Statistik

Statistik zu den eingelegten Vermittlungsersuchen, die Beantwortungsbereitschaft der Behörden und die Zeitdauer der Bearbeitung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2017
  • Frist
    23. Juni 2017
  • Ein:e Follower:in
Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistik zu den…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Statistik [#21565]
Datum
20. Mai 2017 07:40
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistik zu den eingelegten Vermittlungsersuchen, die Beantwortungsbereitschaft der Behörden und die Zeitdauer der Bearbeitung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mohammed Al Sharkey <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Anfrage vom 20. Mai 2017 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-728/002 II…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 20. Mai 2017
Datum
30. Mai 2017 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-728/002 II#0108 Sehr geehrter Herr Al Sharkey, Ihre Anfrage habe ich erhalten und möchte im Folgenden kurz darauf antworten. Bei der BfDI werden pro Jahr Beschwerden zum IFG in dreistelliger Höhe eingelegt. Im vergangenen Jahr gab es 464 Eingaben, 2015 waren es 640. Die Statistiken für die weiteren Jahre können Sie aus unseren Tätigkeitsberichten entnehmen. Diese finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Taetigkeitsberichte/taetigkeitsberichte-node.html Die dem IFG unterliegenden Stellen sind verpflichtet, die Bundesbeauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Zu einer etwaigen Beantwortungsbereitschaft werden jedoch keine Daten erhoben, so dass ich hierzu keine Angabe machen kann. Die Unterstützungspflicht der Behörden ist nicht an Fristen gebunden. Dies ist einer der Gründe, warum die Vermittlungstätigkeit längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Über die Zeitdauer der Bearbeitung werden jedoch keine Aufzeichnungen geführt, weshalb ich auch hierzu keine Auskunft gegeben kann. Mit freundlichen Grüßen