktualisieren und auf ggfls. aktuelle Passdaten übertragen, findet die in einem anderen Team im Hause „TEAM ÜBERTRÄGE.“ Wie heißt der Fachteamleiter/in von dem "Team Überträge" und wie lautet seine/ihre E-Mail-Adresse ist meine Anfrage gem. §5 (4) IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in §5 (4) IFG: „Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und - telekommunikationsnummer von Bearbeitern sind vom Informationszugang nicht ausgeschlossen, soweit sie Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind.“ Anfragenr: 231163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231163/

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Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
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