Statistik zu U5 Impfungen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Die Ihnen gemeldeten Zahlen zu durchgeführten Impfungen U5 im Jahr 2021. Gerne sinnvoll zusammengefasst, Kalenderwoche oder Monat.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ihnen gemelde…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik zu U5 Impfungen [#236866]
Datum
5. Januar 2022 18:43
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ihnen gemeldeten Zahlen zu durchgeführten Impfungen U5 im Jahr 2021. Gerne sinnvoll zusammengefasst, Kalenderwoche oder Monat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236866/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 05.01.2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 05.01.2022
Datum
6. Januar 2022 15:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0008. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 05.01.2022 [#236866] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 05.01.2022 [#236866]
Datum
6. Januar 2022 17:12
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Mir fällt auf, dass ich das nicht spezifiziert habe: Mich interessieren natürlich die Zahlen zu Corona-Schutzimpfungen U5. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236866/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 05.01.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0008) Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. A…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 05.01.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0008)
Datum
20. Januar 2022 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage vom 05.01.2022, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Da bisher keine COVID-19-Impfstoffe für < 5-Jährigen zugelassen sind, liegen dem Robert Koch-Institut (RKI) hierzu keine Daten vor. Im Übrigen führt das RKI in Zusammenarbeit mit allen 17 Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen eines Forschungsprojekts eine KV-Impfsurveillance durch. Ziel der KV-Impfsurveillance ist die Aufbereitung und die Bereitstellung von Daten für die Akteure der Impfprävention. Im Rahmen dieses Projekts werden anonymisierte Abrechnungsdaten niedergelassener Ärzte zu Impfleistungen, Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen und Diagnosen impfvermeidbarer Erkrankungen an das RKI übermittelt (siehe für weiterführende Informationen zur KV-Impfsurveillance hier: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/...). Aktuelle Ergebnisse aus der RKI-Impfsurveillance zu Impfquoten von Kinderschutzimpfungen in Deutschland sind z.B. hier öffentlich zugänglich: https://edoc.rki.de/bitstream/handle/... Mit VacMap (www.vacmap.de<http://www.vacmap.de/>) werden zudem Ergebnisse der KV-Impfsurveillance zur Masernimpfung – jahrgangs- und altersgruppenübergreifend – auf einer interaktiven Karte dargestellt und anschaulich verfügbar gemacht. Ferner können Veröffentlichungen zu Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen in Deutschland (Übersichtsartikel im Epidemiologischen Bulletin sowie Grafiken zu den Impfquoten bei den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen) hier öffetnlich abgerufen werden: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... Die Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE) ermöglicht zudem, eine interaktive Tabelle (Gliederungs­merkmale: Jahre, Region, Impfungen) für Impfquoten bei den Einschulungs­untersuchungen zu gestalten, siehe: https://www.gbe-bund.de/gbe/pkg_isgbe... Weitere Beiträge zu Impfquoten bei Kindern und Jugendlichen sind überdies unter folgendem Link öffentlich abrufbar: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... Wir bitten Sie, die entsprechenden i.S.v. § 9 Abs. 3 IFG öffentlich zugänglichen Informationen selbsttätig abzurufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 05.01.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0008) [#236866] Sehr geehrte Damen und Herren, ich k…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 05.01.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0008) [#236866]
Datum
20. Januar 2022 10:33
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann der Argumentation nicht folgen, dass, nur weil kein zugelassener Impfstoff vorliegt auch keine Daten vorliegen. Mir sind mehrere Ärzte bekannt, die U5 Corona-Impfungen an die jeweiligen Kassenärztliche Vereinigung melden und diese wiederum melden an Sie. Vielleicht können Sie nochmal prüfen, ob nicht vielleicht doch Daten vorliegen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236866/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 05.01.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0008) [#236866] Sehr geehrte Damen und Herren, meine…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 05.01.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0008) [#236866]
Datum
9. Februar 2022 08:53
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik zu U5 Impfungen“ vom 05.01.2022 (#236866) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236866/