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Statistik zur Härtefallregelung beim Ehegattennachzug

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Begründung warum die Bundesregierung/das Auswärtige Amt keine Daten dazu erhebt, in wie vielen Fällen von
der Härtefallregelung nach § 30 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 AufenthG
Gebrauch gemacht und der Ehegattennachzug zu deutschen ohne Sprachnachweis ermöglicht wurde. Wenngleich diese Zahlen in einem etwaigen Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland maßgeblich wären.

Information ob diese Daten an anderer Stelle verfügbar sind und wenn ja, wo?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Begründung war…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik zur Härtefallregelung beim Ehegattennachzug [#191662]
Datum
27. Juni 2020 17:06
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Begründung warum die Bundesregierung/das Auswärtige Amt keine Daten dazu erhebt, in wie vielen Fällen von der Härtefallregelung nach § 30 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 AufenthG Gebrauch gemacht und der Ehegattennachzug zu deutschen ohne Sprachnachweis ermöglicht wurde. Wenngleich diese Zahlen in einem etwaigen Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland maßgeblich wären. Information ob diese Daten an anderer Stelle verfügbar sind und wenn ja, wo?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 191662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191662/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine Anfrage nach dem Informationsfreihei…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Statistik zur Härtefallregelung beim Ehegattennachzug [#191662]
Datum
29. Juni 2020 16:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Sie wurde daher an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts weitergeleitet; von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr <Information-entfernt> da ich keine Antwort vom Bürgerservice erhalten habe erlaube ich mir meine Anfr…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistik zur Härtefallregelung beim Ehegattennachzug [#191662]
Datum
17. August 2020 13:01
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> da ich keine Antwort vom Bürgerservice erhalten habe erlaube ich mir meine Anfrage zu korrigieren: Bitte senden Sie mir Dokumente/Dienstanweisungen/Schriftverkehr aus dennen u.a. hervorgeht: -Warum die Bundesregierung/das Auswärtige Amt keine Daten dazu erhebt, in wie vielen Fällen von der Härtefallregelung nach § 30 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 AufenthG Gebrauch gemacht und der Ehegattennachzug zu deutschen ohne Sprachnachweis ermöglicht wurde. (Wenngleich diese Zahlen in einem etwaigen Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland maßgeblich wären.) Information ob diese Daten an anderer Stelle verfügbar sind und wenn ja, wo? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 191662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191662/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Statistik zur Härtefallregelung beim Ehegattennachzug“ [#191662] [#191662]
Datum
12. Oktober 2020 04:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/191662/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich keine Antwort erhalte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 191662.pdf Anfragenr: 191662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191662/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Oktober 2020 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
651,3 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Auswärtiges Amt
510-325.00/1 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die an das für Organisationsfragen und Sta…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfragen zu Statistik zur Härtefallregelung beim Ehegattennachzug (Ticket Nr. 10516294)
Datum
6. November 2020 14:25
Status
510-325.00/1 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die an das für Organisationsfragen und Statistiken der Visastellen zuständige Referat 510 im Auswärtigen Amt weitergeleitet wurde. Ich bedauere sehr, dass Sie aufgrund eines internen Versehens erst jetzt eine Antwort erhalten. In der Visastatistik des Auswärtigen Amts wird erfasst, wie viele Visumanträge an den einzelnen Auslandsvertretungen für welchen Aufenthaltszweck bearbeitet und erteilt werden. Die so erhobenen Zahlen werden genutzt, um Prognosen für das Antragsaufkommen und die damit verbundene Personalplanung zu erstellen, sowie Maßnahmen zur weiteren Optimierung der Arbeitsprozesse zu erarbeiten. Erteilungs- oder Ablehnungsgründe werden in der Visastatistik nicht erfasst, da sie für die Gestaltung der Arbeitsprozesse nicht erforderlich sind. Ob die im Inland zu beteiligenden Behörden Daten erfassen, in wie vielen Fällen von der Härtefallregelung nach § 30 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 AufenthG Gebrauch gemacht und der Ehegattennachzug zu deutschen ohne Sprachnachweis ermöglicht wurde, ist dem Auswärtigen Amt nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-722/002 II#0405 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Statistik zur Härtefallregelung beim Ehegattennachzug“ [#191662] [#191662] # 25-722/002 II#0405
Datum
1. Dezember 2020 14:01
Status
geschwärzt
615,4 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-722/002 II#0405 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie mein Schreiben in o.g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.