Statistik zu gemeldeten Online Vorfällen seit dem 01.01.2022

1. eine Statistik zu gemeldeten Vorfällen ggf. nach Monat
2. falls vorhanden: den genauen Motiv (Antisemitismus, LGBTQ, Islamhass usw.)
3. falls vorhanden: wie viele der weiter verfolgten Meldungen zu einer Anzeige geführt haben

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. November 2023
  • Frist
    22. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
Cheng Luli
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. eine Statistik zu gemeldeten V…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Cheng Luli
Betreff
Statistik zu gemeldeten Online Vorfällen seit dem 01.01.2022 [#292720]
Datum
19. November 2023 04:30
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. eine Statistik zu gemeldeten Vorfällen ggf. nach Monat 2. falls vorhanden: den genauen Motiv (Antisemitismus, LGBTQ, Islamhass usw.) 3. falls vorhanden: wie viele der weiter verfolgten Meldungen zu einer Anzeige geführt haben
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Cheng Luli Anfragenr: 292720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292720/ Postanschrift Cheng Luli << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Cheng Luli

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-23/050 Sehr geehrter Herr Luli, mit E-Mail vom 19. November 2023 haben Sie nach § 80 Abs. 1 He…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Statistik zu gemeldeten Online Vorfällen seit dem 01.01.2022 [#292720]
Datum
20. Februar 2024 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-23/050 Sehr geehrter Herr Luli, mit E-Mail vom 19. November 2023 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, Ihnen eine Statistik über der Landesregierung seit dem 1. Januar 2022 gemeldete Fälle von Hate Speech im Internet oder extremistische Aktivitäten zu senden. Sie haben darum gebeten, die Statistik wenn möglich nach Monat und Grund der Meldung zu gliedern sowie anzugeben, in wie vielen Fällen Meldungen zu einer Anzeige geführt haben. Ihr Antrag bezieht sich auf das Portal "HessenGegenHetze" der Hessischen Landesregierung. 1. Bei der Meldestelle HessenGegenHetze gingen im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 24. November 2023 insgesamt 29.848 Meldungen ein, die sich wie folgt auf Jahre und Monate verteilen: Anzahl der Meldungen Monat 2022 2023 Januar 478 1.040 Februar 427 1.313 März 203 2.069 April 337 1.627 Mai 488 2.382 Juni 438 1.977 Juli 568 1.821 August 742 2.254 September 722 2.280 Oktober 1.062 2.604 November 1.223 2.551 Dezember 1.242 --- 2. Die Meldestelle HessenGegenHetze erfasst von den als Hate Speech eingestuften Meldungen die jeweils betroffenen Gruppen. Diese Einstufung indiziert ggf. zugrundeliegende Motive. Da Äußerungen gleichzeitig mehrere Gruppen betreffen können, sind Mehrfacherfassungen möglich. Von den gemeldeten und ausgewerteten Äußerungen waren im Zeitraum 1. Januar 2022 bis zum 24. November 2023 folgende Gruppen von Hate Speech betroffen: Rang Von Hate Speech Anzahl Anteil der betroffene Gruppen Gruppe in % 1 Politikerinnen und Politiker 2.927 25,4% 2 Jüdinnen und Juden 1.698 14,7% 3 Politisch Andersdenkende 1.529 13,3% 4 Aktivistinnen und Aktivisten 680 5,9% 5 Geflüchtete 650 5,6% 6 Migrantinnen und Migranten 568 4,9% 7 Menschen mit Migrationshintergrund 456 4,0% 8 Polizistinnen und Polizisten 440 3,8% 9 Musliminnen und Muslime 436 3,8% 10 Menschen mit anderer Nationalität 363 3,1% 11 Black, Indigenous, People of Colour (BIPOC) 280 2,4% 12 Israelinnen und Israelis 259 2,2% 13 Trans Personen 193 1,7% 14 Journalistinnen und Journalisten 159 1,4% 15 Ärztinnen und Ärzte, Medizinerinnen und Mediziner 155 1,3% 16 Homosexuelle 141 1,2% 17 Queere Personen 133 1,2% 18 Übergewichtige 106 0,9% 19 Frauen 91 0,8% 20 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 44 0,4% 21 Ukrainerinnen und Ukrainer 34 0,3% 22 Russinnen und Russen 25 0,2% 23 Palästinenserinnen und Palästinenser 24 0,2% 24 Sinti und Roma 24 0,2% 25 Bisexuelle 23 0,2% 3. Von den im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 24. November 2023 ausgewerteten Meldungen stufte die Meldestelle insgesamt 8.962 Meldungen als potenziell strafrechtlich relevant ein und leitete sie je nach Straftatbestand an das Bundeskriminalamt oder die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. weiter. Zur Anzahl der daraus eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kann die Meldestelle keine Auskünfte erteilen. Zum Zeitpunkt der Auswertung lagen die Daten für die Zeit nach dem 24. November 2024 noch nicht vor. Die aufgrund eines Büroversehens eingetretene Verzögerung bei der Beantwortung Ihres Antrags bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen