Statistik zu § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Verbotenes Urinieren in der Öffentlichkeit in München

Wie oft pro Jahr, pro Monat (zB 2022 oder 2023) wurde in der Münchner Polizeiinspektion 14 - Westend, Beethovenstraße 5 nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Verbotenes Urinieren in der Öffentlichkeit erfasst? Wie oft werden Anzeigen / Strafen und in welcher Höhe verhängt? Wie verteilt sich das auf Geschlechter und Altersgruppen?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Claudia Kieserling
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie oft pro Jahr, pro Monat (zB 20…
An Polizeipräsidium München Details
Von
Claudia Kieserling
Betreff
Statistik zu § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Verbotenes Urinieren in der Öffentlichkeit in München [#296931]
Datum
11. Januar 2024 21:27
An
Polizeipräsidium München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie oft pro Jahr, pro Monat (zB 2022 oder 2023) wurde in der Münchner Polizeiinspektion 14 - Westend, Beethovenstraße 5 nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Verbotenes Urinieren in der Öffentlichkeit erfasst? Wie oft werden Anzeigen / Strafen und in welcher Höhe verhängt? Wie verteilt sich das auf Geschlechter und Altersgruppen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Claudia Kieserling Anfragenr: 296931 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296931/ Postanschrift Claudia Kieserling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Claudia Kieserling

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Claudia Kieserling
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik zu § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Verbotenes Uri…
An Polizeipräsidium München Details
Von
Claudia Kieserling
Betreff
AW: Statistik zu § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Verbotenes Urinieren in der Öffentlichkeit in München [#296931]
Datum
10. März 2024 09:49
An
Polizeipräsidium München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik zu § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Verbotenes Urinieren in der Öffentlichkeit in München“ vom 11.01.2024 (#296931) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Claudia Kieserling