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Statistik zu Rechtswiedrigen Sanktionen des Jobcenter MK

Ich beantrage mir dir Statistik der Gesamtzahl !! von Sanktionen die vom Jobcenter MK in 2012 verhängt, und
durch A: Widerspruch
B: Klageverfahren
C: Beschwerdeverfahren
als Rechtswiedrig eingestuft wurden zuzusenden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Juli 2013
  • Frist
    9. August 2013
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich beantrage mi…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik zu Rechtswiedrigen Sanktionen des Jobcenter MK
Datum
8. Juli 2013 15:21
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich beantrage mir dir Statistik der Gesamtzahl !! von Sanktionen die vom Jobcenter MK in 2012 verhängt, und durch A: Widerspruch B: Klageverfahren C: Beschwerdeverfahren als Rechtswiedrig eingestuft wurden zuzusenden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Märkischer Kreis
Sehr <Information-entfernt> Ihrem Antrag wird teilweise stattgegeben. Die von Ihnen gewünschten Daten zu d…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
AW: Statistik zu Rechtswiedrigen Sanktionen des Jobcenter MK
Datum
10. Juli 2013 16:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> Ihrem Antrag wird teilweise stattgegeben. Die von Ihnen gewünschten Daten zu den durch das Jobcenter Märkischer Kreis in dem Jahr 2012 insgesamt festgesetzten Sanktionen werden im Internet auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit öffentlich ausgewiesen. Den entsprechenden Link übersende ich Ihnen folgend: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen/Sanktionen-Nav.html Da Sie sich diese Daten selbst beschaffen können, ist Ihr Antrag gem. § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) insoweit abzulehnen. Zu Ihrer Anfrage hinsichtlich der zu dem Bereich "Sanktionen" erfolgten Widerspruchs- und Klageverfahren für das Jahr 2012 kann ich Ihnen mitteilen, dass zu den Bescheiden auf Grundlage der §§ 31, 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Zeit vom 01.01.2012 bis 30.06.2012 insgesamt 133 Widersprüche erhoben wurden. In diesem Zeitraum wurden 145 Widersprüche erledigt. Von diesen erledigten Widersprüchen wurden 40 durch eine Stattgabe erledigt. In der Zeit vom 01.01.2012 bis 30.06.2012 wurden zu diesem Bereich insgesamt 25 Klagen erhoben. In diesem Zeitraum wurden 7 Klagen erledigt, keine davon durch eine Stattgabe. Aufgrund einer zum 01.07.2012 erfolgten Systemänderung stehen die Daten für den Zeitraum vom 01.07.2012- 31.10.2012 nicht zur Verfügung. Diese Daten können Ihnen daher auch nicht übermittelt werden. Für die Zeit ab 01.11.2012 können Sie die Daten zu den Widerspruchs- und Klageverfahren dann der Statistik-Seite der Bundesagentur für Arbeit aus dem Internet entnehmen: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Widersprueche-und-Klagen/Widersprueche-und-Klagen-Nav.html Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei dem Jobcenter Märkischer Kreis schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen Daniela Schulte Fachkraft Leistungsrecht Tel.:          02371 / 905 789 Fax:          02371 / 905 825 Mailto:      <<E-Mail-Adresse>> Dienststelle Iserlohn Friedrichstraße 59/61 58636 Iserlohn
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Sehr geehrte Damen und Herren, ...Es gibt doch eine Aufbewahrungsfrist erst Recht für Ämter und Behörden , wie k…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Statistik zu Rechtswiedrigen Sanktionen des Jobcenter MK [#4608]
Datum
16. Juni 2014 19:52
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ...Es gibt doch eine Aufbewahrungsfrist erst Recht für Ämter und Behörden , wie konnten die Daten also verschwinden? Sie sollten die Daten bei einer Systemumstellung also in digitaler Form vorliegen haben und aufbewahren. Bitte senden sie mir diese für den genannten Zeitraum zu Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 4608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Jobcenter Märkischer Kreis
Statistik zu rechtswidrigen Sanktionen des Jobcneter MK[#4608] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage zur Stat…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Statistik zu rechtswidrigen Sanktionen des Jobcneter MK[#4608]
Datum
20. März 2015 10:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage zur Statistik der rechtswidrigen Sanktionen war mit Schreiben (E-Mail) vom 10.07.2013 beantwortet worden. Mit Mail vom 16.06.2014 stellten Sie dazu ergänzende Fragen, mit dem Hinweis, dass es Aufbewahrungsfristen gäbe, an die sich auch Behörden zu halten hätten. Dies ist richtig. Es gibt Aufbewahrungsfristen. Der Sachverhalt stellte sich jedoch anders dar. Durch die Systemumstellung gibt es die von Ihnen geforderten Datenauskunft für den benannten Zeitraum nicht. Es bestand keine Möglichkeit, diese Daten entsprechend auszuwerten. Ab November 2012 war dies wieder möglich und die entsprechende Mitteilung wurde Ihnen im Antwortschreiben vom 10.07.2013 gegeben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.